Die Grafen Schlick

Lebenslinien der Grafen Schlick im Egerer und Elbogener Kreis
(in Bearbeitung)

Die Vertreter der Adelsfamilie Schlick gehören zu den herausragenden Persönlichkeiten Böhmens. Sie verfügten über weitläufigen Besitz in Böhmen, dem Vogtland, Mähren und Schlesien, Ungarn und Italien. Einiger Besitz wurde mit Hilfe des nach dem Tode des Kaisers Sigismund für Urkundenfälschungen nachverwendete Reichssiegel erweitert. Andererseits wurden den Schlick auch Besitztümer als Folge von Vertragsbruch bzw. Habgier der Herrscher entzogen. Einige Vertreter bestimmten maßgeblich die Reichspolitik der Kaiser aus den Häusern Luxemburg und Habsburg wie auch die Politik Böhmens, viele bewährten sich als Ritter im Dienste der Habsburgischen Kriegszüge, viele verloren auf den Schachtfeldern des Baltikum, des Balkans und in Italien ihr Leben. Auf  zwei Besonderheiten sei hier noch hingewiesen:

- die Schlick stellten mit der Ernennung von 1437 das weitaus älteste Grafengeschlecht Böhmens, fast 200 Jahre vor dem zweiten böhmischen Grafengeschlecht.

- ein Vertreter (Kaspar Schlick) war der erste nicht-klerikale Kanzler des Hl. Röm. Reiches.




1. Vorfahren des Heinrich Schlick:

Über die Vorfahren der Schlick berichtet Vinzenz Prökl, Stadtarchivar von Eger: "Die Schlicken sind durch ihr ehrbar und männiglich Verhalten in Kriegszügen und besonders da sie mit dem Kaiser Karl IV. im Jahre 1355 nach Rom gezogen sind, zu Rittern geschlagen worden".(Prökl S. 317). 

Nach Gradl nahmen die Schlick ihren Ausgangspunkt Mitte des 13. Jahrhunderts im Vogtland zwischen Zwickau und Plauen (erste Nennungen 1250, vgl. Penrich, S. 2). Gradl führt die Ortsbezeichnung „Lasan“, mit welcher die Schlick in den Kaiserurkunden bezeichnet werden, auf  Ober-Losau bei Plauen in Thüringen zurück. Ende des 13. Jahrhunderts treten in der Gegend von Wunsiedel ein Nikolaus Schlick und in der Region Eger Heinrich Schlick auf (Pennrich, S. 2).



2. Die ältesten urkundlich faßbaren Schlick: 


(-) Wilhelm Schlick

1358 besaß ein nun namentlich genannter Wilhelm Schlick das Dorf Seeberg (nordöstlich von Eger) dem Gericht Eger zugehörig, als Lehen (Prökl Vinzenz: Eger und das Egerland, S. 319; Regesta Bohemiae VI n. 747; Bezirksarchiv Eger AM Cheb n. 89 zum 27.1.1358). 




(-) Heinrich I. Schlick (um 1370 - 1416)

Heinrich war mit Constantia, Tochter des Roland v. Collalto, Markgraf von Treviso verheiratet. Heinrich war Besitzer des Dorfes Losan (im Vogtland) und als Tuchhändler 1394 in den Stadtbüchern von Eger genannt (Pennrich, S. 2 mit Verweis auf  und ab 1407 Ratsherr in der Stadt Eger, wo er auch mehrere Häuser besaß. (Prökl Vinzenz: Eger und das Egerland, S. 317). Er übernahm von seiner Gemahlin Constantia die Herrschaft Bassano (del Grappa) in Nordostitalien. Am 13.8.1416 erhielt er von Kaiser Sigismund ein offensichtlich schon bestehendes Recht, ein Wappen zu führen, bestätigt („bestätigt und bessert dem Heinrich Schlick und dessen Sohne Kaspar seinem Schreiber ihr Wappen“{http://www.regesta-imperii.de/id/1416-08-13}. Nachkommen (u. a.):

(1) Kaspar I. (um 1395 - 1449)

(2) Mathias (um 1400 - 1487)

(3) Nikolaus I. (um 1400 - 1449)

(4) Heinrich II. (um 1400 - 1448, war 1443 - 1448 Fürstbischof  von Freising)

(5) Franz (um 1400 - ca. 1443, war Domherr in Regensburg)

(6) Wilhelm I. (- 1443)


Auszug aus den RI: 

13.8.1416 bestätigt „und bessert“ König Sigismund dem Heinrich Schlick und dessen Sohn Kaspar (Schreiber des Königs) ein älteres Wappen (RI # 1974, F?), („Einen roten Schild und in der Mitte einen weißen Zwick ... und vermehrte es durch die Zugabe, daß sie von nun an beiderseits einen weißen Ring in dem roten und einen roten Ring in dem weißen Felde führen sollten“ vgl. Kühnl, Schlackenwerth 1933, S. 44).

13.7.1426 {RI XII,2 n.6687}: Sigmund nimmt „Heinrich u. Niklas den altern Gebrüder Schlick v. Lazan in den Reichsschutz u. befreit sie von allen fremden Gerichten, Zöllen, Schätzungen und Beschwerungen“. - KU? - RR. O 169. - Chmel, Reg. Friderici IV. nr. 972. - Wohl Fälschung, da nicht in RR. Sigmunds. Dieser Text ergibt dich aus der Bestätigung Kaiser Friedrich III. vom 11.8.1442 {RI 972}.

1.2 1428 {RI XI,2 n.7017}: Kaiser Sigismund „ bestätigt als röm. u. böhm. König seinem Diener Heinrich Schlick u. dem Konrad Haller v. Eger, sowie ihren "gewerken" den Lehnbrief, den sie von dem Kl. Waldsassen über das Bergwerk Albenreit (Albernrewt) empfangen haben“




(-) Nikolaus d. Ältere Schlick (um 1375 -  )

Bruder des (-) Heinrich Schlick, erschließt sich aus der Bestätigungsurkunde vom 20.7. 1426 (s. Heinrich Schlick). Er weist Besitz n der Umgebung von Wunsiedel im  Vogtland auf.. 


Auszüge aus den Reichsregesten (RI):

13.7.1426 {RI XII,2 n.6687}: Kaiser Sigismund nimmt „Heinrich u. Niklas den altern Gebrüder Schlick v. Lazan in den Reichsschutz u. befreit sie von allen fremden Gerichten, Zöllen u. s. w“. - KU? - RR. O 169. - Chmel, Reg. Friderici IV. nr. 972. - Wohl Fälschung, da nicht in RR. Sigmunds. Kaiser Friedrich bestätigt diese Weisung mit Urkunde vom  11.8.1442.

1.2.1428 {RI XIII, 2 n 7018}: Sigmund "verleiht seinem  Diener Niklas Schlick zu Wunsiedel 4 Höfe u. die Herberge zu Unter- (Nidern-) Waltersgrün, welches Reichslehen Fritz Schedner v. Nikel Gerung gekauft u. lange besessen, ohne die Belehnung damit nachgesucht zu haben“.

18.12.1429 {RI XII,2 n.7496}: „Sigmund belehnt Niklas Schlick als Lehensträger  des Jacob Kaurhalse und Heinrich Hecker mit dem Dorfe Bräunersgrün“ und am gleichen Tage unter {RI XII,2 n.7498} als Lehensträger der Stadt Wunsiedel mit Gütern zu Holzmühl, Rügersgrün und Rauhensteig.

Am 28.10.1430 belehnt König Sigmund {RI XI,2 n.7912} den Niklas von Wunsiedel als Lehensträger der Katharina Lobelin und ihres Sohnes Kaspar mit dem Dorf Neudes (Nydessen?) 

14.9.1434 {RI XI,2 n.10768}: Kaiser Sigmund bestätigt Nklas Schlick d. Ä. und dessen Sohn Konrad ihre Lehensgüter zu Rügersgrün.

Aus urkundlichen Nennungen lassen sich folgende Söhne erschließen:

(1) Konrad,  besitzt mit seinem Vater ein Lehensgut in Rugersgrün (RI XI,2 n.19786 vom 14.9.1434 - Ks. Sigmund)

(2) Hans besitzt mit mit seinem Bruder Heinz und seiner Schwester Else einige Höfe in Waltersgrün, Ober-Waltersgrün und Stemesgrün (RI XI,2 n.10901 vom 1.10.1434 - Kaiser Sigmund)

(39 Heinz, besitzt einige Höfe in Waltersgrün, Ober-Waltersgrün und Stemesgrün (RI XI,2 n.10901 vom 1.10.1434 - Kaiser Sigmund)




 

3. Nachkommen des Heinrich Schlick (um 1355-1416), Übersicht

Übersicht der im Text mit ihrem Lebenslauf beschriebenen Nachkommen des Heinrich Schlick. Die genealogische Nummerung der angeführten männlichen Familienmitglieder erfolgt analog dem System Henry.


 

(1) Kaspar I. (um 1395 - 1449)

(11) Sigmund 

(2) Mathias (um 1400 - 1487)

(21) Nikolaus III. ( - 1522), ab 1487 [Falkenau]

(211) Albin II. 

(2.111) Christoph II.

(21.111) Joachim Albin             

(211.111) Christ. Friedrich

(211.112) Christ. Karl

(211.113) Joachim Andreas

(212) Viktorin I.

(2.121) Nikolaus IV.

(21.211) Viktorin II.

(212.111) Hugo

(212.112) Georg

(212.113) Johann

(212.114) Viktorin

(21.212) Nikolaus V.

(21.213) Joachim III.

(2.122) Abundus

(21.221) Hugo

(21.222) Joh. Ernst

(213) Wolfgang

(214) Christoph I. (um 1500 - 1527)

(22) Hieronymus I. (-1491) ab 1487 Herr auf Elbogen

(221) Sebastian

(222) Quirin

(223) Adalbert I.

(2.231) Andreas

(22.311) Adalbert II.

(23) Kaspar II. ( - 1515), ab 1487 Herr auf Schlackenwerth

(231) Stephan I. (1487 - 1526), [Elbogen, Hertenberg, Joachimsthal]

(2.311) Moritz

(232) Burian

(233) Heinrich III.

(2.331) Kaspar IV.

(23.311) Heinrich V.

(233.111) Kaspar IV

(23.312) Prokop

(23.313) Friedrich

(2.332) Heinrich IV.

(23.321) Georg Ernst

(233.211) Heinrich VI.

(233.212) Friedrich II.

(23.322) Philipp

(233.221) Heinr. Leopold

(234) Hieronimus II. (1494-1550)

(2.341) Sebastian II.

(23.411) Kaspar V.

(23.412) Joachim II.

(23.413) Hieronimus III.

(2.342) Joachim I.

(23.421) Ferdinand

(23.422) Julius

(234.221) Joachim Andreas

(235) Lorenz

(2.351) Johann

(2.352) Christoph IV.

(23.521) Stephan III.

(235.211) Christoph Ernst

(235.212) Stephan

(23.522) Wilhelm

(235.221) Jh. Heinrich

(23.523) Ludwig

(235.231) Christ. Melchior

(235.232) Hans Friedrich

(235.233) Hans Kaspar

(23.534) Mathäus

(235.341) Christ. Melchior

(235.342) Georg Friedrich

(23.535) Christoph

(2.353) Stephan II.

(2.354) Joachim II.

(3) Nikolaus I. (um 1400 - 1449)

(31) Wilhelm ( - 1491), Herr auf Seeberg

(32) Wenzel II. (u 1445 - 1506)

(321) Erasmus (ca. 1460 - vor 1523), [Wallhof]

(322) Pankraz (ca. 1460 - nach 1523), [Hertenberg]

(323) Albrecht (Albin) I. (ca. 1460 - 1518), [Schönbach]

(33) Nikolaus II.

(34) Michael

(4) Heinrich II.

(5) Franz

(6) Wilhelm I.

 


 

 

I. Generation


(1) Kaspar I. Schlick (um 1385 - 5.7.1449)

Kaspar Schlick hat sich „seine wissenschaftliche Bildung im Hause der Mutter und besonders in Bologna geholt ... wo er mit dem bekannten Kanonisten Zabarella (Francesco Zabarella,Erzbischof von Florenz) einem Freunde seines mütterlichen Hauses, in Verbindung stand“ (Pennrich, S. 3). Ab 1416 setzte er seine Ausbildung in der Kanzlei des Agramer Bischofs Eberhard fort und nahm auch am Konzil in Konstanz (1415-1418) teil {vgl. RI XI,2 n.10765: Unterredung mit dem Sohn Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt}. Aus dem Nachlass seiner Mutter erwarb er die in der Markgrafschaft Treviso gelegene Herrschaft Bassano ("Passaun")

Seit 1433 nahm er das Amt des Reichskanzlers unter den drei Kaisern Kaisern Sigismund (+ 9.12.1437), Albrecht II. und Friedrich III. bis zu seinem Tode im Jahre 1449 wahr. 

Matthes Schlick war auch nach dem Tode Kaiser Sigismunds (1437) im Besitz des königlichen Siegels, womit er sich offensichtlich durch nachträgliche Verwendung die Herrschaft Falkenau mit Heinrichsgrün erschlich (Eißner, S. 13).


Er war in erster Ehe (1437) mit Agnes, Tochter des schlesischen Piasten-Herzogs Konrad V. von Oels und Wohlau und in zweiter Ehe 1448 mit Johanna Theodora von Collalto verheiratet. 

Beim Tode des Kaspar Schlick von 1449 lebte noch die beiden Söhne

(11) Sigmund (um 1445 -  vor 1465)


Kaspar Schlicks Leben als Sekretär und Kanzler des Hl. Röm. Reiches läßt sich zumindest teilweise aus den Reichsurkunden (Regesta Imperii) erschließen:

13.8.1416 {RI Sigmund # 1974}: Sigmund „bestätigt u. bessert dem Heinrich Schlick u. dessen Sohne Kaspar seinem Schreiber ihr Wappen. Nicht in RR. Fälschung?

4.1.1418 {RI Sigmund # 2783}: Sigmund „ nimmt [auf Wunsch des neuen Kanzlers B. Georg v. Passau?] unter seine Familiares auf: den Kaspar Schlick aus Eger“

16.7.1422 {RI Sigmund #  4889}: Sigmund „erhebt den Edlen Kaspar Schlick , Herrn zu Neuhaus (Weisskirchen), u. dessen Nachkommen in den Freiherrnstand u. erlaubt ihm  in sein Wappen das seiner Mutter Constantia, Gräfin v. Colalto, aufzunehmen“.  Wahrscheinlich Fälschung.

14.2.1424 {RI Sigmund #  5796} entzieht Kaiser Sigmund „dem treulosen Filippo Maria von Mailand, welcher sich mit den Venetianern verbündet hat, das Schloß Vigoniummit u. belehnt damit, mit dem Auftrag, es jenem wegzunehmen, (u. a.) den Kaspar Schlick (seinen notarius specialis)...“.

2.6.1424 {RI XI,1 n. 5877}erhält Kaspar Schlick die Aus bei Nackenheim (bei Mainz) verliehen.

9.4.1427 {RI Sigmund  # 6887}: Sigmund entsendet „unsern secretarien und lieben getreuen“ Kaspar Schlick zum Hochmeister des Deutschen Ordens Paul v. Russdorf , damit dieser ihm Bürger und Schiffbauer zur Verfügung stellen möchte ...

9.5.1428 {RI Sigmund # 7078}: Die Stadt Frankfurt soll den jeweils im November fällige Judensteuer  zur Hälfte an den „Pronotator und Sekretär“ Sigmunds, Kaspar Schlick (in Höhe von 200 Gulden) zahlen.

26.1.1430 {RI XI,2 n. 7615}: verleiht Sigmund dem Kaspar Schlick und Wenzel von Weideneck die Reichsehen, die Ludwig v. Lichtenberg widerrechtlich innehat. Gleichzeitig widerruft er die folgenden Reichslehen, die er Ludwig v. Lichtenberg versprach, vor allem Weingeld und Getreide aus den Dörfern Balbronn und Trenheim,  Am  28.2.1431 komme es allerdings zu eine vertraglichen Lösung, wonach die Reichslehen an die Herrschaft Lichtenberg wieder abgetreten wird.

26.1.1430 {RI XI,2 n. 7617}: Sigmund belehnt Kaspar Schlick mit der Veste Limburg am nördl. Kaiserstuhl.

31.1.1430 {RI XI,2 n.7620}: Sigmund verleiht ein Haus mit Hof in Straßburg an seinen Protonotar Kaspar Schlick. Ansprüche auf dieses Haus erheben offensichtlich noch weitere Personen (vgl. RI XI,2 n.7843,  RIplus Regg.Baden2 n 1256 vom  24.7.1431).  Am 24.7.1431 tritt Kaspar Schlick seine Rechte auf  die Veste Limburg an die Gebr. v. Weitenmühl ab.

16.10.1430 {RI XI,2 n.7875}: Sigmund gestattet dem Kaspar Schlick, „seinem Vicekanzler Protonotar u. Secretär, die vor Jahren von ihm (Sigmund) den Egerern verpfändete Pflege auszulösen und verpfändet sie ihm auf Lebenszeiten um 400 Schock böhm. Groschen“.

6.1.1431 {RI XI,2 n.8048}: Sigmund „ schlägt dem Kaspar Schlick noch 200 Schock böhmische Groschen auf die Pflege Eger [vgl. nr. 7875 ]: Schlick hat ihm zur Ausrichtung von Botschaften u. a. diese 200 Schock geliehen“.

2.2.1431 {RI XI,2 n.8260}: Sigmund verleiht Kaspar Schlick, seinen Brüdern und Erben den Zoll zu Isenheim. Kaspar Schlick verkauft den Zoll zu Isenheim  mit Zustimmung Kaiser Sigmunds am  10.5.1434 {RI XI,2 n.10414}.

19.4.1431 {RI XI,2 n.8511} wird Kaspar Schlick als Burggraf von Prag genannt.

20.7.1431 {RI XI,2 n.8726}: Sigmund verleiht seinem Vicekanzler und Protonotar Kaspar Schlick das Reichslehen Dorf Nieder Hausbergen bei Straßburg und erlaubt ihm daselbe zu verpfänden, zu verkaufen u.s.w.

20.7.1431 {RI XI,2 n.8727}: Sigmund „belehnt seinen Vicekanzler Kaspar Schlick mit einigen Reichslehen: Schloss Blicksberg nebst Zubehör, Dörfer Günsbach u. Griesbach, ein Hof zu Ammerschweier ... ,  ein Haus zu Bergheim, eine Mark Silber zu Morschweier u. Zoll zu Isenheim“. 

21.8.1431 {RI XI,2 n.8799}: Sigmund verleiht seinem Vicekanzler Kaspar Schlick Burg und Stadt Bassano.

6.12.1431 {RI XI,2 n8974}: Sigmund „ernennt Matthäus Schligk zu seinem Sekretär“.

1.7.1432 {RI XI,2 n.9194}: Sigmund „bevollmächtigt, da die Venetianer, trotzdem er sie bisher geschont hat, die Feindseligkeit gegen ihn, das Reich u. Ungarn hartnäckig fortsetzen u. auch mit Gewalt gegen den Herzog v. Mailand vorgehen, seinen Vicekanzler Kaspar Schlick, Pfleger zu Eger , Heinrich v. Stöffeln, seinen Sekretär Hermann Heecht u. Ulrich Role v. Königseck zu Repressalien gegen die Venetianer.

25.7.1432 {RI XI,2 n.9202}; Sigmund verleiht seinem Vicekanzler und Burggrafen zu Eger die Feste Schowenburg im  Allgäu nebst vollem Verfügungsrecht darüber. Am 29.1.1434 {RI XI,2 n.10007}widerruft Sigmund diese Belehnung.

1.11.1432 {RI XI,2 n.9298}: Sigmund meldet Herzog Wilhelm von Bayern, daß er den Bischof  von Chur seinen Marschalk Lorenz und seinen Vicekanzler Kaspar Schlick auf ersuchen des Konzils von Konstanz nach Rom zu Verhandlungen mit dem  Papst senden werde. Am gleichen Tage ermächtigt er u. a. Kaspar Schlick zu Repressionen gegen Florenz.

16.3.1433 {RI XI,2 n.9394}: Sigmund sendet seinen Vicekanzler nach Rom zu Verhandlungen bezüglich Sigmunds Kaiserkrönung. Am 31.5.1433 {RI XI,2 n.9467}bezieht sich Sigmund auf Kaspar Schlicks erfolgreiche Verhandlungen mit dem Papst und bestätigt ihm alle bisher erteilten Privilegien, Schenkungen u.s.w., insbes. die ihm verliehene Herrschaft Bassano. Mit Urkunde vom 1.5.1434 {RI XI,2 n.10341}bestätigt Kaiser Sigmund, daß Herrschaft und Schloß Bassano nur mit Einwilligung des Kaspar Schlick und seiner Nachfolger an die Venetianer abgetreten werden darf.

1.6.1433 {RI XI,2 n.9468}: Sigmund erhebt seinen Kanzler Kaspar Schlick und dessen Nachkommen zu Lateranensischen Pfalzgrafen und gibt ihnen das Recht, Notare zu ernennen.

13.7.1433 {RI XI,2 n.9543}erfolgt die Genehmigung, das Schlick’sche Wappen „mit einem halben goldenen Löwen mit ausgestreckten Krallen“{RI Sigmund # 9543}zu ergänzen.(Fälschung?)

10.8.1433 {RI XI,2 n.9598 etc.}: Nach der Kaiserkrönung in Rom  führt  Kaspar Schlick nunmehr den Titel „Sacrae Majestatis Cancellarius“, später (22.9.1433 {RI XI,2 n.9674}auch „miles (Ritter) et cancellarius ac capitaneus terrarum Egre“ bezeichnet.

26.11.1433 {RI XI,2 n.9833}: Kaspar Schlick erhält die Judensteuer von Erfurt.

28.4.1434 {RI XI,2 n.10848}: erhielt Kaspar Schlick gegen die Verpfändung von 11.900 fl rh.von Kaiser Sigismund Stadt und Herrschaft Elbogen, die Stadt Schlackenwerth sowie weitere Besitztümer im nördlichen Egerland. Die Überahme der Herrschaften gestaltete sich schwierig, da die ursprünglichen Pfandbesitzer Jakob von Wrschesowitz (Schlackenwerth) und Bodo von Ilburg (Elbogen) Regressansprüche erhoben und ihren ehemaligen Besitz „durch Mord und Brand in empörender Weise“zu verteidigen versuchten (Kühnl, S. 45). Die Zwistigkeiten zogen sich bis 1438 hin.

30.9.1434 {RI XI,2 n 10875}: Sigmund verleiht Kaspar Schlick Schloß Seeberg im Egerland.

1.10.1434 {RI XI,2 n.10899}: Nachdem Kaspar Schlick dem Kaiser 3.300 Gulden geliehen hatte, erhält er zur Ablösung dieser Summe die halbe Judensteuer zu Nürnberg (jährlich 200 Gulden) zunächst auf Lebenszeit, die von seinen (Schlicks) Nachkommen eingelöst werden kann..

1.10.1434 {RI XI,2 n.10900}: Sigmund „erhebt die vier Brüder seines Kanzlers Kaspar Schlick Matthäus, Heinrich, Nikolaus u. Franz (v. Lazan) in den Freiherrnstand u. erlaubt ihnen mit rotem Wachs zu siegeln.  [Kopidlno. Dworák ; nicht in RR: Fälschung?]“. 

28.10.1435 {RI XI,2 n.11217a/11217aa/RI XI,2 n.11508a}: Sigmund schenkt Kaspar und Mathias Schlick das Gut Falkenau.

22.8.1436 {RI XI,2 n.11391}: Sigmund „genehmigt die Übergabe des Schlosses Seeberg (Sebergkh) seitens des Kaspar Schlick an Wilh. Schlick u. befiehlt den Egerern demselben keine Schwierigkeiten zu machen. 

6.4.1437 {RI XI,2 n.11752}: Sigmund „verschreibt zusammen mit seiner Gemahlin Barbara der Herzogin Agnes v. Schlesien-Öls, welche mit Kaspar Schlick verheiratet wird, 7500 ungar. Gulden als Wittum  auf Schloss u. Herrschaft Elbogen; sollte Agnes vor Schlick sterben, so fällt diese Summe an diesen“. 

25.7.1437 {RI XI,2 n.11903}: Sigmund „erklärt noch ausdrücklich, daß die Heirat der Agnes, Herzogin von Oels -Cosel mit seinem Kanzler Kaspar Schlick, dessen Mutter Konstantia übrigens eine Markgräfin von Treviso u. Colalto gewesen sei, weshalb er ihn auch, nachdem er in Italien dessen vornehme Veradte kennen gelernt, zu einem Freiherrn und Bannerherrn erhoben habe, ihren Fürstestand nicht beeinträchtigen solle, obwohlin den kaiserl. Rechten deutlich geschrieben sei,  °wo eine fürstin einen Ritter nimmt und nicht aus dem  grad des adels greiffet, das sie dadurch an iren wirden nicht genedert wirt, sunder der gebrauchen soll an allen enden°.“

1.8.1437 {RI XI,2 n.12018}: Sigmund überläßt seinen Kanzler Kaspar Schlick u. dessen Erben das Gut Lichtenstadt im Elbogener Kreise, das er von dem  Kloster Tepl gekauft hat.

30.8.1437 {RI XI,2 n.12063}: erlaubt Sigmund dem Kaspar Schlick und dessen Erben von dem ertrage ihrer Bergwerke goldene und silberne Münzen zu schlagen, welche im ganzen Reiche Geltung haben sollen.

1.9.1437 {RI XI,2 n.12064}: Sigmund bestätigt die pfandweise Verschreibung des Schlosses Schöneck im Vogtland durch die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen, welchen das Schloss bisher von der Krone Böhmen verpfändet war, an seinen Kanzler Kaspar Schlick. Am  8.9. {RI XI,2 n.12072 }verleiht Sigmund dem Kaspar Schlick und seinen Erben das Schloß Schöneck zu erblichem  Besitz.

16.10.1437 {RI XII n.1145}: Sigmund verschreibt dem aspar Schlick die jährlich am  11.11. fällige Reichssteuer.

28.10.1437 {RI XI,2 n.12144}: für den Aufenthalt Kaiser Sigmunds und der Kurfürsten in Eger sowie für den Unterhalt der Sendboten zum Konzil in Basel verschreibt Sigmund dem Kaspar Schlick die Summe von 2100 fl rh.

30.10.1437 {RI XI,2 n.12148 auch 12153}: Sigmund „erhebt seinen Kanzler Kaspar Schlick , der durch seine Mutter Konstanze von den Grafen zu Colalto abstammt, ihm mehr als 20 Jahre treu gedient, u. a. ihn nach Aragonien, Frankreich, England, Ungarn, gegen die Türken, nach Böhmen begleitet u. Botschaften nach Polen; Preussen u. Litthauen ausgeführt hat, auch ihm  in Italien bei Erlangung der Kaiserwürde sehr förderlich gewesen ist, zum Grafen v. Bassano, nachdem er ihn schon früher [1422 Juli 16] zum Freiherrn gemacht u. ihn kürzlich mit der Herzogin Agnes v. Öls - Cosel verheiratet hat, u. erteilt ihm  zugleich für sich u. seine Erben als Grafen v. Bassano das Privilegium de non revocando“

1.11.1437  {RI XI,2 n.12154}: Sigmund „schlägt zu der Pfandsumme auf das Schloss u. die Herrschaft zum Elbogen 1000 Schock böhm. Groschen, die ihm Kaspar Schlick geliehen, "damit wir uns und unser gesind, als wir von hinne ziehen wolten in unser kunigreich gen Hungern, lozeten und usbrachten," u. bestimmt, dass dasselbe Schloss bei Lebzeiten Schlicks nicht eingelöst werden soll“.

31.3.1438 {RI XI,2 n.12176}: Albrecht, rex  Hungariae etc. schenkt seinem Kanzler Kaspar Schlick und dessen Erben und mit Zustimmung seiner Gemahlin Elisabeth und der Prälaten und Barone des Königreiches Ungarn das ungarische Schloß Ùjvar (Weißkirchen oder Neuschloß) im  Komitat Nitra samt allem Zubehör das nach dem Tod des Vorbesitzers aufgrund der bestehenden Rechtslage als ungarisches Lehen erledigt war (Fälschung?).  

29.4.1438 Kaspar Schlick wird gegen den Widerstand der Kurfürsten von Albrecht II. anläßlich seiner Wahl zum römischen König zu seinem  Kanzler bestimmt. Eine deutschfeindliche Minderheit der böhmischen Stände  hatte sich der Wahl zunächst enthalten. „Diese Partei nahm  trotz intensiver diplomatischer Bemühungen von Kaspar Schlick und Hartung Klux  Kontakt mit dem  polnischen Königshof  (Bündnids mit den Hussiten)  auf, die militärische Aktionen gegen das Reich vorbereiten {RI XII  n.24 und n.42, Albrecht II, auch : RI XII n.57a siehe Kommentare). Mit Albrecht II  beginnt die Reihe der Habsburger Könige und Kaiser im Hl. Röm. Reich.

2.6.1438 {RI XII  n.209}: Einigung in der Auseinandersetzung um die Besteuerung der Juden etc.: Verhandlungen des Kaspar Schlick führen zu eines Ablösung von 33.000 Gulden.

13.7.1438{RI XII n.299}: Entwurf  einer Rechtsordnung für das Reich (betreffend den Landfrieden, das Gerichts- und Münzwesen, der Kreiseinteilung etc) unter Beteiligung des Kaspar Schlick. Die Rechtsordnung erlangt aber zunächst noch keine Rechtswirksamkeit (vgl. die Maximilianische Reichsordnung).

2.12.1438 {RI XII n.494a}: Albrecht erhält aus den Händen des vom Nürnberger Reichstag zurückgekehrten Reichskanzler Kaspar Schlick sein neu angefertigtes Majestätssiegel (Siegel 1).

26.4.1439 {RI XII n.800}: Albrecht bestätigt seinem Kanzer Kaspar Schlick die von diesem vorgelegten Privilegien K. Sigmunds über die Erhebung in den Freiherrenstand, die Verleihung von Burg und Stadt Bassano wie auch weitere Schenkungen.

15.6.1439 {RI XII n.982}: Albrecht bestätigt Agnes, Herzogin von Oels und Kosel in Schlesien, der Gemahlin seines Kanzlers Kaspar Schlick, das Privileg K. Sigmunds, wonach ihre Ehre ihren fürstlichen Stand nicht schmälern oder schädigen soll.

29.6.1439 {RI XII n.1041}: Albrecht verschreibt seinem Kanzler Kaspar Schlick die halbe Judensteuer Nürnbergs.

20.9.1439 {RI XII n.1148}: Albrecht überträgt die erledigten Güter der Agnes von Sternberg dem Kaspar Schlick.

23.10.1439{RI XII n.1177}: Albrecht schenkt seinem Kanzler Kaspar Sclick und dessen Erben das Schloß Peilstein in Ungarn (nördl. von Preßburg).

29.4.1140 {RI XIII  H.14 n.5}: König Friedrich entzieht Kaspar Schlick die Ansprüche auf die Judensteuer von Nürnberg. Am 14.9.1440 {RI XIII n.13} nimmt Friedrich III. diese Anweisung wieder zurück.

8.8.1442 {RI XIII H.9 n.39, auch Urkunde vom 8.8.1442 {RI XIII H.26 n.27}: König Friedrich bestätigt Kaspar Schlick die wegen seiner dem Reich geleisteten Dienste durch Kg. bzw. K. Sigmund erblich vorgenommene Erhebung zum Freiherrn und Grafen. In der Folge bestätigt Friedrich III. weitere Privilegien der Könige bzw. Kaiser Sigmund und Albrecht II.

12.1.1443 {RI XIII n.1344}: Friedrich II. ernennt den Caspar Schlick und jeden künftigen Canzler zum Conservator der Privilegien des Liebfrauen-Stiftes und des neuen Pfründhauses zu Ingolstadt.

22.1.1443 {RI XIII n.1367}: Kaiser Friedrich bevollmächtigt u. a. Kaspar Schlick als Gesandten in seinem Namen beim Reichstag in Nürnberg als Gesandter aufzutreten.

25.5.1444 {RI XIII n.1647, auch RI XIII H.12 n.223 vom  gleichen Tage}: Friedrich III. gibt dem Caspar Schlick für eine von K. Albrecht II. herrührende Schuld von 10.000 Gulden einen Pfandbrief

30.7.1446 {Jakob I. RIplus Regg.Baden3 n.6645 u.a.}: Kaiser Friedrich bevollmächtigt u. a. Kaspar Schlick als Gesandten in seinem Namen beim Reichstag in Frankfurt als Gesandter aufzutreten. In der Folgezeit wird Kaspar Schlick gemeinsam mit anderen Würdenträgern des Reiches vielfach vom Kaiser Friedrich III. beauftragt, in seinem Namen Verhandlungen zu führen.

9.11.1444 {RI XIII H.26 n.76}: König Friedrich teilt den zu Prag versammelten Herren, Rittern, Knechten und Städten des Kgr. Böhmen mit, daß seinem Vernehmen nach Wilhelm  von Eulenburg den Kreis Elbogen (und damit Kaspar Schlick als Besitzer von Elbogen) schädige . Die Eulenburg waren vor den Schlick Besitzer von Elbogen und Anhänger des Georg v. Podiebrad. V. a. Botho (der alle Elbogen betreffende Pfandbriefe dem König ausgeliefert hatte)  und sein Sohn Wilhelm von Eulenburg waren mit der seinerzeitigen Abtretung Elbogens nicht einverstanden. Friedrich fordert Wilhelm von Eulenburg auf, den Elbogener Kreis nicht weiter zu schädigen.

18.5.1447 {RI XIII n.2281}: Friedrich III. bevollmächtigt Kaspar Schlick, königl. Kanzler, mit anderen Räthen und Rechtsgelehrten zu Wien das königl. Kammergericht an seiner Statt in seiner Abwesenheit zu halten.

21.10.1449 {RI XIII H.11 n.98}: König Friedrich befiehlt den Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, die halbe Judensteuer nicht mehr an Kaspar Schlick (der kurz zuvor gestorben war) weiter auszuzahlen. Nach dem Kommentar gab es Auseinandersetzungen zwischen Kaspar Schlick und den Nürnbergern Streit über die Rechtmäßigkeit der Abtretung der Judensteuer an Kaspar Schlick. Kaspar Schlick hatte den Vorsitz im Kammergericht bis zu seinem Tode 1449 geführt (Friedrich III. vom 16.7.1461, siehe Kommentar)



(2) Mathias Schlick (um 1400 - 16.9.1487)

Mathes Schlick war zunächst als Statthalter seines Bruders Kaspar Burggraf von Eger und Elbogen, verbunden mit der Leitung der Herrschaften, nach dem Tode seines Bruders Mathias übernimmt er die böhmischen Herrschaften. 

Mathias Schlick soll sich den Eigenbesitz der Herrschaften Falkenau und Heinrichsgrün kurz nach dem Tode des Kaisers Sigismund durch eine Urkundenfälschung vom 28.10.1435 erschlichen haben. Die Übereignung wurde mit Urkunde vom 22.1.1438 durch Kaiser Albrecht bestätigt und damit rechtmäßig (Eißner, Bleidtadt, S. 13).


Nach dem Tode von Kaiser Albrecht II. (16.8.1439) kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Österreichischen Partei (katholischer Herrenbund) und den hussitischen Utraquisten (Kalixtiner) um die Herrschaft in Böhmen, in welcher letztlich der mährische Adelige Georg von Podiebrad als Reichsverweser und späterer König von Böhmen anstelle des minderjährigen Sohnes Albrecht II., Ladislaus.die Oberhand behielt Im Verlauf dieses Konflikts wurde auch das Elbogener Land verwüstet. Mathias Schlick stand auf seiten des katholischen Herrenbundes und somit in Gegnerschaft zum Böhmenkönig. Als nun auch Heinrich von Plauen, Herr auf Königswart und Petschau 1469 die Schlick’sche Herrschaft bedrohte und "Ritter und Knappen gedungen hat, welche das Schlick'sche Egerland bis gegen Schlackenwert hinab mit Raub, Mord und Brand heimsuchten. Fünf derselben... haben die Egerer ergriffen  ... ins Verhör genommen und auf die Folterbank gespannt. Die Gefolterten bekannten sich zu vielen verübten Unthaten, Brandlegung, Mord und Plünderung, wozu sie von dem Herrn von Plauen und seiner Gemahlin für Geld gewonnen worden waren" (Bernau, S. 6). Nach Aussage des Ritters Schmid war auch gegen Hartenberg ein Anschlag beabsichtigt" (GG I # 11). 1471 wollte daher Mathes Schlick wegen dieser Probleme die Pfandschaften Elbogen und Schlackenwerth an den Kurfürsten Ernst von Sachsen und Albrecht von Sachsen abtreten, was am Widerstand der Stadt Elbogen scheiterte.

1462 erwarb  Mathes Schlick die Herrschaft Hartenberg.

1472 einigten sich Matthes Schlick und sein Neffe Wenzel auf eine Erbteilung: Matthes Schlick bekommt u. a. die Pfandschaft des Elbogener Kreises und die Herrschaft Falkenau mit Heinrichsgrün als Allodialbesitz zuerkannt, Wenzel Schlick erhält die westlichen Bereiche (Hertenberg, Schönbach, die Pflegschaft Eger und das Amt Wallhof).


Auszug aus den RI:

28.10.1435 {RI XI,2 n.11217a/11217aa}: Sigmund schenkt Kaspar und Mathias Schlick das Gut Falkenau.

8.10.1436 {RI XI,2 n.11486}: Sigmund „verpfändet dem Ritter Matthias Schlick , Burggrafen zu Eger, dem er für seine in Deutschland, Welschland u. Ungarn geleisteten Dienste noch 1000 Gulden schuldig ist, sowie dessen Erben dafür die Weihnachten fällige Steuer der Erfurter Juden, erlaubt ihm dieselbe weiter zu verpfänden u. versieht die St. Erfurt mit diesbezüglicher Anweisung“.

29.7.1437 {RI XI,2 n.11922}: Anweisung Sigmunds, daß Mathias Schlick und Erkinger von Seinsheim das Schloß Petschau vom Burggrafen Heinrich von Meissen für 27.000 Schock böhm. Groschen einzulösen hat.

23.11.1438 {RI XII n.479}: Albrecht bestätigt Mathias Schlick die Judensteuer von Erfurt.

24.9.1442 {RI XIII n.39}: König Friedrich  „bestätigt dem Ritter Matthias Schlick von Lazan, seinem Diener, und dessen Erben mit Rat der Fürsten, Edlen und Getreuen die von K. Sigmund und Kg. Albrecht (II.). ausgestellten Briefe über die Judensteuer zu Erfurt sowie alle anderen von den früheren römischen Kaisern und Kgg. erworbenen Gnaden und Freiheiten und gebietet allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen, namentlich Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Erfurt, bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und den in den entsprechenden Urkunden jeweils festgesetzten Pönen die Beachtung der Bestätigung. Am montag vor sanct Michaelis tag (nach Kop.)“.  Aus dem Text d. Überlieferung: „Die später im Zusammenhang mit der Vertreibung der Erfurter Juden entstandenen Streitigkeiten zwischen der Stadt Erfurt und den Söhnen des Matthias Schlick endeten erst am 7. April 1486, indem die Brüder Niklas, Hieronymus und Kaspar Schlick ihre Rechte bezüglich der Judensteuer für diese Summe an den Rat abtraten, vgl. StadtA Erfurt (Sign. 0-0 A XLVII-35)“. 

14.9.1442 {RI XIII  H.10 n.37}: Friedrich III. ermahnt die Juden von Erfurt, den jährlichen Zins an Ritter Mathias Schlick von Lazan ohne Minderung zu zahlen und droht mit Bestrafung.

2.7.1442 {RI XIII H.26 n.40}: König Friedrich nimmt den Ritter Mathas Schlick unter seinen Schutz und befiehlt alen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherrn, Rittern, Knechten, Amtsleuten etc. Schlick und dessen Diener und Kechte zollfrei durch ihre Länder ... ziehen zu lassenund ihnen Geleit zu geben oder zu verschaffen, sooft sie dies begehrten.

25.5.1447 {RIplus Regg.Baden3 n.6753}: Kaspar Schlick, Herr zu Weißkirchen, königl. Kanzler und Burggraf  zu Eger und Elbogen teilt M. Jacob mit, daß sein Bruder Herr Mathes von Lazan gen. Slik ritter mit Wissen des Königs zur Hochzeit gen Pforzheim  kommen und bittet ihn, Sorge dafür  zu tragen, daß derselbe an seinem Hofe gütlich behandelt und nicht verunglimpft werde.


Auseinandersetzungen Mathes Schlicks mit Nürnberg wegen der Judensteuer

21.10.1449 {RI XIII H.14 n.494}: König Friedrich weist die Stadt Nürnberg an (nach dem  Tode des Kaspar Schlick) , dem  Mathias Schlick die halbe Judensteuer zu zahlen.

7.1.1476 {RI XIII H.11 n.467}: Nachdem  die Nürnberger bezüglich der Judensteuer darauf verwiesen, daß diese Steuer allein Kaiser und Reich zustehe und Kurfürsten Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen diese Position unterstützen, weist Kaiser Friedrich den Rat der Stadt Nürnberg an, die halbe Judensteuer, die diese bisher an Mathias Schlick von Lazan gezahlt haben, bis auf weitere Anweisung zurückzubehalten. 

24.9.1477 {RI XIII H.11 n.490}: Mathias Schlick setzte sich offensichtlich über das kaiserliche Gebot hinweg und beanspruchte weiterhin die Judensteuer von Nürnberg. Kaiser Friedrich droht dem  Mathias Schlick mit einem Gerichtsverfahren und befiehlt Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen,  „falls Schlick in Mißachtung des kaiserlichen Gebotes ... gegen die von Nürnberg zu handeln unterstehen sollte, dies in ihren Fürstentümern und Ländern nicht zu gestatten...“. Am 3.10.1477 forderte Mathias Schlick „erneut die Zahlung der ihm verschriebenen, seit drei Jahren rückständig gebliebenen Judensteuer und drohte, sich mit Gewalt sein Recht zu suchen“. Die Nürnberger wenden sich daraufhin in dieser Angelegenheit an Kurf. und Hz. von Sachsen. (vgl. Anmerkung zu dieser Urkunde unter RI). 

5.12.1477 {RI XIII H.11 n.494}: Kaiser Friedrich verweist auf sein Gebot, die halbe Judensteuer von Nürnberg nicht mehr an Mathes Schlick auszuzahlen und bittet den Kurfürsten Ernst und den Herzog Albrecht von Sachsen  die Bürger von Nürnberg gegen Übergriffe des Schlick zu schützen.



Auseinandersetzungen des Mathes Schlick mit den Paulsdorfern (Seeberg):

vor 9.6.1478 {RI XIII H.26 n.711}: Kaiser Friedrich befiehlt Mathias Schlick von Lazan, dessen Sohn Hieronimus sowie weiteren Söhnen, die Lehen der Paulsdorfer in der Stadt und im Land Eger nicht zu beeinträchtigen.

9.6.1478 {RI XIII H.26 n.712}: „Kaiser Friedrich unterrichtet alle Reichsuntertanen, die vom Geschlecht derer von Paulsdorf zu Kürn Lehen besitzen oder zu empfangen haben,  über die durch Hans von Paulsdorf  zu Kürn und Falkenfels als dem Ältesten für sich und sein Geschlecht erhobene Klage, derzufolge Mathias Schlick und dessen Sohn Hieronimus und anderer seines Söhne sie in ihrem Lehen beeinträchtigen“. Die Paulsdorfer berufen sich hierbei auf  ihre von Friedrich III. und seinen Vorgängern im  Reich ausgestellte Lehensbriefe über ihren Besitz im Egerland (Seeberg nordwestlich von Eger) als Reichsgut , während sich die Schlick auf  Lehensbriefe des Böhmenkönigs Wladislaw II. berufen. Kaiser Friedrich III. bestätigt die Lehensherrschaft der Paulsdorfer m Egerland und droht allen, die die Rechte der Paulsdorfer beeinträchtigen {RI XIII H.26 n.713 vom gleichen Tage} „mit seiner und des Reiches Ungnade.sowie einer ... Strafe von 40 Mark Gold“und unterrichtet hierüber auch Mathias Schlick {RI XIII H.26 n.714 vom gleichen Tage}. Kaiser Friedrich III. beschwert sich bei König Wladislaw II. von Böhmen, daß dieser etliche, dem Reich gehörende Güter im Egerland als an die Krone von Böhmen heimgefallene Lehen verliehen hätte und und damit Kaiser und Reich zu entziehen versuche. Er bitet Wladislaw, sein Vorgehen abzustellen {RI XIII H.26 n.715 vom  gleichen Tage}.


Mathias Schlick war verheiratet mit Kunigunde von Schwarzenberg und hatte die Söhne:

(21) Nikolaus II. ( - 1522), ab 1487 Herr auf Falkenau, Seeberg, Neudek, Tüppelsgrün und Voitsgrün

(22) Hieronymus (-1491) ab 1487 Herr auf Elbogen

(23) Kaspar II. ( - 1515), ab 1487 Herr auf Schlackenwerth


Am 31.7.1489 wird das Erbe des Mathias Schlick unter seinen Söhne aufgeteilt.




(3) Nikolaus I. Schlick (um 1400 - 1449)

Herr auf Greitzenstein.

Seine Söhne:

(31) Wilhelm ( - 1491), 

(32) Wenzel  ( - 1506)

(33) Nikolaus II. 

(34) Michael




(4) Heinrich II. (um 1400 - 1448)

war 1443 - 1448 Fürstbischof  von Freising)


Auszug aus den RI:

28.4.1431 {RI XI n.854}: Sigmund „ präsentiert Heinrich Schlick für die Propstei zu Nordhausen“. 

18.9.1433 {RI XI,2 n.9670}: Sigmund präsentiert dem Administrator der Prager Kirche den Mag. art. Heinrich Sligk für die durch die erhebung des Matthäus Schlick freigewordene Probstei zu Alt Bunzlau.

1.12.1437 {RI XI n.12203: Sigmund  „ teilt dem Freisinger Bischof  u. Domkapitel mit, dass er von dem Recht der ersten Bitten bei der Freisinger Kirche zu Gunsten des Heinrich Schlick, Probstes zu Bunzlau (Boleslawiens.) Gebrauch mache.“

23.9.1443 {RI XIII H.11 n.45}: Friedrich III. setzt sich beim Kardinal von Arles dafür ein, daß Heinrich Schlick, Bruder des Kaspar Schlick der Freisinger Kirche vorgesetzt würde (d. h. als Bischof von Freising eingesetzt werde). Er beklagt sich mit Urkunde vom gleichen Tage beim Konzil von Basel {RI XIII H.11 n.46}, daß vom Freisinger Domkapitel ein anderer Anwärter als Bischof von Freising erwählt wurde und bittet, die Wahl nicht zu bestätigen und Heinrich Schlick entsprechend zu fördern.



 

5. Franz Schlick 

1440 {RI XIII n.188}: Mehrere Würdenträger schlagen Franz Schlick als Kanonikus und Präbend für die Kirche (Bistum) Olmütz vor.

7.3.1498 {RI XIV,2 n.5950}: Nach dem Tode des Franz Schlick schlägt Herzog Georg v. Bayern (Landshut) den Domhern Georg Rohrbach als Dompropst von Regensburg vor.





 

 

II. Generation


Sohn des Kaspar I. Schlick


(1.1) Sigmund Schlick


Übertragung des Schlosses Wald ( in Niederösterreich)

27.4.1477 {RI XIII H. 26 n. 685} Kaiser Friedrich bekundet für sich und seine Erben, daß er Sigmund Schlick, Herr zu Weisskirchen, und dessen Erben für sich und seine Erben für geliehene 5.000 fl ung. und Dukaten wissenntlich mit dem brief das Schloß Wald mit allen Einnahmen und Zugehörungen in satz und phlegweis verpfändet habe, wie es von Ulrich von Grafenegg an ihn gefallen sei. Er bestimmt, daß Sigmund Schlick und dessen Erben das Schloß mit Zubehör für diese Summe besitzen und nutzen, es auf eigene Kosten behüten, bewahren und versorgen und für ihn oder nach seinem Tod für seinen Sohn Hz. Maximilian von Österreich oder nach dessen Tod für seine anderen Erben und für all ihre Leute, sooft er dies begehre, jedoch auf seine (K.F.) Kosten und unbeschadet seiner Verschreibung ständig offenhalten und zugänglich machen soll. K.F. verbietet Schlick, ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung von Wald aus Krieg oder Angriffe zu unternehmen, seine zum Schloß gehörenden Leute über die üblichen Abgaben und Leistungen hinaus zu belasten und die Rechte des Schlosses zu beeinträchtigen oder beeinträchtigen zu lassen. Sollten er (K.F.) oder nach seinem Tod sein Sohn Maximilian oder nach dessen Tod seine anderen Erben das Schloß Wald wieder einlösen wollen, so sollen Schlick und seine Erben dem jederzeit stattgeben und es ihm oder seinem dazu Bevollmächtigten nach schriftlichem oder under augen Ersuchen und Zahlung der 6.000 ung. fl. und Dukaten zusammen mit den Urbarregistern und anderem Zubehör überantworten, wie sie es sich ihm gegenüber verschrieben hätten. K.F. verspricht, ihnen die Wiedereinlösung des Schlosses einen quottember vorher mitzuteilen bzw. es innerhalb des nächstfolgenden quottember gegen die genannte Summe für den Fall einzulösen, daß Schlick oder dessen Erben das Schloß nicht länger als Pfand besitzen wollten und ihm dies verkündeten.

23.4.1479 {Chmel, Mon. Habsb. 7283}: Kaiser Friedrich überträgt der Stadt Wien die Ablösung des Schlosses Wald von dem Pfandinhaber, Sigmund Schlick



Söhne des Mathias Schlick


(21) Nikolaus III. Schlick ( um 1450 - 1522)

verheiratet mit Barbara Schenk von Trautenberg

ab 1487 Herr auf Falkenau. Ihre Söhne sind (u. a.):

(211) Albinus (ca. 1500 - 1550)

(212) Viktorin (ca. 1500 - 1558)

(213) Wolfgang (ca. 1500 - 1556), verheiratet mit Anna v. Rabstein

(214) Christoph I. (um 1500 - 26.5.1527 in Rom anl. des „Sacco di Roma“)



(22) Hieronymus Schlick (-1491) 

ab 1487 Herr auf Elbogen, Karlsbad und Königsberg

Bezüglich der Auseinandersetzung mit den Paulsdorfern zum Gut Seeberg siehe unter Mathias Schlick.


Hieronimus Schlick ist verheiratet mit Freiin v. Zelking und in II. Ehe mit Katharina v. Gleichen.

Ihre Söhne:

(221) Sebastian

(222) Quirin

(223) Adalbert





(23) Kaspar II. Schlick ( - 1515), 

Graf zu Bassano, Herr zu Weißkirchen, Elbogen und Schlackenwerth

ab 1487 Herr auf Schlackenwerth, Lichtenstadt und Münchhof und zu Rabenstein.


Vorgänge zu den Auseinandersetzungen mit Venedig bezüglich der Erbschaft Bassano:

29.5.1497 {RI XIV,2 n.8074}: König Wladislaw von Ungarn und Böhmen ersucht den Dogen von Venedig,  „dem  Kaspar Schlick, dem Neffen des bekannten Kanzlers ... den Besitz der Gft. Basano wieder zu überlassen, die ihm  aufgrund seines Erbrechts und der Privilegien ... zusteht, aber von der Signorie von Venedig weggenommen wurde, oder der Doge möge ihm für diese Gft. andere üter zuweisen“.

17.8.1498 {RI XIV,2 n.6598}: Kaiser Maximilian fordert den Dogen von Venedig auf, die Ansprüche des Kaspar Schlick in der Streitsache um die Grafschaft Bassano zu befriedigen. Einen Tag später verwendet sich auch die Reichsversammlung in Freiburg für die Sache des Kaspar Schlick {RI XIV,2 n.6612}.

24.8.1498 {RI XIV,2 n.6631} Kaiser Maximilian bestätigt dem Kaspar Schlick die Schenkungsurkunde für seinen Onkel Kaspar Schlick, mit Bezug auf die Urkunde vom 30.10.1437 {RI XI,2 n.12148 auch 12153}: Sigmund „erhebt seinen Kanzler Kaspar Schlick...  zum Grafen v. Bassano, nachdem er ihn schon früher [1422 Juli 16] zum Freiherrn gemacht u. ihn kürzlich mit der Herzogin Agnes v. Öls - Cosel verheiratet hat, u. erteilt ihm  zugleich für sich u. seine Erben als Grafen v. Bassano das Privilegium de non r?evocando“.

9.9.1498 {RI XIV,2 n.8834} : Herzog Ludwig von Mailand stellt fest,  daß der Großvater des Schlick von den Vorfahren des Herzog Ludwig für die Ausstellung der Privilegien zugunsten des Herzogtums Mailand reichlich entschädigt wurde. „Was an Anrecht fehle, wolle der Herzog gern durch Großzügigkeit ersetzen. Daher wolle er dessen Sohn, seiner Bitte entsprechend, zugleich mit einem Lehrer auch einen Platz im Gymnasium von Pavia anweisen, und zwar den Unterhalt und alles Nötige für sieben bis acht Jahre“.

5.10.1498 {RI XIV,2 n.8887} : Der Doge von Venedig stellt fest, daß die Signorie von Venedig dieses Schloß seit mehr als hundert Jahren in rechtmäßigem und ruhigem Besitz habe. Der Doge bittet Kaiser Maximilian, er möge dem K. Schlick in dieser Sache Schweigen gebieten.

18.1.1499 {RI XIV,3,2 n.12850}: Die Reichsversammlung in Worms antwortet auf das Schreiben des Dogen vom 5.10.1448,  daß das Schloß Bassano mit anderen Orten zum  Hl. Reich gehört und diese der Kanzler Kaspar Schlick von den Röm. Kaisern erhalten habe. die Reichsversammlung fordert den Dogen auf, Schloß Bassano mit Zugehör dem Kaspar Schlick zurückzugeben, damit die Reichsversammlung nicht zu anderen Mitteln greifen muß.

14.5.1499 {RI XIV,3,2 n.13265}: Die Signorie von Venedig gibt sich über diese hartnäckige Forderung erstaunt, „die gewiß nicht dem natürlichen Gerechtigkeitssinn Kaiser Maximilians entsprungen ist ... Es fehlt nicht an Leuten, die derartiges aufbringen, um die Signorie unter ein schiefes Licht zu stellen. Venedig war den Kaisern ... immer gehorsam  untergeben und will auch von dieser Haltung nicht abweichen. Damit endet offensichtlich der Streit.

Kaspar Schlick führt den Grafentitel von Bassano weiterhin; in der Urkunde vom 25.3.1504 wird er als Reichsschultheiß tituliert {RI XIV,4,1 n.18455}.

Er ist mit Katharina von Wartenberg und Elisabeth Gräfin von Guttenstein verheiratet. Sie hatten u. a. folgende Söhne:

(231) Stephan I. ( 1487 - 1526)

(232) Burian (- 1532)

(233) Heinrich III. ( - 1527 oder 1528)

(234) Hieronymus II. (1494 - 1550)

(235) Lorenz ( - 1581/82)

Vier weitere Söhne (Mathias II., Hans, Kaspar III. und Wolf) sind am 4.4.1521 gestorben.


 


Söhne des Nikolaus I. Schlick


(31) Wilhelm Schlick ( - 1491),
Herr auf Seeberg


Auszug aus den RI:

22.8.1436 {RI XI,2 n.11391}: Sigmund „genehmigt die Übergabe des Schlosses Seeberg (Sebergkh) seitens des Kaspar Schlick an Wilh. Schlick u. befiehlt den Egerern demselben keine Schwierigkeiten zu machen. 

31.8.1444 {RI XIII H.26 n.77}: Friedrich III. „bestätigt auf dessen Bitten Wilhelm Schlick von Seeberg , seinem Diener und dessen Erben und Nachkommen ... alle Briefe und Privilegien, die Kaiser Sigmund über das Schloß Seeberg erteilt hat. Er erlaubt ihnen, dieses Schloß mit allen Rechten und Zubehör zu besitzen, damit wie mit ihrem Eigentum zu erfahren...“.


 

 

(32) Wenzel II. (um 1445 -  ca. 1506)

Wenzel Schlick verwaltet nach Erreichen der Volljährigkeit 1465 gemeinsam mit seinem Onkel Mathes den Schlick’schen Besitz, bis es 1472 zur Teilung des Besitzes kommt: Wenzel bekommt die westlichen Bereiche der Herrschaft (Hertenberg, Schloß Schöneck mit den Ämtern Schönbach und Wallhof und die Pflegschaft Eger) (Eißner, S. 13), Matthes Schlick bekommt u. a. die Pfandschaft des Elbogener Kreises und die Herrschaft Falkenau mit Heinrichsgrün als Allodialbesitz zuerkannt. 

Durch Wenzel Schlick erhält Gossengrün 1481 das Stadtrecht (Eißner, S. 13).

Am 31.5.1486 wird Wenzel Schlick durch König Wladislaw von Böhmen "mit dem Schloß Hartenberg im Elbogener Kreis, zudem damals die nachstehenden Dörfer gehörten: Gossengrün ..., Plumberg, Horn, Lauterbach, die Öde im Kaltenbrunn, Werth, Altenberg, Pürgles, Marklesgrün, Liebhartsgrün, einen Hammer (Leopoldshammer) und eine Sägemühle darunter..." belehnt (Eißner, S. 13).

1418 wird Wenzel „vor das Hofgericht Dresden geladen, weil er das Schloß Schöneck mehrfach verpfändet hatte (Eißner, Bleistadt, S. 13).

Wenzel Schlick hat folgende Söhne:

(321) Erasmus (ca. 1460 - vor 1523)

(322) Pankraz (ca. 1460 - nach 1523)

(323) Albrecht (Albin) I. (ca. 1460 - 1518)


Seine Söhne erben nach dem Tode des Wenzel Schlick 1506/1507 die Herrschaft zunächst in gemeinsamer Verwaltung, 1512 wird die Erbschaft geteilt: Pankraz erhält Hertenberg, Erasmus die Herrschaft Wallhof und Albrecht die Herrschaft Schönbach (Eißner, S. 14).



(33) Nikolaus II.



(34) Michael







III. Generation


Söhne des Nikolaus III. Schlick


(211) Albinus II. (ca. 1500 - 1550)

verheiratet mit Brigitta von Leisnik



(212) Viktorin (ca. 1500 - 1558)

 


(213) Wolfgang (ca. 1500 - 1556), 

 


(214) Christoph I. (um 1500 - 1527)

Er fällt als Offizier der Truppen Kaiser Karl V. am 26.5.1527 in Rom anl. des „Sacco di Roma“ gegen die päpstliche Schweizer Garde.





Söhne des Hieronimus I. Schlick


(221) Sebastian


 

(222) Quirin


 

(223) Adalbert I.





Söhne des Kaspar II. Schlick


(231) Stephan I. Schlick ( 24.12.1487 - 1526)

1523 kaufen Stephan Schlick und seine Brüder von ihrem Vetter Pankraz die Herrschaft Hartenberg. Zusätzlich zu den Ortsnennungen der Belehnung von 1486 wird ein Wirtshaus im Schloßbereich sowie ein Wirtshaus in Gossengrün, das Dorf Liebenau, Altenberg (siehe Bleistadt 1523!), Loch, ein Kirchlein zu Lauterbach, die Hornsmühle, Kaltenbrunn (später Prünles), der Wald "Eben" genannt, für 300 Schock böhm. Groschen (Eißner, S. 14).


Stephan Schlick gründet 1523 die Bergstadt Bleistadt (wohl als Umbenennung des seit 1350 urkundlich erwähnten Dorfes Altenberg) und gibt der Stadt ein am 2.3.1523 eine Bergordnung (vgl. Eißner, Bleistadt, S.17).  Die Bleistädter Bergordnung sprach Bergleute und solche Personen an, die sich im Bergbau betätigen wollten und genossen einige Privilegien. "Wer sich in Bleistadt niederließ, wurde durch 5 Jahre hindurch wegen Schulden, die er außerhalb der Krone Böhmens gemacht hatte, nicht belästigt" (Eißner, Bleistadt, S. 21). Im gleichen Jahr erwirbt Stephan Schlick den Bergwerkszehent auf Blei der Herrschaft Hartenberg von Wolf Hertenberger auf Pichelberg.


Bezüglich der Gerichtsverfassung gehörten zum Hertenberger Halsgerichtsbezirk zusätzlich  die Dörfer Unterschossenreuth, Littengrün, Haberspirk und Robesgrün sowie die Mühle von Oberschossenreuth. Drei Bauern des Dorfes Marklesgrün sind wiederum dem dem Königsberger Halsgericht zugeteilt (Schreiber, Elbogener Urbar, S. 38 f.). Auch wird hier noch ein Relikt der alten Wehrverfassung der Kolonisationszeit deutlich: Mußten die Einwohner der Herrschaft in der Besiedlungszeit des Hoch- und Spätmittelalters auf der Burg Wach- und Rüstarbeiten leisten, war diese persönlich zu erbringende Leistung auf die Zahlungspflicht des sogenannten Wachgeldes übernommen worden. Jeder Hof hatte nun jährlich zum Laurenzitag (10. August) vier weiße Groschen Wachgeld zu entrichten.

Hier wird auch noch ein Relikt der alten Wehrverfassung der Kolonisationszeit deutlich: Mußten die Einwohner der Herrschaft in der Besiedlungszeit des Hoch- und Spätmittelalters auf der Burg Wach- und Rüstarbeiten leisten, ist diese persönlich zu erbringende Leistung auf die Zahlungspflicht des sogenannten Wachgeldes übernommen worden. Jeder Hof muß nun jährlich zum Laurenzitag (10. August) vier weiße Groschen Wachgeld zahlen (vgl.: Schreiber Rudolf, Elbogener Urbar).


1525 läßt Graf Sebastian Schlick ein Urbar seines Elbogener Kreises verfassen. Es enthält u. a. die auf die einzelnen Höfe/Herbergen (Kleinhäusler) entfallenden Grundlasten (Grundsteuern als Naturalabgaben, das Scharwerk und die geforderte miltärische Ausrüstung. Im Elbogener Kreis besitzen drei Hertenberger herrschaftichen Besitz: Wolf Hertenberger in Pichelberg, Mathes Hertenberger in Roßmeisl sowie ein weiterer Hertenberger in Miltigau. Angehängt ist das Hartenberger Lehensregister von 1523 (die Herrschaft Hertenberg ist nicht Teil des Elbogener Kreises). 


Stephan Schlick fällt am 29.8.1526 in der Schlacht bei Mohacs (Böhmenkönig Ludwig II. gegen die Osmanen unter Suleyman I.).


 

(232) Burian (- 1532)

Burggraf von Eger



(233) Heinrich III. ( - 1527 oder 1528)


 

(234) Hieronymus II. (1494 - 1550)

Burggraf von Eger, er ist verheiratet mit Elisabeth von Schönburg-Waldenburg und Katharina von Gleichen.

Er übernimmt nach dem Tode seines Bruders Stephan (1526) als regierender Herr der Herrschaft Hartenberg. und kauft 1527 die Herrschaft Graslitz von Hans Pflug auf Rabenstein (Eißner, Bleistadt, S. 16).1530 erwirbt er noch von seinem Vetter Albert die Herrschaft SchönbachZusammen mit seinen Brüdern kauft er 1533 von Wilhelm von Lobkowitz die Herrschaft Preßnitz und erwirbt die Pfandherrschaft Elbogen (Eißner, Bleistadt, S. 16).

1535 Schlossen "Hieronimus Schlick als Besitzer der Herrschaft Hartenberg und Elbogen mit seinem Vetter Wolf Schlick von Falkenau einen Vergleich. Beide Herren erlaubten ihren Untertanen, sich untereinander zu besuchen, zu handeln, zu kaufen und zu verkaufen, also auch die Wochenmärkte in Falkenau und Elbogen zu besuchen, auch Bier aus den beiderseitigen Braustöcken zu beziehen. Wegen des Schlosses Hartenberg, des Marktes Gossengrün, des marktes Schönbach und der dahin gehörigen Untertanen behielt sich Graf Hieronimus die freie Bestimmung über wechselseitigen Verkehr zuvor, weil diese Güter nicht zu dem Elbogener Kreis gehören" (GG I # 11 f.).


1542 erwirbt er von Heinrich von Plauen die Lehen Leuchtenberg


1545 kam es zwischen Heronimus und dem Böhmenkönig Ferdinand zu einer Auseinanderset-zung. Daraufhin zog Ferdinand I. die Rechte auf die Schlick’schen Bergwerke Joachimsthal, Preßnitz und Bleistadt zugunsten der königl. Kammer ein. Der Herrschaft verblieb nur der Zehentanteil (Eißner: Bleidtadt, S. 22). 


Im Schmalkaldischen Kriege 1547 tolerierte Hieronimus Schlick die Besetzung seiner Herrschaften durch die (protestantischen) Sachsen. Nach dem Siege des kaiserlichen Heeres (Karl V.) bei Mühlberg zog König Ferdinand I. am 10. Oktober 1547 die Schlick'schen Besitzungen (die vier Herrschaften Hartenberg, Schönbach, Königsberg und Graslitz) zugunsten der königlich-böhmischen Landtafel ein (vgl. Bernau, S. 7; GG I # 12). 



(235) Lorenz ( - 1581/82)


 

Söhne des Wenzel II. Schlick:


(321) Erasmus Schlick (ca. 1460 - vor 1523)

Herr auf Wallhof


 

(322) Pankraz Schlick,  (ca. 1460 - nach 1523)

Herr auf Hertenberg

1518 leistet Pankraz Schlick den Lehenseid. Seine Besitzungen sind: "Schloß Hartenberg, Markt Gossengrün, die Dörfer Libno, Plumberg, Spiglos (Pürgles), Markarsgrün, Altenburg, Horn, Werde, Lauterbach, dann die Bleibergwerke bei Gossengrün und Libno" (GG I # 11). 

1523 verkaufte Pankraz Schlick die Herrschaft Hartenberg mit den Bergwerken an die Söhne des Kaspar Schlick (Stefan, Burian, Heinrich, Hieronimus und Lorenz) für 300 Schock böhm. Groschen.



(323) Albin I. Schlick (ca. 1460 - 1518)

Herr auf Schönbach






 


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