Herrschaft Hartenberg


Die Herttenberger

Das Gebiet der Herrschaft Hartenberg (in frühen Urkunden "Herttenberg" genannt), in den südlichen Ausläufern des Erzgebirges im linksseitigen Bereich der Eger gelegen, war nach Westen durch den Leibitschbach und nach Osten durch die Zwodau begrenzt. Diese Herrschaft bestand spätestens seit dem beginnenden 13. Jahrhundert bis zur Auflösung der Patrimonialverfassung von 1850 und der schrittweisen Enteignung des Grundbesitzes im 20. Jahrhundert. Stammsitz der Ritter von Hertenberg war die Burg Hertenberg, auf einem Felssporn über dem Zwodauflusse gelegen. Zentraler Ort und wirtschaftliches Zentrum der Herrschaft war die Marktgemeinde und spätere Stadt Gossengrün. 

Als Erwerbsmöglichkeit der seinerzeit durchwegs deutschsprachigen Bewohner standen neben dem Bergbau auf Bleierz und Kohle sowie einigen Handwerksbetrieben die Land- und Forstwirtschaft im Vordergrund. So beschreibt J. G. Sommer die naturräumliche Basis für die Ökonomie in der Herrschaft Hartenberg: "Der Boden enthält viel rothen Lehm, auch Kies und Sand, und ist im Ganzen mittelmäßig fruchtbar. Man baut Korn, Haber, Knollengewächse und Flachs. Der Waldboden ist vorzüglich den Nadelhölzern angemessen. Einzelne Stellen der Waldungen bestehen aus völlig kahlen Felsen. Anderwärts giebt es Brüche, wo nur Gras, Moos und verkrüppeltes Holz zu sehen sind. Das Klima ist rauh und daher auch dem Obstbau hinderlich" (Sommer Johann Gottfried: Das Königreich Böhmen, S. 49 f.).

 

 

 

 

 

Die Einrichtung der Herrschaft im Zuge der Ostkolonisation

 

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wurde die  im Zehentverzeichnis von Papst Lucius  III. vom Jahre 1185 festgelegte Grenzlinie der deutschen Besiedlung im Bereich der "regio egere" (Gradl ME # 98) nach Osten hin überschritten. Der slawische Zettlitzgau geriet nun sukzessive unter die Kontrolle staufischer Ministerialer. Zur Sicherung des Rodungs- und Siedlungsgebietes, vor allem gegenüber dem Herrschaftsbereich der Przemysliden wurde ein Netz von Burgen angelegt, meist in der Form sogenannter "Motten", Holztürmen, die bei Gefahr auch eine Zuflucht für die bäuerliche Bevölkerung boten. 

Anläßlich der Abtretung des Gutes Mitterteich an das Kloster Waldsassen aus dem Jahre 1230 wird ein "dominus vero de Hartenberch, in cuius manu fuit tunc Tursenreuth, contulit nobis feodi proprietatem" genannt, also ein Ministerialer in dessen Hand sich einstmals das Gut Tirschenreuth befand, welcher nun Herr auf Hartenberg ist und dem Kloster diesen Lehensbesitz erwarb (Gradl, Monumenta Egrana # 179). In dieser Zeit nahm offensichtlich bereits eine bedeutende Funktion im Rahmen der Absicherung des Waldsassener Besitzes zwischen Fleißenbach und Leibitschbach im Elbogener Kreis wahr. Frühere Nennungen sind unbelegt oder beruht wie etwa die Nennung von 1214 auf einer im Mittelalter gefälschten Urkunde des 14. Jahrhunderts (Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae; Ausgabe G. Friedrich, Band II, # 155; vgl. Eißner, S.
Namentlich erscheinen danach in diversen Urkunden des Egerlandes ab 1265 (Boyzlaus von Hertenberg bei einer Geldübergabe des Klosters Reichenbach, hier Boyzlaus und Heinrich von Hertenberg als Zeugen, ME 254, S. 93) wiederholt Hertenberger bei Rechtsübertragungen vor allem mit dem Kloster Waldsassen und als Zeugen, so z. B. 1275 als Thuto (Taut) von Hertenberg und Heinricus von H. als Zeugen auftreten (ME # 305, S. 111).


1277 Hedwigis, hinterlassene Witwe Hawards von "Hertenberch" (Gradl Monunenta Egrana # 320; Staatsarchiv Amberg, Signatur StAAM 77), bei einer Übertragung von zwei besseren Höfen in Plumberg an das Kloster Waldsassen.
1280 sind die Brüder Heinrich und Albert von Hertenberg Zeugen ME # 341, S. 125. 
1281 Tuto von Hertenberg als Zeuge ME 348, S. 128. 1287: Albert von Hertenberg als Zeuge ME 381, S. 140. 
1287: Albrecht, Ritter genannt von Hertenberg verpfändet  dem Kloster Waldsassen seine ihm eigenen Dörfer Loche und Markartsgruen (Loch und Marklesgrün) für 23 Mark Silber (Gradl Monumenta Egrana # 384; Staatsarchiv Amberg, Signatur StAAM # 104).  
1291: Albert von Hertenberg, nobilis Egrensis prouincie als Zeuge ME #430 S. 159 
1299 verzichten Albrecht und Ulrich von Hertenberg auf Ansprüche auf Schloß Liebenstein (wohl aus einem Nachlass) zugunsten des Klosters Waldsassen ME # 507, S. 185. Der Verzicht des Albrecht von Hertenberg auf den dritten Teil der Burg Liebenstein wird 1300 noch einmal bestätigt ME 517, S. 189. 
1300: Tuto und Heinrich von Schönbrunn verzichten auf die Einnahmen eines Hofes in Pürgles (b. Hartenberg) zugunsten des Klosters Waldsassen ME #  516, S. 188 f. 
1300 verzichtet Ulrich von Hertenberg  auf 110 Mark Silber ME # 517, S. 189. 
1300: leiht sich Ulrich von Hertenberg  vom Abt und Konvent zu Waldsassen 30 Pfund Heller und verpflichtet sich (unter Zustimmung seiner Gattin Katharina) mit seinem Onkel Albert von Hertenberg bis zur Rückzahlung auf seine Ansprüche auf Schloß Liebenstein zu verzichten ME 522, S. 191 
1303: "Albrecht und Habard Prineschel, Brüder (germani) dicti de Herttenberg"verzichten auf ihr Recht an einem Hof in Mühlessen, Zeugen u. a. Tuto von Königswart, Ulrich und Heinrich von Hertenberg ME 535, S. 197 
1303: Ulrich und Heinrich von Hertenberg als Zeugen bei einer Rechtsübertragung des Taut von Königswart auf einen Hof in Mühlessen ME 536, S. 197. 
1303: Albrecht von Hertenberg gibt mit Zustimmung seiner Söhne Eberhard, Albrecht, Habard und Chunrad für 98 Pfund Heller seine Ansprüche auf Schloss Liebenstein zugunsten des Klosters Waldsassen auf; ME 538, S. 197. 
1304: König Albrecht verpfändet dem Taut von Schönbrunn für 70 Pfd. Heller Besitz bei Redwitz           (Marktredwitz im Vogtland) ME # 540. S. 198. 
1304: Ulrich von Hertenberg und seine Frau Katharina verkaufen dem Kloster Waldsassen sechs Höfe in Seissen, zwei Höfe, die Mühle und die Fischerei in Lordencenreuth (?), 3 Höfe in Buckwa b. Fakenau und und die Hälfte der Lehen des Dorfes Watzkenreuth bei Nebanitz ME 541, S. 199 
1305: Haward von Hertenberg, genannt Prauneschel (Brimaschel) verkauft sein Dorf Grün (bei Wildstein) dem Kloster Waldsassen ME 549, S. 202. Kurz darauf verkauft er dem Kloster noch seine Mühle bei Grün gegen Gestattung des Wiederkaufs  ME # 551, S. 203.
1306: Habart von Hertenberg, der Unsinnige verzichtet auf sein Recht auf einen Hof nahe der Kirche  in Mühlessen, das ihm von seinen Brüdern Heinrich und Friedrich zusteht zugunsten des Klosters Waldsassen. Zeugen: "Habardi dicti rumaschl ac Tutonis de Cunigswart"  ME 552 S. 203. 
1306: Taut von Schönbrunn urkundet als Landrichter zu Eger ME 553, S. 203 f. 
1307: Katharina, Gattin Ulrichs von Hertenberg verzichtet für 100 Pfund Heller auf ihr Eigentu an dem Schlosse Liebenstein zu Gunsten des Klosters Waldsassen. Zeugen und Siegel: Ulrich und  Albert von Hertenberg, Tuto von Königswart, Tuto von Schönbrunn,  ME 565, S. 204. 
1308: Konrad (Ritter) und die Brüder Heinrich Habard, Abrecht, Fredrich und Konrad von Neuberg geben dem Kloster Waldsassen die Vogirechte in Stein und den dazu gehörigen Dörfer zurück ME 567, S. 208 f.
1308: Anna, Tochter des Heinrich von  Liebenstein und Gemahlin des Friedrich von Bruck verzichtet für 100 Pfund Regensburger Pfennige auf Ihren Anspruch auf Schloß Liebenstein. Zeuge u. a. Albert von Hertenberg ME 575, S. 211. 
1309: Eckhard, Sohn Albrecht Nothaft v. Falkenau einigt sich mit dem Kloster Waldsassen auf Verzicht auf seinen Anspruch auf das Schloß Liebenstein aus der Mitgift seiner Mutter Katharina unter Vermittlung des Taut von Hertenberg und Friedrich, Pfarrers von Schönbach auf seiten des Klosters und seine Verwandten Taut von Königswart und Albrecht von Falkenau. Zeugen: Tuto von Hertenberg und Tuto von Königswart. ME 579, S. 213.
1310: Taut von Hertenberg, gen. v. Schönbrunn gibt zum Heile der Seelen seines Vaters Heinrich von Hertenberg, seiner Mutter Butka und seines Bruders Heinrich sowie seiner eigenen ...  Begräbnisstätte und Altars dem Kloster Waldsassen seinen Besitz in Seussen. Zeugen: Tuto von Schönbrunn, sein Bruder Ulrich von Hertenberg (jeweils Siegel mit 2 gekr. Bärentatzen!), seine Verwandten Albrecht von Falkenau und Tuto von Königswart. ME 583, S. 215. 
1312 wird Tuto von Hertenberg als Landrichter des Egerlandes (iudex provincialis) auf ME # 609) genannt. In dem Schiedsspruch wird einem Heinrich Hager und Heinrich d. Ä. von Hertenberg der Nutzgenuß der Höfe des Dorfes Gätzengrün (Katzengrün bei Maria Kulm) auf Lebenszeit zugesprochen ME 609, S. 223. 
1313: Albrecht von Hertenberg verzichtet mit Zustimmung seiner Söhne auf das Lehensrecht über einen Hof in Dobrassen ME 618, S. 227. 
1314, 20. Juli: Taut von Hertenberg, genannt von Schönbrunn, schenkt auf den Fall seines Todes dem Kloster Waldsassen die Veste Schönbrunn mit allen Zugehörigkeinten und Lehen, nämlich die Dörfer Watzkenreuth (bei Nebanitz), Rossmeisl (bei Heinrichsgrün), Seussen (zw. Arzberg und Redwitz), Tiefenbach (b. Wunsiedel), Hauenreut (bei Redwitz) und Drosmansperch (?), ferner das halbe Dorf Altengrün (b. Heinrichsgrün), die Lehen von vier Höfen in Hilpersgrün (abgegangen, bei Mühlessen), zwei Höfen in Körbersdorf (b. Redwitz), seine Besitzungen in Tröstau (b. Wunsiedel) und seine Rechte und Nutzungen in der Umgebung Hertenbergs an Bergwerken und Wäldern, wofür er einstmals in der Kirche des Klosters begraben werden will. ME 625, S. 230, StAAM, Kloster Waldsassen, Urkunden 199.
1317: Albrecht von Falkenau und die Brüder Engelhard und Albrecht von Königswart treten als Richter in Eger auf. Zeugen u. a. Johannes von Kunegeswart, heklinus von Sandau (plebanus),  Jarizlaus von Königswart (siegelt Schild mit 2 gekr. Bärentatzen)etc. ME 649, S. 240 f. 
1317: Albrecht der Ältere von Hertenberg schenkt den Brüdern des deutschen Ordens in Eger einen Hof in Crapitz. ME 650, S. 241.
1318: Taut von Schönbrunn muß seinen Besitz in Oberfranken (Stadt Hof und das Regnitzer Land) auf Veranlassung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg aufgeben und "sin diener daz Land rvmen vnd kain wonunge mer darinne haben" ME 665, S. 246. 
1320: Albrecht, Konrad und Haward, genannt von Hertenberg, verkaufen alle Güter im Dorfe Albenreuth und in Alt-Albenreuth, die ihnen und irem heim, genannt Pravatschel von Herthenberg lehens- oder zisrechtlich gehören, für 6 Sch. prag. Groschen dem Ab vn Waldsassen auf Wiederkauf binnen Jahresfrist. ME 691, S. 258.

 

 

 

 

 

Herttenberger Wappen von 1307

 

 

 

 

Auf der Basis der Zuordnung von Gradl (Monumenta Egrana S. 282 f.) ergibt sich folgende Generationenfolge der Hertenberger mit der Besitzzuordnung:
H: Herttenberg
S: Schönbach
K: Königswart

 

 

Nummerung in der Reihenfolge von Gradl, mit Angabe des Jahres der urkundlichen Nennungen 

 

 

1. Boyzlaus (Bohuslav) v. H.  1230 (1) Heinrich 1230

 

4.  Taut I. v. H. : 1275, 1281

10. Taut II. v. K: 1287,  1296,  1306, 1308, 1309, 1310, 1314, 1306 Landrichter 
11. Albrecht II. v. K.: 1306, 1317, 
                12. Engelhard v. K.: 1306, 1317, 
13. Jaroslav v. K.: 1317
2. Haward I.  v. H.: + 1277 , oo Hedwig
        5. Heinrich I. v. H..: 1265, 1275,  1277,  + 1310,  oo Butka + 1310
14. Ulrich v. H.: 1299, 1300, 1303,  oo 15. Katharina Wwe Nothaft (*Liebenstein) 
 
16. Heinrich v. H.: 1300 
 
17. Taut III. v. H, ab 1304 v.S..: 1300, 1312 Landrichter in Eger 
 
7. Albrecht I. v. H.: 1277, 1280, 1287, 1291, 1299, 1300, 1303, 1307, 1313, 1317 
 
18. Eberhard v. H.: 1303 
 
19. Albrecht III. v. H.: 1303,  1320 
 
20. Haward IV. v. H.: 1303, 1320
21. Konrad v H.: 1303, 1320 
 
8. Haward II. Premysl v. H.: 1277, 1303, 1305, 1306,  1320
9. Haward III. v. H.: 1277 
 
22. Haward V. v. H.: 1305, 1306
23. Heinrich II. "Insanus"(1317) v. H.: 1306, 1312,  1317
24. Friedrich v.H.: 1306  

 

 

Im Hartenberger Lehensrevers vom 2. Januar 1350 bestätigte König Karl von Böhmen (Ks. Karl IV.) den Söhnen des Albert I. von Hertenberg den Hertenbergischen Besitz als als Lehensnehmer und Vasallen der Krone Böhmens mit den explizit genannten Dörfern Gossengrün, Loch, Blumberg, Adelsberg (Bleistadt !), Bürgleins (Pürgles), Lupardsgrün (Leopoldshammer), Radwandsgrün (Robesgrün), Werth, Oberschossenreuth, Lauterbach, Markwartsgrün (Marklesgrün) und das halbe Dorf Horn mit den Bleibergwerken (Archivum coronae regni Bohemiae II 155). Die jeweiligen Hertenberger Herren verfügten über das Präsentationsrecht (Einsetzungsrecht eines Geistlichen) bei der Pfarrkirche. 

Etwa um 1358 zog Kaiser Karl IV. die Rechte der Hartenberger auf Schloß und Herrschaft Hartenberg zunächst zugunsten der königlichen Kammer ein. Kurz darauf, 1361 oder 1363 erwarb der sächsische Adelige Tymo von Kolditz für 2.500 Schock Gr. die Herrschaft Hartenberg (Fenderl, S. 1 bzw. Bernau S. 4), die wenig später Kaiser Karl IV. um 2.500 Schock Groschen wieder ablöst.

Mit Urkunde vom 16. Juni 1407 erhielt Ritter Janko Malerzik, Burggraf in Elbogen, die Herrschaft Hartenberg für 200 Schock böhm. Groschen von König Wenzel zu Lehen und ein Jahr später gegen eine nochmalige Zahlung von 200 schock böhm. Groschen mit der Bedingung, die Herrschaft nur gegen die Krone Böhmens auszulösen, als "des Königs Burggraf zu Herttenberg" (Bernau S. 5)


1459
belagerten, erstürmten und zerstörten Truppen der Stadt Eger die Burg Hartenberg, die in dieser Zeit zu einem Raubritternest heruntergekommen sein soll (Bernau S. 5)

   


 

Rekonstruktion der gotischen Burg Hartenberg
durch Bürgerschuldirektor Christl aus Gossengrün

 

 

 

 

Die Herrschaft der Grafen Schlick von 1462 bis 1548

 (siehe die ausführliche Genealogie der Grafen Schlick im Egerer und Elbogener Kreis)


1462: Kaspar Schlick, königlich-böhmischer Kanzler 
1467: Mathias Schlick (Bruder von Kaspar Schlick gleichzeitig im Besitze der Elbogener Herrschaft; die Burg war nun nach den Zerstörungen von 1459 baulich wiederhergestellt.
1486, 30.5. wurde Wenzel Schlick durch König Wladislaw von Böhmen "mit dem Schloß Hartenberg im Elbogener Kreis, zudem damals die nachstehenden Dörfer gehörten: Gossengrün ..., Plumberg, Horn, Lauterbach, die Öde im Kaltenbrunn, Werth, Altenberg, Pürgles, Marklesgrün, Liebhartsgrün, einen Hammer (Leopoldshammer) und eine Sägemühle darunter..." belehnt (Eißner, S. 13); später erhielt er auch das Schönbacher Land mit seinen Zinnober-Erzgruben als Lehen
1481, 1. Juni: Gossengrün wurde am von Wenzel Schlick zur Stadt erhoben (Eißner, S. 13), 
1585 erhielt die Stadt "von König Wladislav das Recht, einen Wochenmarkt zu halten und mit grünem Wachs siegeln zu dürfen" (Bernau, S. 12, Text in GG I, S. 5).
1506: Nach dem Tode des Wenzel Schlick kam es zu einer gemeinsame Verwaltung der Herrschaft durch die Söhne Erasmus, Pankraz und Albin Schlick.
1512: Alleiniger Besitzer ist Pankraz Schlick (Eißner, S. 14).  Seine Besitzungen sind: "Schloß Hartenberg, Markt Gossengrün, die Dörfer Libno, Plumberg, Spiglos (Pürgles), Markarsgrün, Altenburg, Horn, Werde, Lauterbach, dann die Bleibergwerke bei Gossengrün und Libno" (GG I # 11). Pankraz Schlick starb ohne männlichen Nachkommen. 
1523 erwarb Stephan Schlick (ein Neffe des Wenzel Schlick) die Herrschaft und begründete noch im gleichen  Jahr die Bergstadt Bleistadt in Umbenennung des Ortes Altenberg (auch: Adelberg). Die Bleistädter Bergordnung sprach Bergleute und solche Personen an, die sich im Bergbau betätigen wollten und genossen einige Privilegien. "Wer sich in Bleistadt niederließ, wurde durch 5 Jahre hindurch wegen Schulden, die er außerhalb der Krone Böhmens gemacht hatte, nicht belästigt" (Eißner, Bleistadt, S. 21).
1523Das Hartenberger Lehenregister verzeichnet sämtliche Hausbesitzer der Herrschaft unter Angabe der jeweiligen Grundleistungen und Robotpflichten zu den Orten
- Gossengrün (31 Familien + 1 Pfarrhof) - Loch (13 F),  
- Lauterbach (10 F + 1 Mühle), 
- Werth (6 F + 1 Mühle), 
- Plumberg (9 F + 1 Stegmüller), 
- Pürgles und Marklesgrün (11 F), 
- Liebenau (16 F), 
- Horn (8 F + 1 Hornsmühle)
.  

 

Bezüglich der Gerichtsverfassung gehörten zum Hertenberger Halsgerichtsbezirk zusätzlich  die Dörfer Unterschossenreuth, Littengrün, Haberspirk und Robesgrün sowie die Mühle von Oberschossenreuth. Drei Bauern des Dorfes Marklesgrün sind wiederum dem dem Königsberger Halsgericht zugeteilt (Schreiber, Elbogener Urbar, S. 38 f.). Auch wird hier noch ein Relikt der alten Wehrverfassung der Kolonisationszeit deutlich: Mußten die Einwohner der Herrschaft in der Besiedlungszeit des Hoch- und Spätmittelalters auf der Burg Wach- und Rüstarbeiten leisten, war diese persönlich zu erbringende Leistung auf die Zahlungspflicht des sogenannten Wachgeldes übernommen worden. Jeder Hof hatte nun jährlich zum Laurenzitag (10. August) vier weiße Groschen Wachgeld zu entrichten.

 

Hieronimus Schlick übernahm 1526 nach dem Tode seines Bruders Stephan Schlick in der Schlacht von Mohacz die Herrschaft.
1545 zog Ferdinand I. die Rechte auf die Bergwerke zugunsten der königl. Kammer ein. Der Herrschaft verblieb nur der Zehentanteil (Eißner: Bleidtadt, S. 22).
1547: Im Schmalkaldischen Kriege tolerierte Hieronimus Schlick die Besetzung seiner Herrschaften durch die (protestantischen) Sachsen. Nach dem Siege des kaiserlichen Heeres (Karl V.) bei Mühlberg zog König Ferdinand I. am 10. Oktober 1547 die Schlick'schen Besitzungen (die vier Herrschaften Hartenberg, Schönbach, Königsberg und Graslitz) zugunsten der königlich-böhmischen Landtafel ein (vgl. Bernau, S. 7; GG I # 12). 

 


 

Verpfändung an Heinrich von Plauen und die Stadt Elbogen 
1551, 11.12.: Die Herrschaft wurde nun von der königlichen Kammer verwaltet, bis  König Ferdinand I. Hartenberg (neben Elbogen, Königsberg und Schönbach) um insgesamt 24.000 Taler an Heinrich V. von Plauen, Burggraf von Meißen und königlicher Kanzler, verpfändete. Kurz darauf kam es zu Auseinandersetzungen der Witwe Heinrichs mit Bleistadt bezüglich der Bleistädter Bergwerke, insbes. wegen der Bezahlung für das Erz (Zartner, S. 81 f).
1558 erhob aber König Ferdinand I. Bleistadt zur königlich freien Bergstadt, womit die "Einwohner und Gewerke  ... von jeglicher Dienstleistung und Botmäßigkeit an die Herrschaft Hartenberg befreit" wurden  (Eißner, Bleistadt, S. 22). Die Herrschaft Hartenberg verlor damit bezüglich Bleistadts alle verbliebenen Rechte.

1562 löste die Stadt Elbogen den Pfand der vier Herrschaften (Hartenberg, Elbogen, Königsberg, Schönbach) "gegen Erlag von 30.000 Thalern sammt allen Rechten und Gründen auf 30 Jahre pfandweise" ab. Auf Schloß Hartenberg wurde ein eigener Schloßhautmann eingesetzt.

 

 



 

Die Herrschaft der Pisnitz

 

 
Johann Heinrich von Pisnitz erwarb am 8. Juli 1597 die Herrschaften Hartenberg um 16.000 Schock Groschen und Schönbach um 12.000 Schock Groschen von der königlichen Kammer als freien Allodialbesitz. Der Holzbedarf der Bergwerke von Bleistadt wurde ebenfalls vertraglich gesichert. Das Blei sollte an die Hütten in Joachimsthal zur Verhüttung des dort geförderten Silbererzes geliefert werden (vgl. Bernau, S. 8, Zartner, S. 81).
1599: In einem Vertrag zwischen dem Kaiser und Pisnitz wegen der Bleistädter Bergwerke verpflichtete sich die Herrschaft Hartenberg zur Gestellung des erforderlichen Holzes zu Vorzugsbedingungen. Dagegen stand Pisnitz nun der Zehent von den geförderten Bleierzen zu. 

1598: Gossengrün erhielt unter Heinrich von Pisnitz einen eigenen Stadtrichter. Hinterlassenes Vermögen sollte auch bei weiblichen Erben freies Eigentum bleiben, nachdem bisher für die Herrschaft das Heimfallsrecht beim Aussterben des Mannesstammes galt (vgl. Bernau, S. 12). Zu Beginn  des 17. Jahrhunderts stiftete Heinrich von Pisnitz in ein Armenhaus  und spätestens 1624 existierte ein von ihm gestiftetes Hospital in Lipnitzgrün.

 

Mit der Erhebung zur königl. Bergstadt erhielt Bleistadt das Einsetzungsrecht des Pfarrers bezüglich seiner von Sebastian Schlick gegründeten (evangelischen) Pfarrkirche (vgl. Eißner, Bleistadt, S. 55). Die weiterhin der  Hft. Hartenberg gegenüber untertänigen Bewohner der Dörfer Horn und Prünles  besuchten üblicherweise die ihnen näher gelegene Pfarrkirche von Bleistadt und wurden von hier auch seelsorgerlich betreut. 1599 verbot nun Heinrich von Pisnitz diesen Untertanen unter Androhung von Leibesstrafe, weiterhin in die Bleistädter Pfarrkirche zu gehen und forderte sie auf, in die (ebenfalls evangelische) Kirche nach Gossengrün zu gehen, obwohl sie beispielsweise bei Begräbnissen und Trauungen durch Bleistadt nach Gossengrün ziehen mußten. Erst im Jahre 1604 entläßt Heinrich den lutherischen Pastor Rorius und setzt einen katholischen Priester ein. 
1617: Heinrich von Pißnitz gestattete der Stadt Gossengrün den Ankauf eines Bürgerhauses, das als Rathaus eingerichtet und von ihm mit besonderen Privilegien ausgestattet wurde
1621: Als im Februar Truppen der protestantischen Union unter Feldmarschall Graf Mansfeld den Elbogener Kreis besetzten und wegen des erwarteten Eindringens des Heeres der katholischen Liga unter Graf Tilly nach Böhmen in Verteidigungsbereitschaft versetzte, wurden auch die Burgen des Elbogener Kreises besetzt und die Bewohner der Herrschaft Hartenberg durch Kontributionsbelastungen, Requirierungen und Zwangsmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Nicht viel besser verhielten sich kurz darauf die Truppen der katholischen Liga. "Noch vor Ende März 1621 wurde das Schloß Hartenbergvon den Baiern unter General Tilly angegriffen, erobert, ausgeplündert und verwüstet" (Bernau, S. 10)
1632: Bei einem feindlichen Einfall kam der Gossengrüner Stadtschreiber und Schullehrer (ludimagister) ums Leben (GG I # 76). Im Verlaufe des Krieges zogen mehrfach Truppen durch die Herrschaft Hartenberg. "Kaiserliche und baierische Soldaten verfuhren auf ihren Durchmärschen gegen die unglückliche Bevölkerung nicht besser als die Schweden, welche 1643, 1644 und 1647 diese Gegend auf die unbarmherzigste Weise brandschatzten". 1651: Gerade zur letzten Besetzung beschreibt das Untertanenverzeichnis von 1651 die Lage der Herschaft: "Zwei Tage und zwei Nächte lag die kaiserliche Armee in Gossengrün und hat hier alles localiter verderbet und verzehret, daß under uns selbst mehrers teyls des Betls ein Zeitlang behelfen müssen zu geschweigen, das wir einen eigenen Prister erhalten können"  

 

 

 

 

 

 

Adam Heinrich Karl von Pisnitz, Sohn des Johann Heinrich v. Pißnitz übernahm 1643 die Herrschaft Hartenberg. Er stiftete eines Kranken und Armenhaus (für 12 arme, alte und gebrechliche Leute aus der Gossengrüner Gemeinde). Die Leute sollen, soweit sie können, täglich zweimal zur Kirche gehen und dort ihr Gebet für die Grundobrigkeit verrichten und sich auch sonst einen christlichen Lebenswandel führen. Aufgrund großer Not wegen der Kriegsfolgen wenden sich 1645 die Vertreter von Gossengrün an die Herrschaft um Hilfe, woraufhin Adam Heinrich Karl v. Pisnitz ihnen den üblichen Zins für das Brauen (36 Schock Groschen) für 3 Jahre erließ (GG I # 44 f.). Gegen Ende des Krieges wurden wiederum Klagen laut, die Stadt sei durch die Belagerung von Eger um ihr Vieh und Getreide gekommen. Die Gemeinde bestehe nur aus '60 geringen undt schlechten Heußlein', die ganz und gar ausgeplündert seien. Davon seien ein Drittel ohne Hausväter. 'Mancheß Mensch habe kaum daz hembte', deshalb seien in kurzer Zeit über 6000 fl Schulden gemacht worden. Auch wurde besonders über die Elbogener Garnison wegen monatlichen Kontributionen Klage geführt. 

 

Am 14. März 1651 traf im Zuge der Rekatholisierung die Reformationskommission in der Herrschaft Hartenberg zur Visitation ein und verfaßte eine Übersicht aller in der Herrschaft lebenden Menschen (Untertanenverzeichnis). Für jeden Bewohner ab 14 Jahren wurde die Konfession festgestellt, bei Nichtkatholiken wird unterschieden zwischen "unbekehrbar", der sich also strikt weigert, die katholische Konfession anzunehmen und "bekehrbar", wenn man annimmt, daß er sich nach entsprechender Bearbeitung bekehren lassen würde. In dieser Zeit lebten in Gossengrün und den hartenbergischen Dörfern 914 Personen, dazu kamen noch 105 Personen auf dem Schloß Hartenberg und den zum Schloß gehörigen Meierhöfen, Mühlen sowie dem Hammerwerk in Frankenhammer. In der gesamten Herrschaft Hartenberg gab es nur eine einzige Person über 14 Jahren, die nicht katholisch war

Am 8. Juni 1653 veranlaßte Polixena Maria Baronin von Pisnitz (Witwe des Adam Heinrich Karl von Pißnitz), die nun für ihren minderjährigen Sohn Johann Franz Ferdinand die Herrschaft übernahm, einen Vermerk im Kirchenbuch von Gossengrün wegen der Kirchenzugehörigkeit der Dörfer Horn und Prünles, die rechtmäßig zum Kirchensprengel Gossengrün gehören, verbunden mit einer Strafandrohung (Kirchenbuch Gossengrün 4; # 180, # 186 f.; vgl. die Anweisung von 1599). Einige Jahre später beschwerte sich Polixena Maria Baronin von Pisnitz "über die Sittenverderbnis, die in Gossengrün Platz gegriffen habe. Sie habe sich berichten lassen, daß hier 'all Sündt, Schandt und Laster, nemlich mit Überflüssigkeiten Biers, Brandtweins, Tobackles und nachts Sauffen und an anderen Üppigkeiten als Spielen, Fluchen und Gottes Lästerungenund dergleichen Bößen Lastern, anhängigb zu rechnen und zu sagen'. Die Gräfin ermahnt den Oberrichter zu Gossengrün, alle diese Vergehen zu ahnden und darauf zu sehen, daß dieser Sittenverderbnis Einhalt geboten werde" (Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm, S. 12). 
1668 brannte das Schloß Hartenberg mit der Kapelle ab. Die Gebäude wurde 1688 wieder aufgebaut  (Sommer 1847, S. 50).
In dieser Zeit wurden die Bewohner der Herrschaft Hartenberg von diversen Katastrophen heimgeholt:
1661 kam es zu einer Blatternepidemie, der vor allem Kleinkinder zum Opfer fallen;
1679 und 1680 wüteten in der Herrschaft Pest und Hungersnot. Im Gossengrüner Kirchensprengel blieben nur 18 Ehepaare verschont.  (Sternau, S. 14).  Die Herrschaft richtete 'hinter der Eben' ein Pesthäuschen ein.
1694: Maria Polixena v. Pisnitz stiftete ein Armenspital. Die sich im Spital Befindlichen hatten wöchentlich 3 Rosenkränze für ihr Seelenheil zu beten. (Matrik Gossengrün 4, S. 249 f.; GG I # 34 ff)

 

 

 

 

 

 

Johann Franz Ferdinand Freiherr von Pisnitz, Sohn des Adam Karl Heinrich v. Pisnitz trat 1676 nach Erreichen des Erwachsenenalters  die Herrschaft auf Hartenberg an.
1703 erlangen die Pisnitz Herren auf Herttenberg die Grafenwürde  (GG I # 25).
Johann Franz Ferdinand verstarb am 1. April 1692. Die Herrschaft übernahm bir zur Vollährigkeit seines Sohnes Leopold Adolf wieder die Mutter "hochgräfl. Gnaden" Maria Polixena v. Pisnitz

 

 

 

Leopold Adolf Graf v. Pisnitz (geboren am 24. Oktober 1682) trat 1711 die Herrschaft über Hartenberg an.  
Ab den 20er Jahren des 18. Jahrhunderts kam es durch Anweisungen der Herrschaft in Schritten langsam zu einer Lockerung des Untertänigkeitsverhältnisses. Mit Bewilligung von 1724 konnte Jedermann seinen Besitz verkaufen der vertauschen. Ein Fremder konnte sich im Orte ankaufen, wenn kein Gossengrüner selbst als Käufer sich einfand. Wollte ein Untertan sich anderswo niederlassen, mußte er sich einen Weglaß- oder Losbrief verschaffen. Dies galt auch für jede Braut, die sich auswärts verheiratete (GG II # 5). Die Söhne und Töchter der Untertanen mußten bisher auf Verlangen der Herrschaft 3 Jahre lang auf den Meierhöfen dienen (Hofdienst leisten). Von der Verpflichtung konnte man sich durch Erlegung einer Gebühr von 4 fl 30 loskaufen (GG II S. . Grund- und Hausbesitz fielen beim Abgang des Vaters in der Regel dem jüngsten Sohne zu. War der jüngste Sohn nicht imstande, den Hof anzunehmen, wurde dieser so lange dem älteren Bruder zugeschrieben, bis der jüngere dazu imstande war (Grundbuch Gossengrün zu 1745)
.

 

Bislang liehen in Notzeiten oder beim Aufbau eines Hofes die Gutsherrschaften ihren Untertanen auch Getreide, damit diese ihr Leben fristen konnten oder über ausreichend Saatgut verfügten. Als 1748 "überall die Getreide-Kontributions-Schüttkästen ... mit zwangsweiser Vorratshaltung von Getreide ... errichtet wurden, bekamen die Bedürftigen die notwendigen Darlehen an Saatgut und Mahlgetreide aus diesen Schüttböden"

1760: Leopold Adolf Graf v. Pisnitz verstarb am 25. April.

 

 

 

  

 

Sein Sohn Julius Heinrich Graf von Pisnitz verkündete 1760, daß die "Untertanen von Gossengrün und ihre Nachkommen von Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft, von aller Robot, Natural- und Geldzinsungen gegen jährliche Zahlung von 64,59 fl an die Hartenberger herrschaftl. Renten" befreit werden sollen. Die Gossengrüner benötigten u. a. bei Wegzug keinen Freilaßbrief mehr. Sie entrichteten allerdings wohl wegen der zu hoch angesetzten Summe lieber weiterhin die früheren Zinsen und Robotleistungen. Die endgültige Ablösung erfolgte erst 1838.

 

Julius Heinrich von Pisnitz richtete 1761 eine neue Armenstiftung (2. Spital) in Gossengrün ein (GG I # 28 ff.). Ebenso stiftete er den in Rom gefertigten Akanthus-Altar für die Gossengrüner Kirche. Er stirbt als letzte Pisnitz in der männlichen Linie im Franziskanerkloster in Eger. 

 

Der Akanthus-Altar der Kirche in Gossengrün

 

 
 

Die Grafen Auersperg

Die Herrschaft erbt seine Nichte, Josefa gebürtige von Pisnitz, verehelicht mit dem Grafen Friedrich Karl Max von Bredau. Ihre Tochter, Maria Anna, Gemahlin des Grafen Leopold von Auersperg, kauft die Herrschaft Hartenberg von ihrer Mutter. Maria Anna von Auersperg stiftet den Akanthus-Altar in der Pfarrkirche von Gossengrün.

1775: Im Robotpatent konnte der Untertan zwischen Arbeitsleistung und Zahlung wählen, wobei die Relation festgelegt wurde.  
Goethe hielt sich mehrfach in Gossengrün und auf Schloß Hartenberg auf, so 1795, 1819, 1821 und 1823 als Gast des Grafen Auersperg.
1807: Bei einem großen Brand am Dreieinigkeitsfeste von 1807 fielen Rathaus und Kirche von Gossengrün sowie 42 Wohnhäuser, Scheuern und Nebengebäude den Flammen zum Opfer.
 
1814 trat Josef Joachim von Auersperg, Enkel der Gräfin Maria Anna von Auersperg, die Herrschaft Hartenberg an.. Erneut wurden die Bewohner der Herrschaft von Hungersnöten heimgesucht. 1816 kam es wegen ständiger feuchter Witterung zu starken Einbußen bei der Getreideernte und in der Folge zu einer Hungersnot. 
1817 mußten Saatgetreide und Saatkartoffeln zugekauft werden. Zwei Drittel der Gossengrüner lebten im Sommer größtenteils von Kräutern (GG II # 18). Graf Auersperg ließ den Schloßteich und weitere mit Zwodauwasser gespeiste Fischteiche anlegen, um einigen armen Bewohnern der Herrschaft durch Ausgrabungsarbeiten und die Fischzucht Einkünfte zu bieten. 
Einer Missernte von 1842 folgte ein Hungerwinter, der die Nahrungsmittelversorgung auch noch in den Folgejahren belastete. In Gossengrün war die Ernte durch Trockenheit und Hitze auf die Hälfte gemindert, die Wiesen brannten durch die Hitze vollständig aus. In der Gossengrüner Gegend kam es zur sogen. Erdäpfelkrankheit. 

Vor allem 1843 mußten die schwarzen Knollen auf dem Feld liegen bleiben (GG II # 19). Eine Teuerung im Folgejahr, verbunden mit einer Hungersnot bedrängte das gesamte Gebiet. "Vom Kreisamte und vom Grafen Erwin Nostitz (Falkenau) wurden Spitzeneinkäufe veranlaßt; auch wurden Erdäpfel hergeschafft, um die Felder wieder bebauen zu können ... Graf Josef Auersperg ließ Geld und Getreide an die Armen verteilen" (GG I # 21).
1838 lösten die Einwohner von Gossengrün die Robot- und Zinsleistungen an die Grundherrschaft durch eine Geldzahlung in Höhe von 36.000 fl ab, also 10 Jahre vor der allgemeinen Aufhebung der Grundverfassung von 1848-1850
In Folge der Revolution von 1848 wurde in Böhmen die alte Kreisverfassung durch politische Bezirke ersetzt, die sich wiederum aus mehreren Gerichtsbezirken zusammensetzten. Die Verwaltung wird hierduch hierarchisch strukturiert und die Organe der staatlichen Sicherheit dezentralisiert. Bleistadt und die Herrschaft Hartenberg - bisher dem Elbogener Kreis zugeordnet - gehörten nun zum neu eingerichteten Kreis Falkenau.
1901, 11.6.: Mit Franziska Gräfin von Auersperg stirbt die letzte Vertreterin der Linie Auersperg.  

 

 

 

 

 

 

Die Herrschaft Hartenberg im 20. Jahrhundert

 

Maria Gräfin von Kopal, die Nichte der Franziska von Auersperg, erbte die Herrschaft Hartenberg. 1913 ging nach deren Tode die Herrschaft an ihre Tochter Franziska von Kopal über.

Das Gesetz zur Bodenreform vom 27.3.1919 sollte die Enteignung des Großgrundbesitzes sowie die Schaffung bäuerlicher Siedlungen begründen. Die umfangreichen  Landgüter und Waldungen der Gräfin von Hartenberg mußten zum großen Teil abgegeben werden.  
Bei der Potsdamer Konferenz vom Juli/August 1945 wurde von den drei Siegermächten der Transfer der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland zurückgeführt werden muß. Der Großteil der deutschsprachigen Bevölkerung wurde 1946 vertrieben. 

 

 

 

 

Von Schloß Hartenberg wurden nach dem Kriege die Bestände der seit der Mitte des 19. Jahrhunderts angelegten Sammlung der Schloßbibliothek - insbesondere die alten Drucke aus dem 16. bis 18. Jahrhundert -  großenteils im Nationalmuseum Prag untergebracht und inventarisiert.
1985 brannte Schloss Hartenberg  aufgrund von Brandstiftung ab, nachdem das verbliebene Inventar geplündert wurde. Die noch verbliebene Innenausstattung ist dmit auch zugrunde gegangen. 

Das Gebäude ist heute auch durch den Verfall in der Folgezeit nur noch als Ruine erhalten. Durch private Initiativen von geschichtsinteressierten Bürgern aus der Umgebung von Hrebeny und Krajkova wird versucht, den weiteren Verfall des Schlosses zu verhindern und das Gelände einer sozial orientierten Nutzung zuzuführen.

Gräfin Franziska von Kopal wurde ins Landesinnere verschleppt und konnte erst nach Jahren nach Bayern ausreisen. Sie verstarb 1963 in einem Seniorenstift in München im Alter von 80 Jahren.

 

 

 

Weblinks: 
Geschichte der Grafen Schlick: http://gpecher.de.tl/Die-Grafen-Schlick.htm
Hinweise zur Ahnenforschung: http://www.genealogienetz.de/reg/SUD/orte/bleistadt.html

 


Verwendete Quellen

 

Archivalien:
  • Archivum coronae regni Bohemiae

  • Archiv des Westböhmischen Kreises in Pilsen, veröffentlicht im Internet unter "porta fontium"
  • Canova Eliska: Soupis Poddaných Podle Víry Z Roku 1651- Loketsko (Untertanenverzeichnis für den Elbogener Kreis von 1651) Prag 1985
  • Emler J. (Hrsg): Regesta diplomatica necnon epistolaria II, Prag 1853. 
  • Erben: Regesta bohemicae et Moraviae I. 
  • Friedrich G.: Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae. I. und II, Prag 1904. 
  • Gradl Heinrich: Monumenta Egrana. Denkmäler des Egerlandes als Quelle für dessen Geschichte, Bd. 1: 805–1322 Eger 1886.

Literatur (im Text als Kurzreferenz angegeben):

  • Bernau Friedrich: Album der Burgen und Schlösser im Königreiche Böhmen. 1. Band. Saaz 1881. Mit einer Geschichte der Herrschaft Hertenberg. Brenner Johann B.: Geschichte des Klosters und Stifts Waldsassen, Nürnberg 1837. 
  • Cerman Markus, Luft Robert: Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im "Alten Reich".  Sozialgeschichtliche Studien zur Frühen Neuzeit. München, 2005.
  • Ettel Ernst: Beiträge zur Siedlungsgeschichte des Egerer Kreises unter besonderer Berücksichtigung der Orts- und Flurformen. Quellen und Erörterungen Band 4 der Otnant-Gesellschaft für  Geschichte und Kultur in der Euregio Egrensis. Pressath, 204. 
  • Fenderl Martin: Gedenkbuch Hartenberg (hdschr.) Ortschronik von Werth, verfaßt 1935. Handschrift in der Falkenauer Heimatstube in Schwandorf. 
  • Haubertova et al.: Buch 12 der Urbarienreihe im Archiv Luditz, # 50 des Verzeichnisses der westböhmischen Urbare. Plzen 1993.
  • Hruby V.: Archivum coronae et regni Bohemiae. Tom. 1346-135. ed. V., Prag 1928.
  • Kubu František: Die staufische Ministerialität im  Egerland, Bamberg 1955 
  • Kvetoslava et al.: Soupis Západoceskych Urbaru. Plzen 1993. 
  • Prinz Friedrich: Bayern vom  Zeitalter der Karolinger bis zum Ende der Welfenherrschaft (788-1180), in: Spindler M., Bayer. Geschichte, I. Bd., München 1968
  • Riedl Alfred: Die Herrschaft Hartenberg im Elbogener Land 1214-1548, in: Eißner Lois: Bleistadt,  Amberg 1973.
  • Schreiber Rudolf: Das Elbogener Urbar des Grafen Schlick von 1525. Prag 1934.
  • Schreiber Rudolf: Der Elbogener Kreis und seine Enklaven nach dem Dreissigjährigen Kriege. Prag 1935.
  • Sommer Johann Gottfried: Das Königreich Böhmen, statistisch-topographisch dargestellt. 15. Band: Elbogener Kreis, Prag 1847.
  • Sternau Friedrich: Album der Burgen und Schlösser im Königreiche Böhmen. Saaz 1891
  • Sturm Heribert, Nordgau - Egerland - Oberpfalz., 1984 
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