Geschichte von Gossengrün mit Hft. Hartenberg


 I. Besiedlung des oberen Egerlandes im Hochmittelalter

 

Archäologische Ausgrabungen auf dem Burgberg der späteren Stadt Eger belegen für die Jahrtausendwende die Existenz einer slawischen Befestigung. Im Jahre 1061 erscheint erstmals der Name 'Eger' in einer Urkunde, als dem Ministerialen Otnant von Eschenau "nostro servienti Otnant dicto ... usque in illam viam, quae procedit de Egire usque in Swrbaha ... in comitatu Heinrici  comitis in pago Nordgove et in marchia Napvrg sitam ... " (MGH zu Heinrich IV. 1, 1056 - 1076, # 69). das Rodungsrecht in der späteren Regio Egere erteilt wird. Otnant ist zu dieser Zeit Verwalter des königlichen Gutes Forchheim. 

 

Spätestens 1077 ist Graf Diepold II. von Vohburg mit seinen vielfältigen Besitztümern auf dem baierischen Nordgau (den Marken Cham und Nabburg) im Besitz der Burg Eger. Hier bietet sich die Möglichkeit, in diesem bewaldeten und nur schwach von westsorbischen Bauern bewohnten Rundlingen und Weilern bevölkert, eine geschlossene Herrschaft durch Ansiedlung von Leuten aus dem Altreich auszubauen. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts erfolgt unter seinem Sohn Diepold III. eine systematische Besiedlung des Egerlandes, der "regio egere" als nördlichster Verwaltungseinheit des baierischen Nordgaues. Kaiser Heinrich IV. bestätigt am 29.4.1086 dem Bischof Gebhart die Grenzen des Bistums Prag gegen Westen unter Bezugnahme auf eine frühere Bestätigung Kaiser Otto I. (also bis spätestens 977), von Taus zum Mittellauf der Eger: "Termini autem eius (des Bistums Prag)  occidentem versus hi sunt: Tugust (Taus) que tendit ad medium fluminis Chub (Eger) Zedlicane, Lucsane, Daciane, Lutomerici, Lemuzi usque ad mediam siluam qua Boemia limitatur" (MGH zu Heinrich IV. 1, 1056 - 1076, zum Jahre 1086, auch Monumenta Egrana, veröff. Gradl) unter Einbeziehung der Bereiche Zettlitz, Lucsane, Daciane, Lutomerici, Lemuzi der Bereich östlich des Leibitschbaches gehört zum Zehent des Prager Bistums, Graslitz zum Pagus Zwickau, die Gebiete westlich des Leibitschbaches zum pagus egrensis. 

 

1118 gründet Graf Diepold III. von Vohburg, auch Markgraf auf dem baierischen Nordgau, das Benediktinerkloster Reichenbach in der Oberpfalz, welchen vor alem in der Oberpalz und an der WOndreb im südlichen Egerland kolonisierend wirkt. 1133 gründet Diepold nach einem Zusammentreffen mit Zisterzienser-Abt Bernhard von Clairvaux auch das Zisterzienserkloster Waldsassen, verbunden mit der Aussicht, die Kolonisierung des Egerlandes zusätzlich auch weiter mit deren eigenen Mitteln zu kolonisieren. Das Kloster wird zunächst von Mönchen aus dem thüringischen Kloster Volkenroda besetzt. Gerade mit Hilfe der Zisterzienser mit ihrer betont auf Entwickung der wirtschaftlichen Grundlagen eines Gebietes zielenden Ordenskultur ist eine wirksame Unterstützung der Kolonisationsbestrebungen zu erwarten.

 

Der Kolonisationsvorgang im Egerland vollzieht sich in folgenden Schritten: Zunächst belehnt der Grund-herr, in dieser frühe Zeit ist dies der Markgraf Diepold, seine Ministerialen, die er vor allem aus den nordostbaierischen Marken Cham und Nabburg holt, mit Grund und Boden und beauftragt sie, zunächst die Rodung in den südlichen Ausläufern des Erzgebirges, im Oberpfälzer Wald und dem Kaiserwald bei Anwerbung siedlungswilliger Bauern durchzuführen und so neue Dörfer "aus wilder Wurzel" zu gründen. Der bäuerliche Siedler der Kolonisationszeit erhält seine Hufen (Bereich für das spätere Haus und die Anbaufläche) umsonst oder zu einem geringen Kaufreis. Er besitzt zunächst persönliche Freiheit (damit auch Freizügigkeit) und sein Besitz ist erblich. Die Flächen für die Viehweide und die Wälder sind Allgemeinbesitz des Dorfes. Dem Grundherrn erstattet er einen Jahreszins in Naturalien, wobei die ersten Jahre der Kolonisation meist abgabenfrei sind, bis der gerodete und kultivierte Boden die Existenz der Siedlerfamilien sichert. Die Vererbung der Bauernhöfe erfolgt nach dem Anerbenrecht, wonach keine Teilung wie im allgemeinen Erbrecht eintritt, sondern der ungeteilte Hof an den ältesten (in manchen Gegenden den Jüngsten) Sohn übergeht. Falls keine leiblichen Erben im männlichen Erbgang existieren, fällt der Hof an den Grundherrn zurück (Heimfall), der ihn dann anderweitig vergibt. "Bis 1254 wird der ganze Südhang des (Erz-) Gebirges ... neu aufgeschlossen, so daß schließlich eine Reihe von einem halben Hundert deutscher Bauerndörfer innerhalb von 150 Jahren erstanden ist (Fröbe Walter: Ein Jahrtausend erzgebirgischer Geschichte, Schwarzenberg, 1933, S. 17).Wiewohl in dieser Zeit von nationaler Identifizierung der Bevölkerung nicht die Rede sein kann, dürfte die Überlagerung der sorbisch-sprechenden einheimischen Bevölkerung durch die eine deutsche Mundart sprechenden Siedler in einigen Fällen auch mit massiven Auseinandersetzungen vonstatten gegangen sein. Daher organisieren die Ministerialen in diesem Gebiet auch auch die militärische Absicherung des Siedlungs- und Rodungsgebietes. So wird ein Netz von Burgen, meist in der Form sogenannter "Motten", Holztürmen, die von einem wassergefüllten Graben umgeben sind, angelegt. Diese Burgen bieten bei Gefahr auch eine Zuflucht für die bäuerliche Bevölkerung. 

 

Bei der Besiedlung des Egertales übernehmen deutsche Siedler zum Teil die ursprünglichen slawischen Orts, Gewässer und Flurnamen (v. a. die Ortsnamen mit der Endung -nitz oder -itz), in der überwiegenden Zahl der Fälle, insbesondere bei Besiedlung von Rodungsland im Erzgebirge und im Kaiserwald betreten sie bisher unkultiviertes Waldland und führen deutsche Namen ein. Vor allem die Orts und Flurnamen in Verbindung mit "-reuth" (in geringerem Umfang auch "-ried"), "-hau" (um Marienbad und Eger) und hauptsächlich "-grün" (in der Bedeutung von "dem Walde abgerungene, sich begrünende Flur") weisen auf Rodung von Waldgebieten hin, also Neuland, welches zuvor unbewohnt war. Sie alle zeugen von den unsäglichen Mühen, unter denen die Wälder geschlagen und die Wurzelstöcke aus dem Boden gehauen werden mußten, um en Stück Ackerland von häufig nur minderer Bodenqualität zu gewinnen. Flußnamen in wie Zwodau, Leibitsch und Fleißenbach verweisen hingegen auf slawischen Ursprung. Die Zuordnung der Bewohner zu bestimmten ethnischen Gruppierungen, hier die Unterscheidung zwischen deutscher und slawischer Besiedlung, kann, sofern schriftliche Überlieferung oder Erkenntnisse aufgrund archäologischer Forschung fehlen, insbesondere durch Analyse der frühen Orts- und Flurnamen sowie auch der Sedlung- und Flurformen erfolgen. "Bei einem Vergleich der Orts und Flurnamen fällt im Verhältnis der slawischen zu den deutschen eine große Diskrepanz auf. [So] stehen den 35 slawischen Ortsnamen 68 deutsche, aber den ungefähr 10.000 deutschen Flurnamen lediglich 38 slawische gegenüber" (Schreiner). Der Bedarf der slawischen Siedler an Boden kann auch in Anbetracht der kleinen Siedlungen nur gering gewesen sein. Von der Bevölkerungszahl her gesehen erreichten sie bei weitem nicht die Mächtigkeit der deutschen Kolonisation; es setzte sich in diesem Bereiche bereits früh die nordbaierische Mundart durch. Spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts ist die slawische Sprache im Gebiet an der oberen Eger verschwunden (vgl. Sturm Heribert: Eger, S. 18). Einer durch die Diepoldinger ins Land geholte baierischen Bevölkerung treten im Zuge der Handelsströme des Hochmittelalters auch Leute v. a. aus Franken, Schwaben und Thüringen hinzu, die aber die nordbaierische Mundart des ersten deutschen Siedlungsstromes übernehmen. Wie auch  Heribert Sturm, Archivdirektor in Eger zum Ausdruck bringt, hat das Egerland, "dieser nördlichste Teil des alten baierischen Nordgaues, über die vielfältigen gebietsmäßigen Veränderungen hinweg bis zur Gegenwart seine Wesensart als ein Stück Altbaiern bewahrt". 

 

1146 zieht König Konrad III. nach dem Tode des Markgrafen Diepold von Vohburg (dieser stirbt am 8.4.1146 als Mönch im Kloster Reichenbach) die Region Eger als Reichsgut ein. Das Egerland wird nun zu einer 'terra imperii', einem selbständigen Reichsland. Den zeitlichen Ansatz für die Umgestaltung der vormaligen Region Eger zu einem straff organisierten Reichsterritorium bietet der repräsentative Umbau der markgräflichen Burg Eger zu einer Kaiserpfalz (1183) mit längeren Aufenthalten des Kaisers. 

 

Am 2.3.1147: In Eger heiratet Herzog Friedrich von Schwaben (der spätere Kaiser Friedrich I. Barbarossa) Adele, die Tochter des Markgrafen Diepold III. Friedrich erhält aus der Mitgift der Adele (volkstümlich als "Erbin des Egerlandes" bezeichnet) auch Güter im Egerland. So schenkt er aus diesem Erbe am 15. November 1154 dem Kloster Waldsassen das Dorf Watzgenreuth (Gradl, ME # 74).

 

1147 verleiht König Konrad III. dem Kloster Waldsassen den Status der Reichsunmittelbarkeit. Schnell weitet das Kloster seinen Grundbesitz im nördlichen Egerlande aus und ließ diese Territorien durch Ministeriale des Klosters sichern. In der kolonisatorischen Entwicklung konkurriert nun das Kloster Waldsassen mit seinen Besitzungen im Stiftland und seinem Besitz im nordwestlichen und nördlichen Böhmen (z. B. Sedletz ab 1142 und später Osseg) mit der Reichsstadt Eger im nördlichen Egerland. In der Folgezeit bestätigt z. B. 1181 Herzog Friedrich von Böhmen dem Kloster Waldsassen seine Besitzungen im Schönbacher Land "quendam ambitum inter exteriorem Luboz et Znata fluvium sitam", dem Gebiet zwischen dem Leibitschbach (Luboz) und dem Fleißenbach (Znata) gelegen (s. Gradl Monumenta Egrana #92, S. 30).  Eine entsprechende Abgrenzung  enthält auch die Zehentbestätigung des Papstes Lucius III. vom 7.3.1185 für das Kloster unter Nennung der Orte Hörsin, Fasattengrün, Schönbach, Lauterbach, Kirchberg (Gradl Monunenta Egrana # 98), hier wird auch der Ort "Bernhusin" am Oberlauf der Zwodau erwähnt, wohl im Bereich von Graslitz gelegen. Das Kloster schafft sich mit dem Stiftsland und dem Schönbacher Land so ein geschlossenes Territorium.

 

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wird auch im Zuge des fortschreitenden Landesausbaues die Ostgrenze des Egerer Territoriums überschritten und in einer gestaffelten Sperrlinie  wohl auch zur Sicherung gegenüber der zu der gleichen Zeit wachsenden Aktivität des przemyslidischen Herrscher das Netz der Burgen im Reichsland Eger bedeutend erweitert. Der alte slawische (westsorbische)  Zettlitzgau gerät nun unter die Kontrolle staufischer Ministerialer. Eine Vielzahl von fortifiatorisch nun gut ausgestatteten Burgen wie Falkenau und Heinrichsgrün bietet den Siedlungen einen sicheren Rückhalt. Andererseits wird gerade die Ausbreitung des Waldsassener Besitzes nach Osten durch Privilegien der Böhmen-Herzoge gefördert. "Die dortigen Landesherren, die Przemysliden hatten die Lebenskraft der deutschen Siedler als Nutzen für ihren Staat frühzeitig erkannt  .. zogen Nutzen aus dem gesteigerten Ertrag des sonst ungenutzten Bodensund wußten um den Vorteil eines Gegengewichtes der neuen gerodeten Gebiete gegen (den alten) Großgrundbesitz und Lehenadel" (Sturm Heribert: Eger, S. 30).

 

 


II. Daten zur Herrschaft Hartenberg / Hrebeny und der Stadt Gossengrün / Krajková

 

1214: Eine früheste Erwähnung von Hertenberg vom Jahre 1214 bezieht sich auf eine im Mittelalter gefälschte Urkunde des 14. Jahrhunderts (Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae; Ausgabe G. Friedrich, Band II, # 155; vgl. Eißner, S. . Gleichwohl erscheint es aber eher unwahrscheinlich, daß sich dieser Schreiber wiederum auf eine Fälschung bezogen haben solle, so daß die Burg Hartenberg bereits in diesem Jahre existiert haben dürfte.

1230: Anläßlich der Abtretung des Gutes Mitterteich an das Kloster Waldsassen wird ein "dominus vero de Hartenberch, in cuius manu fuit tunc Tursenreuth, contulit nobis feodi proprietatem" genannt, also ein Ministerialer in dessen Hand sich einstmals (und zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde eben nicht mehr) das Gut Tirschenreuth befand, welcher nun Herr auf Hartenberg ist und für uns (dem Kloster) diesen Lehensbesitz erwarb (Gradl, Monunenta Egrana # 179). In dieser Zeit, etwa ein Jahrhundert nach der ersten Nennung Egers (1061) nimmt somit dieser Bereich des ehemaligen Zettlitzgaues, des Gebietes östlich der "regio egere", im Zuge der Ostkolonisation bereits eine bedeutende Funktion im Gebiet zwischen Fleißenbach und Leibitschbach im Elbogener Kreis wahr, eingerahmt von den etwa gleichzeitig erscheinenden Sitzen Falkenau, Kogerau, Kloben und Steinbach. 

1265 treten die Hertenberger Boyzlaus und Heinricus in einer Urkunde als Zeugen auf, als Albrecht Nothaft von Wildstein Güter um Hohenstein an das Kloster Reichenbach verkauft (Gradl: Monunenta Egrana # 254).

1277, 3.8.: Hedwigis, hinterlassene Witwe Hawards von "Hertenberch", überträgt mit Zustimmung ihrer Söhne Heinrich, Albrecht, Haward und Haward (so!) zwei bessere Höfe in Blumberg (duas curias meliores quae sitae sunt in villa dicta Blumenberch) darauf jetzt die Bauern Gotfridus und Rudgerus sitzen, an Abt Johann und Konvent von Waldsassen (Gradl Monunenta Egrana # 320). Als Zeuge tritt hier ein Vlricus plebanus (Volkspriester) de monte, in der Anmerkung "culmen Mariae", oder "Maria Kulm", die Erstnennung von Maria Kulm.

1280, 1281 und 1287 sind Heinrich von Hertenberg, Tuto von Hertenberg und Alberto von Hertenberg genannt (Gradl: Monunenta Egrana # 341, 348 und 381).

1287, 4.8.: Albrecht von Hertenberg verpfändet dem Kloster Waldsassen die Dörfer Loche und Markartsgruen (Loch und Marklesgrün) für 23 Mark Silber, die als Schadenersatz dem Kloster der s. Jungfrau in Ozzek anzuweisen sind (Gradl Monunenta Egrana # 384).

1312, 25.5.: In einem egerer Schiedsspruch unter dem Landrichter Tuto von Hertenberg (iudex provincialis)  erhält u. a. Heinrich von Hertenberg nach einem Streit zwischen dem Kloster Waldsassen wegen des Besitzes eines "bescheidenen Mann(es) weil. Heinrich Limberger" in Katzengrün auf Lebenszeit die Nutzung dieser fraglichen Höfe in Katzengrün (Gradl Monunenta Egrana # 609). 

1314, 21.7.: Tuto von Härtenberg bestimmt in seinem Testament, daß der Abt von Waldsassen "die Burg Schönbrunn mit Zubehör und den Lehen, gleich wie seine Rechte auf die zunächst gelegenen Bergwerke und Wälder übernehmen möchte (Zartner, S. 79).

1345, 21.9.: König Johann von Böhmen untersagt dem Burggrafen und den Hauptleuten im Schlosse Hertenberg die Einflußnahme auf das Dorf Schossenreuth, das dem Frauenkloster von Eger gehört (Bernau S. 4).1350, 2.1.: Hartenberger Lehensrevers: König Karl von Böhmen (Karl IV.) bestätigt den Söhnen des Albert I. von Hertenberg den Hertenbergischen Besitz als als Lehensnehmer und Vasallen der Krone Böhmens mit den explizit genannten Dörfern Gossengrün, Loch, Blumberg, Adelsberg (Bleistadt !), Bürgleins (Pürgles), Lupardsgrün (Leopoldshammer), Radwandsgrün (Robesgrün), Werth, Oberschossenreuth, Lauterbach, Markwartsgrün (Marklesgrün) und das halbe Dorf Horn mit den Bleibergwerken (Archivum coronae regni Bohemiae II 155). Die Orte Prünles (früher: Kaltenbrunn), Bernau, Josefsdorf und Annadorf sind erst in späteren Jahrhunderten entstanden. Für weitere Dörfer südlich der eigentlichen Herrschaft besteht noch im 16. Jahrhundert die Gerichtshoheit, was auf frühere Besitzrechte hindeutet. Die Hartenberger müssen nun ihren bisher als Eigengut angesehenen Besitz als Lehen der böhmischen Krone entgegennehmen. 

Der Name Gossengrün (1350 als "gozzingrune" genannt) leitet sich vom althochdeutschen Wort "gruoni" = grüne Fläche, dem Wald abgerungene grüne Flur und dem Personennamen Gozzo ab. Gossengrün ist also die ursprüngliche Rodungsinsel des Gozzo, sozusagen das unter der Leitung eines Gozzo dem Wald abgerungene Land.  

1350, 2.1.: Hartenberger Lehensrevers: König Karl von Böhmen (Karl IV.) bestätigt den Söhnen des Albert I. von Hertenberg den Hertenbergischen Besitz als als Lehensnehmer und Vasallen der Krone Böhmens mit den explizit genannten Dörfern Gossengrün, Loch, Blumberg, Adelsberg (Bleistadt !), Bürgleins (Pürgles), Lupardsgrün (Leopoldshammer), Radwandsgrün (Robesgrün), Werth, Oberschossenreuth, Lauterbach, Markwartsgrün (Marklesgrün) und das halbe Dorf Horn mit den Bleibergwerken (Archivum coronae regni Bohemiae II 155). Die Orte Prünles (früher: Kaltenbrunn), Bernau, Josefsdorf und Annadorf sind erst in späteren Jahrhunderten entstanden. Für weitere Dörfer südlich der eigentlichen Herrschaft besteht noch im 16. Jahrhundert die Gerichtshoheit, was auf frühere Besitzrechte hindeutet. Die Hartenberger müssen nun ihren bisher als Eigengut angesehenen Besitz als Lehen der böhmischen Krone entgegennehmen. 
Der Name Gossengrün (1350 als "gozzingrune" genannt) leitet sich vom althochdeutschen Wort "gruoni" = grüne Fläche, dem Wald abgerungene grüne Flur und dem Personennamen Gozzo ab. Gossengrün ist also die ursprüngliche Rodungsinsel des Gozzo, sozusagen das unter der Leitung eines Gozzo dem Wald abgerungene Land. 

1352: Erstmalige Nennung der Pfarrkirche von Gossengrün im Papstzehentverzeichnis für das Prager Bistum (s. Eißner, S. 10). Die Kirche, St. Peter und Paul gewidmet, zahlt jährlich 12 böhmische Groschen als Papstzehent (GG I # 84).

1356: Die Reihenfolge der Gossengrüner Pfarrer beginnt mit Ulrich, weiterhin sind genannt (GG I # 89):

- Konrad von Herttenberg 1357

- Petrus 1361

- (nicht benannt) 1476 wurde der Pfarrer von Gossengrün wurde mit dem Kirchenbanne belegt

- Johannes Engelhart 1487 - 1513, bittet 1495 wegen Krankheit um einen Kaplan

- Tribel Paul 1515

- Wolfgag Laupman 1570 - 1572 (lutherisch)

- Friedrich Abraham Rowarus 1595 - 1600 (lutherisch)

- Michael Jahn 1616

- Johann Haslinger 1618

- Peter Lodeerecker 1620

- Christ. Zermer 1621, 1622

- Elias Bader 1624

- Johann Agricola (Bauer) 1625, 1626

- Johann Friedrich 1627, 1628

- Dr. Maictanus 1629, 1631

1357: Albert II. von Hertenberg als letzter der Söhne Albert I. übt das Präsentationsrecht (Einsetzungsrecht eines Geistlichen) bei der Pfarrkirche von Gossengrün aus (Bernau S. 4) So ist 1357 ein Conrad von Hertenberg als Priester in Gossengrün genannt (Bernau, S. 13).  Kurz darauf scheint Kaiser Karl IV. die Rechte der Hartenberger auf das Schloß und die Herrschaft eingezogen zu haben.

1361 oder 1363: Der sächsische Adelige Tymo von Kolditz kauft für 2.500 Schock Gr. die Herrschaft Hartenberg (Fenderl, S. 1 bzw. Bernau S. 4). Kurz darauf kauft Kaiser Karl IV. die Burg (mit Herrschaft) um 2.500 Schock Groschen zurück.

1401: Habard von Hertenberg löst die Burg Hertenberg für 2.000 ung. Gulden ab, wobei die Verschreibung auch für seine Nachfolger gelten soll.

1407, 16.6.: Der Ritter Janko Malerzik, Burggraf in Elbogen, erhält die Herrschaft Hartenberg für 200 Schock böhm. Groschen vom Böhmenkönig Wenzel zu Lehen und ein Jahr später gegen eine nochmalige Zahlung von 200 schock böhm. Groschen mit der Bedingung, die Herrschaft nur gegen die Krone Böhmens auszulösen, als "des Königs Burggraf zu Herttenberg" (Bernau S. 5). Er übt auch bis 1437 das Präsentationsrecht der Gossengrüner Kirche aus.

1434, 28.9.: König Sigismund verpfändet die Burggrafschaft Elbogen an seinen Kanzler Kaspar Schlick. Die Herrschaft Hartenberg ist zwar zu diesem Zeitpunkt nicht Teil der Elbogener Herrschaft, mit der späteren Belehnung Hartenbergs an Matthes Schlick sind beide Herrschaften unter unter einer Hand (daher auch die parallel geführten Verzeichnisse von 1523 und 1525). Mathes Schlick war Kanzler der Böhmischen Krone unter Sigismund (+ 9.12.1437), Albrecht II. und Friedrich II. Matthes Schlick verfügte auch nach dem Tode Sigismunds über das königliche Siegel. So erschleicht sich Matthes Schlick die Herrschaft Falkenau mit Heinrichsgrün, "durch eine Urkundenfälschung im Jahre 1435 (Freitag nach Simon und Juda) sozusagen als freies Eigen ... Die Fälschung der Urkunde muß wahrscheinlich bald nach dem Tod Kaiser Sigismunds erfolgt sein" (Eißner, S. 13).

1459 belagern, erstürmen und zerstören Truppen der Stadt Eger die Burg Hartenberg, die in dieser Zeit zu einem Raubritternest heruntergekommen sein soll (Bernau S. 5).

1462 bis 1548 sind die Grafen Schlick im Besitz von Hartenberg. 

1467 ist Mathias Schlick als Burgherr auf Hertenberg genannt; die Burg ist nun offensichtlich baulich wiederhergestellt.

1469: Hinrich von Plauen hat "Ritter und Knappen gedungen, welche das Schlick'sche Egerland bis gegen Schlackenwert hinab mit Raub, Mord und Brand heimsuchten. Fünf derselben... haben die Egerer ergriffen  ... ins Verhör genommen und auf dien Folterbank gespannt. Die Gefolterten bekannten sich zu vielen verübten Unthaten, Brandlegung, Mord und Plünderung, wozu sie von dem Herrn von Plauen und seiner Gemahlin für Geld gewonnen worden waren" (Bernau, S. 6). "Fünf derselben (Lorenz Schmid, Kaspar Lochner, Janko, John, Tasche) haben die Egerer ergriffen, in Gegenwart der Räte und Richter von Eger, Elbogen, Gossengrün, Falkenau, Warmbad, Lichtenstadt und Schlackenwerth in Verhör genommen und auf die Folterbank gespannt. Nach Aussage des Ritters Schmid war auch gegen Hartenberg ein Anschlag beabsichtigt" (GG I # 11).

1469, 28.1.: Der Archidiakon Nikolai de Horzepinka consekriert drei Altäre der Kirche in Gossengrün.

um 1472: Erbteilung zwischen Matthes Schlick (Sohn des Kanzlers Matthes Schlick) und Wenzel Schlick: Matthes Schlick bekommt u. a. die Pfandschaft des Elbogener Kreises und die Herrschaft Falkenau mit Heinrichsgrün als Allodialbesitz zuerkannt, Wenzel Schlick erhält neben Hertenberg die Burgpflege von Eger, sowie die Schlösser Schöneck samt den Ämtern Schönbach und Wallhof (Eißner, S. 13,  zur genealogischen Übersicht der herrschaftlichen Familien Schlick siehe die Stammtafel in: Kühnl Josef: Geschichte der Stadt Schlackenwerth, Schlackenwerth 1923, nach Seite 56).

1481, 1.6.: Durch Wenzel Schlick erhält Gossengrün das Stadtrecht (Eißner, S. 13).

1485, 18.3.: Gossengrün "erhält von König Wladislav das Recht, einen Wochenmarkt zu halten und mit grünem Wachs siegeln zu dürfen" (Bernau, S. 12, Text in GG I, S. 5).

1486, 31.5..: Wenzel Schlick, Neffe von Kaspar und Matthäus Schlick wird durch König Wladislaw von Böhmen "mit dem Schloß Hartenberg im Elbogener Kreis, zudem damals die nachstehenden Dörfer gehörten: Gossengrün ..., Plumberg, Horn, Lauterbach, die Öde im Kaltenbrunn, Werth, Altenberg, Pürgles, Marklesgrün, Liebhartsgrün, einen Hammer (Leopoldshammer)und eine Sägemühle darunter..." (Eißner, S. 13), später verfügt er auch über das Schönbacher Land mit seinen Zinnobererzgruben.

1493, 29.12.: Hans Kolschmidt, Geschworener von Gossengrün bez. eines Verkaufs genannt (GG I # 13).

1495: Hans und Friedel Stowasser aus Gossengrün bitten den Rat der Stadt, den Mord an ihrem Bruder in der Kretsche zu Hertenberg durch Kargus, den Knecht des Wolf Rudusch (Eger) "gepessert und gepust werde"  (Gedenkbuch Gossengrün I, S. 14, Hinweis auf eine Urkunde aus dem Archiv Eger). 

Am 6.11. d. J. berichtet der Rat von Eger dem Rat zu Gossengrün, "daß die Briefüberbringer Peter Karg zu Hofles und Hans Karg zur Öde an einer im Gerichte zu Gossengrün erfolgten Ableibung unschuldig seien" (Gedenkbuch Gossengrün I S. 13).

1507 erben nach dem Todes des Wenzel Schlick dessen Söhne Erasmus, Pankraz und Albin die Herrschaften zu gemeinsamer Verwaltung. 

1512 wird die Erbschaft des Wenzel Schlick geteilt: Pankraz erhält Hertenberg, Erasmus die Herrschaft Wallhof und Albrecht die Herrschaft Schönbach (Eißner, S. 14).

1514 verkauft Pankraz Schlick die Hälfte des Lippertshammers (1350 als wird die Örtlichkeit als "Lupartsgruen" - Leopoldshammer am Leibitschbach -  bezeichnet), verkauft - vgl. die Belehnung von 1486 (Eißner, S. 14). 

1518: Pankraz Schlick leistet den Lehenseid. Seine Besitzungen sind: "Schloß Hartenberg, Markt Gossengrün, die Dörfer Libno, Plumberg, Spiglos (Pürgles), Markarsgrün, Altenburg, Horn, Werde, Lauterbach, dann die Bleibergwerke bei Gossengrün und Libno" (GG I # 11). 

1523 kaufen Stephan Schlick und seine Brüder (Enkel des Matthäus Schlick und Söhne des Niklas Schlick) die Herrschaft Hartenberg. Zusätzlich zu den Ortsnennungen der Belehnung von 1486 wird ein Wirtshaus im Schloßbereich sowie ein Wirtshaus in Gossengrün, das Dorf Liebenau, Altenberg (siehe Bleistadt 1523!), Loch, ein Kirchlein zu Lauterbach, die Hornsmühle, Kaltenbrunn (später Prünles), der Wald "Eben" genannt, für 300 Schock böhm. Groschen (Eißner, S. 14).

1523, 2.3.: Graf Stefan Schlick (Bild unten), der kurz zuvor die Bergrechte in der Hertenberger Herrschaft von Wolf von Hartenberg auf Pichelberg um 270 Gulden (Gedenkbuch Bl. # 25) erworben hatte, gründet die Ortschaft "auf der pleystat". Es handelt sich wohl um eine Umbenennung der schon bestehenden Ansiedlung Adelberg oder Altenberg (vgl. Eisner S. 15).  Stefan Schlick bestimmt als regierender Herr für sich und seine Brüder: "Und wollen hiermit, solch Bergwerk mit Namen sich derfurt an zu gebrauchen in die Bleistadt genannt, auch daß vom jeden als so und nicht anders gehalten, ernstlich befohlen sein". 

1525: Graf Sebastian Schlick läßt ein Urbar seines Elbogener Kreises verfassen. Es enthält u. a. die auf die einzelnen Höfe/Herbergen (Kleinhäusler) entfallenden Grundlasten (Grundsteuern als Naturalabgaben, das Scharwerk und die geforderte miltärische Ausrüstung. Im Elbogener Kreis besitzen drei Hertenberger herrschaftichen Besitz: Wolf Hertenberger in Pichelberg, Mathes Hertenberger in Roßmeisl sowie ein weiterer Hertenberger in Miltigau. 

Angehängt ist das Hartenberger Lehensregister von 1523 (die Herrschaft Hertenberg ist nicht Teil des Elbogener Kreises). Für die Herrschaft Hartenberg sind in einem angehängten Herrschaftsregister die Familien aufgelistet: Gossengrün (31 Familien + 1 Pfarrhof), Loch (13 F), Lauterbach (10 F + 1 Mühle), Werth (6 F + 1 Mühle), Plumberg (9 F + 1 Stegmüller), Pürgles und Marklesgrün (11 F), Liebenau (16 F), Horn (8 F + 1 Hornsmühle). Wir sind jetzt in einer Zeit, wo von der ursprünglichen Naturalleistung vermehrt auf Geldleistung übergegangen wird. Die Dörfer Werth und Horn zinsen ausschließlich mittels Geldleistung. 

         Bezüglich der Gerichtsverfassung gehören zum Hertenberger Halsgerichtsbezirk zusätzlich zu den angeführten Dörfern noch der Müller von Oberschossenreuth, und die Dörfer Untersschossenreuth, Littengrün, Haberspirk und Robesgrün. Drei Bauern des Dorfes Marklesgrün sind wiederum dem dem Königsberger Halsgericht unterworfen(Schreiber, Elbogener Urbar, S. 38 f.)..

          Ebenso wird hier noch ein Relikt der alten Wehrverfassung der Kolonisationszeit deutlich: Mußten die Einwohner der Herrschaft in der Besiedlungszeit des Hoch- und Spätmittelalters auf der Burg Wach- und Rüstarbeiten leisten, ist diese persönlich zu erbringende Leistung auf die Zahlungspflicht des sogenannten Wachgeldes übernommen worden. Jeder Hof muß nun jährlich zum Laurenzitag (10. August) vier weiße Groschen Wachgeld zahlen (vgl.: Schreiber Rudolf, Elbogener Urbar).

1531: Hartenberger Urbar; weitere Urbare  und Grundbücher zu den Jahren 1544, 1549, 1590, 1592, 1601, 1604, 1625, 1661, 1697-1733  etc (insgesamt 12 bis zur Herrschaft der Gräfin Maria Polixena von Pisnitz (um 1685).

1535 Schlossen "Hieronimus Schlick als Besitzer der Herrschaft Hartenberg und Elbogen mit seinem Vetter Wolf Schlick von Falkenau einen Vergleich. Beide Herren erlaubten ihren Untertanen, sich untereinander zu besuchen, zu handeln, zu kaufen und zu verkaufen, also auch die Wochenmärkte in Falkenau und Elbogen zu besuchen, auch Bier aus den beiderseitigen Braustöcken zu beziehen. Wegen des Schlosses Hartenberg, des Marktes Gossengrün, des Marktes Schönbach und der dahin gehörigen Untertanen behielt sich Graf Hieronimus die freie Bestimmung über wechselseitigen Verkehr zuvor, weil diese Güter nicht zu dem Elbogener Kreis gehören" (GG I # 11 f.).

1547, 23.8.: Die Untertanen der Herrschaft Hartenberg leisten König Ferdinand I. in Elbogen den Huldigungseid (GG I # 12).

1547, 10.10.: Graf Hieronimus Schlick tolerierte im Schmakaldischen Kriege, ohne Widerstand zu leisten, die sächsischen Besetzung der Elbogener Herrschaft. Nach dem Siege des kaiserlichen Heeres bei Mühlberg zieht Kaiser Ferdinand I. die Schlick'schen Besitzungen (die vier Herrschaften Hartenberg, Schönbach, Königsberg und Graslitz) zugunsten der königlich-böhmischen Landtafel ein. Für die Herrschaft Hartenberg wird eine Summe von 9.000 fl rh. veranschlagt. König Ferdinand I. zieht die Herrschaft Hartenberg für die königliche Kammer ein (vgl. Bernau, S. 7; GG I # 12). 

1551, 11.12.: König Ferdinand I. verpfändet die Herrschaft Hartenberg (neben Elbogen, Königsberg und Schönbach) um insgesamt 24.000 Taler an Heinrich V. von Plauen, Burggraf von Meißen. Am 8.1.1553 "hat der Adel, Lehensleute, Städte, Märkte und Bauernschaft  in Pfandschaft geschworen dem Heinrich von Meißen ..." (vgl. Bernau, S. 7). Kurz darauf kam es zu Auseinandersetzungen der Witwe Heinrichs mit Bleistadt bezüglich der Bleistädter Bergwerke, insbes. wegen der Bezahlung für das Erz (Zartner, S. 81 f). 

1562, 29.6.: Die Stadt Elbogen löst den Pfand der vier Herrschaften (Hartenberg, Elbogen, KJönigsberg, Schönbach) "gegen Erlag von 30.000 Thalern sammt allen Rechten und Gründen auf 30 Jahre pfandweise" ab. Auf Schloß Hartenberg wird ein eigener Schloßhauptmann eingesetzt.

1573: Erster namentlich bekannter Bürgermeister von Gossengrün ist der Schneider Hännel. Es folgen in der Frühzeit der Gemeinde (GG II # 12).

- Hans Kratzsmann 1575

- Nikolaus Jakob 1606 und 1615

- Martin Kummer 1619

- Mathes Schirsinger 1621

- Hans Reichenauer 1627

- Georg Wagner 1630, 1631, 1641

- Mathes Plaß 1642, 1643, 1645, 1646

- Georg Wagner mit Hans Kraizschamb 1644

- Johannes Wagner (d. Ä.) 1646, 1654, 1655, 1656

- Kaspar Reichenauer 1648

- Lorenz Dreyer 1649, 1650, 1651, 1654, 1655, 1661

- Hans Kraizschamb 1650, 1651, 1652

- Hans Fischer 1653, 1656, 1657, 1658, 1659, 1660, 1661, 1663,                1664

- Lorenz Unger 1657, 1658, 1664

- Adam Kummer 1658, 1661, 1664 (weiter bis 1938 unter GG II #              12).

1574: Der Prünleser Bergstollen "alter Brunles" erwähnt.

1579, 2.2.: Bürgermeister Wolf Hempel von Gossengrün vergibt ein Darlehen von 50 Gulden (GG I # 13).

1580, 21.6.: "Bürgermeister und Rat der Stadt Gossengrün ersuchen(den Rat von Eger) ihren Bürgern im Egerlande Fische verkaufen zu lassen" (GG I # 13).

1584, 26. Sonntag nach Dreifaltigkeit beginnt mit Jörg Enders die Liste der frühen namentlich bekannten Schulmeister in Gossengrün. Es folgen - mit Angabe der Nennungsjahre (GG I # 76 ff.):

- Bernhard Truger 1599 

- Martin Grünwaldt 1618

- Hans Hirlas 1620 - 1634

- Simon Hirlaß 1637

- Simon Peter Stieber 1637 - 1666, 1654 auch Christoph Maiß      genannt

- Mathes Stowasser 1657 - 1674 (war 1672 Bürgermeister)

- Franz Florian Weber 1678 - 1737

- Georg Christoph Wagner 1697 - 1705

- Johann Christoph Stowasser 1712 - 1751

1587, 31.7.: "Richter, Bürgermeister und Rat zu Gossengrün ersuchen die Magdalena Lochnerin, Äbtissin in Eger, ihre Untertanen zu den beiden Schossenreuth zur Zahlung der Giebichkeiten auf Gossengrün anzuweisen. (Alle zu dem Gossengrüner Gerichte einverleibten Ortschaften mußten zu den Gerichtskosten beitragen. Ober- und Unterschossenreuth verweigerten den Beitrag von 2 Groschen, weil vor alters immer nur 1 Groschen gezahlt werden mußte. Deshalb kam obige Zuschrift an das Frauenkloster S. Klara, daß man auf den repartierten 2 Groschen schon bestehen nmüsse, weil wegen der schweren Zeiten mit 1 Groschen "zu solchen peinlichen Sachen" die Kosten nicht gedeckt werden können" (GG I # 13).

1597, 26.2.: Der Rat der Stadt Gossengrün bittet den Hauptmann von Elbogen um Erneuerung der Rechte (Rat und Gericht) - GG I # 10.

1597, 8.7.: Heinrich von Pisnitz kauft die Herrschaften Hartenberg (mit dem Schloß Hertenberg, dem Städtchen Gossengrün, den Dörfern Plumberg, Loch, Horn, Lauterbach, Oed, Kaltenbrunn (Prünles), Werth, Altenberg (wohl aus früherer Urkunde übertragen), Pürgles, Markhartsgrün und Liebhartsgrün (Liebenau) um 16.000 Schock Groschen und Schönbach um 12.000 Schock Groschen von der königlichen Kammer als freien Allodialbesitz (also nicht mehr nur als Pfand). Der Holzbedarf der Bergwerke von Bleistadt wurde ebenfalls vertraglich gesichert. Das Blei soll - abgesehen von nicht schmelzbarem Bleierz, das an die Töpfer verkauft werden kann, an die Hütten in Joachimsthal geliefert werden (vgl. Bernau, S. 8, Zartner, S. 81). 

1598, 25.7. (St. Jakobstag): Heinrich von Pisnitz bewilligt, daß die "Ortschaften der Herrschaft Herttenberg  mit Ausnahme des Schloßbezirks und Prünles die Kretschen mit Gossengrüner Bier versehen (beliefern) können" (GG I # 15)..

1598, 1.9.: Privilegium des Heinrich von Pisnitz: Gossengrün erhält einen eigenen Stadtrichter. Hinterlassenes Vermögen soll auch bei weiblichen Erben freies Eigentum bleiben, nachdem bisher für die Herrschaft das Heimfallsrecht beim Aussterben des Mannesstammes galt (vgl. Bernau, S. 12). So können "Handwerkssachen und Gemeindeangelegenheiten unabhängig von Herttenberg gerichtet werden ... und erlaubt einen Stadtrichter einsetzen zu dürfen. Er bewilligte, daß Gossengrün für das vom Grafen Schlick an sich gebrachte Bräuhaus nicht mehr von jedem Gebräu Bier 12 Weißgroschen bezahlen, sondern überhaupt jährlich nur 28 Schock an Hartenberg abführen solle; zugleich gestattete er auch die Errichtung eines ausschließlichen Salzkastens für die Untertanen der Herrschaft Hartenberg und die Bewohner von Gossengrün. Das Stadtwappen vermehrte er mit dem Pisnitz'schen Familienwappen, das von nun an zur rechten Seite des Schides geführt werden sollte" (GG I # 15).

1599, 3.9.: In einem Vertrag zwischen dem Kaiser und Pisnitz wegen der Bleistädter Bergwerke verpflichtet sich die Herrschaft Hartenberg zur Gestellung des erforderlichen Holzes zu Vorzugsbedingungen. Dagegen steht Pisnitz als Grundherrn der Zehent von den geförderten Bleierzen zu. In diesem Vertrag überläßt Pisnitz dem Kaiser ¾ des Zehentertrages. Das Vorkaufsrecht sichert sich Pisnitz und für diese Schenkung beansprucht er den Erzkauf in Bleistadt, sobald der Vertrag mit Pullacher und Griesbeck [den seinerzeitigen Erzkäufern] abgelaufen ist, ausgenommen, der Kaiser behält dann den Erzkauf selbst. 

1599: Heinrich v. Pisnitz verbietet den Hornern und Prünlesern unter Androhung von Leibesstrafe, in die Bleistädter Pfarrkirche zu gehen, obwohl genannte Dörfer 'seit Mannes Gedenken' von Bleistadt aus seelsorgerlich betreut wurden und fordert sie auf, nach Gossengrün in die Kirche zu gehen, obwohl sie z. B. bei Begräbnissen durch Bleistadt ziehen mußten (vgl. die Anweisung der Polixena von Pisnitz vom 8.6.1663). Dadurch ging der Bleistädter Pfarrkirche der Pfarrzehent verloren. Zur Bleistädter Pfarrei gehören zunächst keine Dörfer. "Da aber Bleistadt früher von der Herrschaft Hartenberg aus besetzt wurde, hatte es gar keine Schwierigkeiten, daß Horn und Prünles, die nahe an Bleistadt lagen, in die dortige Pfarrkirche gingen". Wir finden daher in den frühen Matriken auch Eintragungen zu den Dörfern Horn und Prünles.

1600: "Pißnitz läßt den "Gottespfennig" von zwei Zechen, der eigentlich der Bleistädter Pfarrkirche gebührt, nach Gossengrün abführen. Bei den jährlichen Prozessionen und Bergfesten hatte es Streit gegeben. Von nun an gehen an den Bittagen die Bergleute von St. Johannes mit der Bleistädter Prozession, die Bergknappen von S. Andreas zur Bleistädter Prozession" (Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm: Gossengrün, S. 11).

1601: Im Hartenberger Urbar werden neben den 4 Mühlen (Hornsmühle, Stegmühle, Mühl an der Zwota und Mühl zu Werdt noch der Lipnitzhammer (Leopoldshammer, die Hammermühl unterm Schloß und das Wirtshaus unterm Schloß) genannt (Archiv der Herrschaften in Luditz).

1603: Nach dem Mandat Kaiser Rudolf II. von 1601 sollen Priester, die nicht von einem katholischen Bischof geweiht oder die verheiratet sind, nicht mehr geduldet werden. Heinrich von Pisnitz setzt daher die Forderungen der Gegenreformation in seinem Herrschaftsbereich um und entläßt den lutherischen Pastor Rorius (Friedrich Rohrer), der innerhalb von sechs Stunden den Herrschaftsbereich verlassen muß (Gradl Heinrich: De Reformation im Egerland. Eger 1893. S. 155). Heinrich vo Pisnitz setzt daraufhin in Gossengrün einen katholischen Priester ein.

1604 beginnen die Kirchenbücher von Gossengrün, zunächst nur mit den Trauungseinträgen.  Die Taufeinträge beginnen 1616, die Einträge zu den Beerdigungen 1615. In den Jahren des 30jährigen Krieges gibt es allerdings hier - im Gegensatz zu den Matriken der Pfarrei Bleistadt - noch mehrfach Fehlstellen in beträchtlichem Ausmaße über mehrere Jahrgänge. Erst ab 1652 werden die Matriken kontinuierlich geführt.

1608: Die Schloßkapelle von Hartenberg durch einen Brand zerstört (Kirchenbuch Gossengrün 4, # 185).

1609, 30.9.: Nachdem Johann Heinrich von Pisnitz für das aus seinen Wäldern für den Bleistädter Bergbau geschlagene Holz einen höheren Preis verlangte und letztlich sogar den Holztransport durch sein Hertenberger Gebiet unterband, erhielt Pisnitz nach Beschwerde der Erzkäufer von seiner Majestät eine strenge Ermahnung.

1617: Johann Heinrich von Pißnitz gestattet "auf Bitten von Bürgermeister, Rat und ganzer Gemein" von Gossengrün den Ankauf eines Bürgerhauses, das "ein halber Hof" war und das als Rathaus eingerichtet und von ihm mit besonderen Privilegien ausgestattet wurde; es ist das alte Rathaus am oberen Marktplatz, das bis 1945 als städtisches Gasthaus im Besitz der Stadt war. Im Ratshaus war eine Schreibstube und ein Versammlungsraum für den Rat sowie eine Ratsschänke. Bis 1617 diente ein Gebäude neben der Kirche als Rathaus. Dieses Gebäude wurde 1663 an Matthes Stowasser verkauft und war schließlich im Besitz der Familie Weiß-Kulka. 

"Die laufenden Gemeindeangelegenheiten wurde in früheren Zeiten durch 4 Bürgermeister mit den Räten ('Ratsverwandte' hießen diese auch) und dem Gemeindeausschuß (kurz 'Gemein' genannt) verwaltet. Dazu gesellte sich noch als Vertreter der Grundherrschaft der Oberrichter, der besonders Streitigkeiten der Bürger zu schlichten hatte und von der Herrschaft entlohnt wurde. Die 4 Bürgermeister amtierten abwechselnd jeder 1/4 Jahr. Der amtierende Bürgermeister wurde auch manchmal 'Primator' genannt" (GG I # 101).

1619, 24.11.: Ein Martin Grünwald ist Orgelmacher, Organist, Stadtpfeifer, Schulmeister in Gossengrün (GG I # 13 f.).

1621, Febr.: Als Truppen der protestantischen Union unter Feldmarschall Graf Mansfeld den Elbogener Kreis besetzten und wegen des erwarteten Eindringens des Heeres der katholischen Liga unter Graf Tilly nach Böhmen in Verteidigungsbereitschaft versetzte, auch die Burgen des Elbogener Kreises besetzt, wurden auch die Bewohner der Herrschaft Hartenberg durch Kontributionsbelastungen, Requirierungen und Zwangsmaßnahmen gegenüber der Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen. "Gott helfe denen, wo Mansfeld hinkommt - dieses Stoßgebet war aus der bitteren Erfahrung der geschundenen Bevölkerung enstanden, die unter der entmenschten Soldateska des Grafen Mansfeld unmenschliche Leiden erfahren mußten (vgl. Homepage Dr. Klaus Koniarek zur Biographie Mansfeld). Nicht viel besser verhielten sich die Truppen der katholischen Liga. "Noch vor Ende März1621 wurde das Schloß Hartenbergvon den Baiern unter General Tilly angegriffen, erobert, ausgeplündert und verwüstet" (Bernau, S. 10). Im Verlaufe des Krieges zogen mehrfach Truppen durch Hartenberg. "Kaiserliche und baierische Soldaten verfuhren auf ihren Durchmärschen gegen die unglückliche Bevölkerung nicht besser als die Schweden, welche 1643, 1644 und 1647 diese Gegend auf die unbarmherzigste Weise brandschatzten". Gerade zur letzten Besetzung beschreibt das Untertanenverzeichnis von 1651 zu Hartenberg: "Zwei Tage und zwei Nächte lag die kaiserliche Armee in Gossengrün und hat hier alles localiter verderbet und verzehret, daß under uns selbst mehrers teyls des Betls ein Zeitlang behelfen müssen zu geschweigen, das wir einen eigenen Prister erhalten können". Nach diesem Vermerk im Untertanenverzeichnis von 1651 gab es in Gossengrün "vor vielen Jahren bis anno 1647 jeder Zeit einen ordentlichen Priester, welcher den Pfarrdienst nach gebühr verwaldet, gewohnet, von selbigen Jahr an aber, do die Stadt Eger von domaligen  feindes Völckhern belagert und wir dadurch ... in das eusserst Verderben geraten, haben wir keinen Prister von uns allein zu erhalten gewußt". 

1624, 9.4.: Im Sterbebuch von Gossengrün ist erstmalig von einem Hospital in Lipnitzgrün die Rede.

1631: Als das sächsische Kriegsvolk nach seinen Siegen bei Breitenfeld in Böhmen einbricht, kehren viele vertriebene protestantische Prediger zurück und nehmen ihre seelsorgerliche Tätigkeit wieder auf. So weilt zu Beginn des Jahres 1632 der vertriebene Diakon Balthasar Gallus in Bleistadt, predigt und tauft. 1636 sind alle Bleistädter nach einem Bericht des Oberamtsverwalters noch 'lutterisch'.

1631, 16.11.: Der Gossengrüner Pfarrer Dr. Maictanus mußte vor den protestant. Heerhaufen flüchten und konnte erst zu Ostern 1632 zurückkehren, während dieser Zeit vertrat ihn der Schulmeister (GG I # 91).

1632: Bei einem feindlichen Einfall wird der Gossengrüner Stadtschreiber und Schullehrer (ludimagister) Hans Hirles ums Leben (GG I # 76)

1632: Seither wirken ausschließlich katholische Pfarrer an der Gossengrüner Kirche, jedoch wegen der desolaten Einkommenssitation meist nur kurzfristig (GG I # 91):

- Dr. Maictanus wieder ab 1632

- Martin Glitz 1635

- Petro Schernberger, Zisterzienser 1636

- Thomas Habsneck 1640 - 1645

- Martin M ...1644

- August Steinfuhr 1646

- Martin Glitz 1650

- Martin Schopper 1652

- Urban Kuchenhart 1653

- Vinzenz Wilzbacher 1654 - 1666

- Georg Friedrich Volkmann 1666 - 1678

- Peter Pöschl (Prämonstr.) 1678 - 1681

- Martin Johann Pfalz 1681 - 1685

- Martin Johann Pfaltz 1681 - 1685

- Andreas Pfaltz 1685 - 1700

1643: Adam Heinrich Karl von Pißnitz, Sohn des Johann Heinrich v. Pißnitz, schenkt in Vollzug des Testaments seines Vaters den Maierhof Lipnitzgrün mit einer Gesamtgröße von 90 Joch 485 Quadrat-Klafter (= rd. 52 ha) der Stadtgemeinde Gossengrün zum Bau eines Kranken und Armenhauses (für 12 arme, alte und gebrechliche Leute aus der Gossengrüner Gemeinde) mit allen Einkünften. In der Sterbematrik Gossengrün ist bereits 1624 von einem Hospital Lipnitzgrün die Rede. Mit Hilfe dieses Hofes hat bereits sein Vater Johann Heinrich zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf eigene Kosten ein Armenhaus unterhalten. Der heute eingeebnete Maierhof befand sich an der Straße nach Leopoldhammer (früher Lipnitzhammer benannt, danach auch der Name "Lipnitzgrün"). Zusätzlich schenkt später dessen Sohn Adam Heinrich v. Pißnitz zur wirtschaftlichen Absicherung der Stiftung noch Einkünfte aus der Hartenberger Herrenmühle und der Mühle von Loch. In das im Markte Gossengrün zu bauende Gebäude sollen "zur Erhaltung der Armen ungesundten kranckhen Leuth und Wayßen" zunächst sechs Personen, später nach Möglichkeit bis zu zwölf Personen aufgenommen werden und mit Unterkunft, Essen, Trinken, Kleidung und Lagerstatt versehen werden, "daß sie dabei leydlich leben können". Die Leute sollen, soweit sie können, täglich zweimal zur Kirche gehen und dort ihr Gebet für die Grundobrigkeit verrichten und sich auch sonst einen christlichen Lebenswandel führen. "Der Hof ist durch Kriegszeiten 'wegen Großer Gaaben und Contributiones und anderen Hohen Kriegsbeschwerdten' in ziemliches Abnehmen geraten; es liegt die gefahr nahe, daß er gänzlich verfällt. Daher fordert der Freiherr seine Erbuntertanen: Richter, BurgerMeister und Rath, dan gantze Gemeind des Marckhs Gossengrün vor sich und fordert sie auf, 'sie wollten diesen Hof und Verordnet Hospital in ihr Obwacht, Macht und Gewalt an und aufnehmen, denselben hinführe und zu allen zeiten bey den Marckh Gossengrün und Gemayndte Vor einen Mayerhof Innen haben, gebrauchen, nutzen, genießen und aufs Beste, so immer möglich, hinwieder zum aufnehmen bringen". (Gesamter Text unter GG I # 26 ff; 32 ff.).

1645, St. Michaeli: Freiherr Adam Heinrich Karl v. Pisnitz: "vor mich erschienen meine Erbuntertanen Richter, Bürgermeister, Rat und ganze Gemein des Stadtl Gossengrün und vorbracht, alldieweilen der Augenschein beweist, daß sie wegen der langwierigen Kriegsbeschwerden in äußersten Ruin geraten und bei ihrer armen Gemein ein schlecht Bewerb zu hoffen wäre. Dahero sie mich in Gehorsam angelangt und gebeten" ihnen den üblichen Zins für das Brauen nachzulassen. Daraufhin erläßt er der Gemeinde Gossengrün den Brauzins (36 Schock Groschen) für 3 Jahre (GG I # 44 f.).

1647: Kaiser Ferdinand II. übernachtet bei seinem Rückzug von Eger nach Pilsen in Gossengrün. Gegen Ende des Krieges werden wiederum Klagen laut, die Stadt sei durch die Belagerung von Eger um ihr Vieh und Getreide gekommen. Die Gemeinde bestehe nur aus '60 geringen undt schlechten Heußlein', die ganz und gar ausgeplündert seien. Davon seien ein Drittel ohne Hausväter. 'Mancheß Mensch habe kaum daz hembte', deshalb seien in kurzer Zeit über 6000 fl Schulden gemacht worden. Wiederum wird besonders über die Elbogener Garnison wegen monatlichen Kontributionen geklagt. Die Gemeindeeinkünfte seien so gering (nur der Bierschank trägt Geld ein), daß man gerade den Schulmeister bezahlen könne, der aber zugleich auch Gerichtsschreiber und Gerichtsknecht sein muß. In einem Schreiben an den Oberamtsverwalter ist auch von der Pest [hier: Seuchenepidemie unbestimmter Art] die Rede 'heuer so vns täglich vffn halse liege vndt betretten'. Diese wenigen Nachrichten bezeugen zur Genüge, daß Not und Elend auch in dieses stille Tal schlugen.

1647: Wie im Untertanenverzeichnis von 1651 festgestellt wird, war die Pfarrei Gossengrün bis zum Jahre 1647 jederzeit von einem ordentlichen Priester besetzt, "welcher den Pfarrdinst nach gebühr verwaldet, gewohnet, von selbigen Jahr an aber, do die Stadt Eger von domaligen feindes ölckhern belegert und wir dadurch mehrers tels nebens andern benachtbarten in das eusserst Verderben geraten, haben wir keinen Priester vor uns allein zu erhalten gewusst; in massen unsere von den lieben Gott bescherte Veldpriester (Weltpriester: im Gegensatz zum Ordenspriester), die damal zwey tag und zwey nacht hirumb gelegene Keysserliche Armada totalliter verderbet und verzehret, dass unter uns selbst mehrers teyls des Betls ein Zeitlang behelfen müssen zu gechweigen, das wir ein eigenen Priester erhalden können". Ein Priester des Ordens vom Roten Kreuz (Stern), Martin Glitz  wurde 1650 nach Gossengrün "mit schweren Uncosten anhero gebracht", doch ist dieser wegen des schlechten Einkommens nach einem halben Jahr wieder in seine alte Pfarrei Militzschau zurückgekehrt. Zu dieser Zeit wird die Kirche von Gossengrün vom Schönbacher Pfarrer und von einem Franziskanermönch aus Eger mitbetreut (Canova Eliska: Soupis Poddaných Podle Víry Z Roku 1651- Loketsko, Prag 1985). 

1651, 4.3.: Die Reformationskommission trifft im Zuge der Rekatholisierung in der Herrschaft Hartenberg zur Visitation ein und verfaßt bis 23.3.1651 eine Übersicht aller in der Herrschaft lebenden Menschen (Untertanenverzeichnis). Für jeden Bewohner ab 14 Jahren wird nun die Konfession festgestellt, bei Nichtkatholiken wird unterschieden zwischen "unbekehrbar", der sich also strikt weigert, die katholische Konfession anzunehmen und "bekehrbar", wenn man annimmt, daß er sich nach entsprechender Bearbeitung bekehren lassen würde. Gelegentlich findet man aber auch einen Erscheinungstyp, der die Entstehung solcher Zustände trefflich illustriert: In einigen Orten sind nur die Familienoberhäupter als "bekehrt", registriert, damit ist die Familie offiziell katholisch, während die übrigen Mitglieder der Familie noch dem lutherischen Glauben anhängen. Die Familien-Oberhäupter kommen so dem Wunsche der Obrigkeit nach und sichern durch ihr persönliches Opfer den übrigen Familienangehörigen noch für eine Weile den alten Glauben. Der ganze Ort bekommt dadurch auch nach außen einen gutgläubig katholischen Anstrich, und der örtlichen Obrigkeit genügt ebenfalls das schöne Bild, um auch die vorgesetzten Behörden zu beruhigen. In dieser Zeit leben in Gossengrün und den hartenbergischen Dörfern 914 Personen, dazu kommen noch 105 Personen auf dem Schloß Hartenberg und den zum Schloß gehörigen Meierhöfen, Mühlen sowie dem Hammerwerk in Frankenhammer. In der gesamten Herrschaft Hartenberg gibt es nur eine einzige Person über 14 Jahren, die nicht katholisch ist. Das Bestreben des Adam Heinrich Pißnitz, ein gutes Bild in Prag bzw. Wien über seine Herrschaft abzugeben, ist offensichtlich. Im Vergleich zu den Einträgen im Elbogener Urbar von 1525 (siehe: Schreiber: Elbogener Urbar) sind nun noch die Dörfer Bernau, Prünles und Robesgrün hinzugekommen (vgl: Schreiber Rudolf: Der Elbogener Kreis und seine Enklaven nach dem Dreissigjährigen Kriege).

1651: Die Kirche von Gossengrün ist nach dem Ausweis im Untertanenverzeichnis von 1651 mit einer Stiftung von 20 Tagwerk Feldern und Wiesen zu 17 Tagwerk versehen, wobei 6 Untertanen jährlich drei Tage ackern, zwei Tage mähen und darüber hinaus noch Fron beim Mähen der Wiese leisten. Dem Pfarrer steht der dreißigste Teil der Getreideernte der Bauern seines Kirchensprengels (fast 100 Höfe) zu, dazu 30 Hühner und 20 Klafter Brennholz aus den herrschaftlichen Wäldern als jährliche Zinsleistungen. In normalen Zeiten wäre dies wohl für einen Pfarrer als angemessener Unterhalt anzusehen, zumal er darüber hinaus noch über die Einnahmen aus Stolgängen verfügt. In der Zeit bitterster Armut nach dem Kriege kann offensichtlich kein Priester erhalten werden. Der Kirche sind 2 Höfe in Gossengrün, 4 Höfe in Liebenau und 1 Hof in Plumberg robotpflichtig (GG I # 87).

8.6.1653: Auseinandersetzung zwischen Polixena Maria Baronin von Pisnitz und der Gemeinde von Bleistadt wegen der Kirchenzugehörigkeit der Dörfer Horn und Prünles, die rechtmäßig zum Kirchensprengel Gossengrün gehören (Kirchenbuch Gossengrün 4; # 180, # 186 f.).

1654: Berni Rula: Nach den Zerstörungen des Krieges sind viele Dörfer Böhmens entvölkert. Um der königlichen Verwaltung eine Übersicht über über die verbliebenen steuerpflichtigen Untertanen zu geben, erfolgt nun eine flächendeckende Ermittlung der bestehenden Steuereinheiten mit der Auflistung der beruflichen Tätigkein und bei Bauern - auch Nebenerwebslandwirten - der agrarisch genutzten Flächen und des Viehbestandes. In dieser Hinsicht werden alle Haushalte mit der Nennung des Haushaltsvorstandes der Bergstadt Bleistadt und der Dörfer der Herrschaft Hartenberg erfaßt. 

1656: Im Urbar von ca. 1656 werden drei Wiesen, zum Schloß Hertenberg gehörig, mit der Flurbezeichnung "in der Tannich", genannt, die Lokalität der späteren Abdeckerei.

1659: "Gräfin Maria Polixena von Pißnitz beschwert sich über die Sittenverderbnis, die in Gossengrün Platz gegriffen habe. Sie habe sich berichten lassen, daß hier 'all Sündt, Schandt und Laster, nemlich mit Überflüssigkeiten Biers, Brandtweins, Tobackles und nachts Sauffen und an anderen Üppigkeiten als Spielen, Fluchen und Gottes Lästerungenund dergleichen Bößen Lastern, anhängigb zu rechnen und zu sagen'. Die Gräfin ermahnt den Oberrichter zu Gossengrün, alle diese Vergehen zu ahnden und darauf zu sehen, daß dieser Sittenverderbnis Einhalt geboten werde" (Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm, S. 12).

1660, 3.4.: Der Besitzer des St. Andreas-Zeche in Prünles, Tobias Franciscus Kalcher von Kalchern, stiftet das Bild des Hochaltars der Bleistädter Pfarrkirche. In späteren Jahren kommen von ihm noch mehrere hochwertige Stiftungen hinzu, darunter den Tabernakel, das silberne Ziborium und die Monstranz (Memorabilienbuch S. 5).

1661 kommt es zu einer Blatternepidemie, der vor allem Kleinkinder zum Opfer fallen (vgl. Sterbematrik Bleistadt zu 1661).

1663, 8.3.: Anweisung der Polixena von Pisnitz bezüglich er Pfarreizugehörigkeit der Dörfer Horn und Prünles zur Pfarrei Gossengrün im Kirchenbuch 6 von Gossengrün.(nach den Beerdigungseinträgen von 1701).

1668: Das Schloß Hartenberg mit der Kapelle brennt ab. Die Gebäude werden 1688 wieder aufgebaut  (Sommer 1847, S. 50). 

1676: "Die Gossengrüner beschweren sich, daß ihnen die Herrschaft Hartenberg Eintrag an ihren Rechten, vor allem wegen des Salzkastens getan hätte. Sie bitten die Herrschaft, sie möge ihnen ihre früheren Rechte wieder verleihen. Maria Polixena von Pißnitz antwortet, daß sie darüber keine Privilegien verweisen könnten, sie könnte daher dieses 'ungereimbte Petitium nit Verwilligen' (Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm, Gossengrün, S. 12).

1679 und 1680 wüten in der Herrschaft Hartenberg Pest und Hungersnot. Im Gossengrüner Kirchensprengel bleiben nur 18 Ehepaare verschont. Bei der Galgenwiese wird ein Friedhof angelegt (Sternau, S. 14). Die Christusstatue mit St. Rochus und St. Sebastian soll einem Gelübde der Gossengrüner Brüderschaft um Abwendung dieser schrecklichen Krankheit zufolge errichtet worden sein. Die Herrschaft richtet 'hinter der Eben' ein Pesthäuschen  ein. 

1680 Im Dorf Hartenberg wurde für 1503 fl eine Papiermühle errichtet, die bis 1876 bestand (Bernau S. 3).

1684 erhalten die Gossengrüner das ihnen nach einer nicht näher überlieferten Rebellion (möglicherweise handelt es sich nur um einen Beschwerdebrief - vgl. 1676) gegen die Herrschaft Hartenberg entzogene Braurecht zurück.

In diesem Jahr wird der Ortsteil "Eben" des Dorfes Loch erstmalig erwähnt.

1694, 11.5.: Maria Polixena v. Pisnitz stiftet aus der Erbschaft ihrer Schwester Silvia Katharina Hieslerin, geborene Herzoginnen Gräfinnen von Harras nach ihrem Ableben von 800 fl Kapital, erweitert auf 1100 fl auf 6 Prozent verzinst für das Armenspital. Die sich im Spital befindlichen haben wöchentlich 3 Rosenkränze für ihr Seelenheil zu beten, wobei ein Georg Hammerl den Spitalleuten den Rosenkranz vorbeten soll. (Matrik Gossengrün 4, S. 249 f.; GG I # 34 ff). Leopold Adolf Graf v. Pisnitz erkennt die Verfügung seiner Mutter am 16.10.1711 ausdrücklich an (GG I # 35).

1695, 25.4.: Eine weitere Fundation der beiden Schwestern für die Kirche von Gossengrün über ein Kapital von 300 Gulden erfolgt am 20.4.1695, wofür nach der heil. Messe (nach dem Testament vom 26.11.1697 für ewige Zeiten) die Litanei zu beten ist (Matrik Gossengrün 4, S. 249 f.).

1696: Bestimmung der Einkünfte nach einer Abschrift im Kirchenbuch Gossengrün Nr. 4 #187. Der Zeitpunkt des Originaldokuments ist durch den Tod des hier genannten Friedrich Stowasser (1696) bestimmt: "Jura parochia ad decimas. Penes Goßengrün et Herttenberg cura animarum adscripti et incorporati sunt pagi Robesgrün, Werth, Loch, Prinlaß, Horn, Liebenau, Bernau et unicus rusticus Fridericus Stowasser ex pago Blumberg, qui omnes praebent decimas in natura excepto Prünlaß, qui ab exordio suo non habuit agros hinc loco Seu nomine decimarum Solvunt pecuniam domus ex parte inferiori 23 Kr 3 dl, ex parte Superiore 6 Kr. Reliqui omnes dant decimas in natura et quidem trigesimum manipulum (Bündel) Seu fasciculum hoc solum distincto quod villa dominicalis in Herttenberg non praebeat decimas ex avena. Item in Gossengrün vulgo Schmid Simons halber Hof dat decimum manipulum et villa media in Liebenau etiam decimum manipulum, Fridericus Stowasser vero in Blumberg ex media villa Sua manipulum decimum quintum" (kurz: Die Untertanen der Dörfer (wie oben) zahlen als Kirchenzehnten das 30. Büschel. Friedrich Stowasser vom Dorf Plumberg gibt das 15. Büschel, Simon Schmid aus Gossengrün gibt das 10. Büschel wie auch der halbe Hof in Liebenau. Da die Prünleser über keine Äcker verfügen, gaben die Unterprünleser je 23 Kr. 3 Pfennige, die Oberprünleser 6 Kr.).

1703: Die Freiherrn von Pisnitz auf Herttenberg erlangen die Grafenwürde (GG I # 25).

1710, 1.7.: Gaf Leopold Adolf v. Pisnitz übermittelt ein Antwortschreiben des Gossengrüner Baders Martin Seidl auf eine Klage wegen falscher ärztlicher Behandlung (GG I # 14).

1711: Bereits unter Karl VI. begann man, Steuern auf der Basis des Grundbesitzes neu zu erheben, den sogenannten  Theresianischen Kataster, der bis 1757 fertiggestellt war.  

1722: Nach dem Theresianischen Kataster hat Gossengrün jetzt 78 Häuser. Gossengrün ist nun ein Handwerkerstädtchen und versorgt mit seinen Produkten auch das Umland. Die Jahreseinkünfte der Handwerker liegen zwischen 6 und 31 Gulden. 

In den letzten 3 Jahren wurden gegen eine Erlegung von halbjährlich 60 fl je zu Galli und zu Georgi an die Herrschaft "22 Gebräu = 115 viereimerige Fässer" ( 1 Eimer zu 56,4 l) Bier gebraut (GG I # 45). Für das Bräuhaus erhält die Herrschaft jährlich 100 fl.

1724: Mit Bewilligung der Obrigkeit (Gossengrün) konnte jeder seinen Besitz verkaufen der vertauschen. Ein Fremder konnte sich im Orte nur dann ankaufen, wenn kein Gossengrüner selbst als Käufer sich einfand. Wollte ein Untertan sich anderswo niederlassen, mußte er sich einen Weglaß- oder Losbrief verschaffen. Dies galt auch für jede Braut, die sich auswärts verheiratete (GG II # 5).

1724: Eintrag im Gedenkbuch Hartenberg - GG II S. 8: Die Söhne und Töchter der Untertanen mußten auf Verlangen der Herrschaft 3 Jahre lang auf den Meierhöfen dienen (Hofdienst leisten). Von der Verpflichtung konnte man sich durch Erlegung einer Gebühr von 4 fl 30 loskaufen. 

1738, 20.10,: Einweihung der Liebenauer Kapelle (GG I # 95).

1745: Grund- und Hausbesitz fielen beim Abgang des Vaters in der Regel dem jüngsten Sohne zu. Ist der jüngste Sohn nicht imstande, den Hof anzunehmen, wird er so lange dem älteren Bruder zugeschrieben, bis derjenige dazu imstande ist (Grundbuch Gossengrün zu 1745).

1748: Theresianische Verwaltungs- und Heeresreform: Ökonomischer Schwerpunkt des Habsburgerreiches ist Böhmen, das im Jahre 1742 etwa 65 Prozent des gesamten Steueraufkommens leistet. Bisher wurden die Beiträge (Kontributionen) der einzelnen Teilländer der Habsburger Monarchie zum Gesamtbudget (mit dem Hauptposten für das Militär) durch individuelle Verträge mit den jeweiligen Landständen festgelegt. Die Landstände forderten andererseits diese Kontributionen von ihren Untertanen mit einem Zuschlag von etwa einem Viertel zur Deckung der Kosten für die Einziehung der Steuern und diverser Ämter, u.a. für die Hofhaltung der Grafen und Fürsten in Wien. Darüber hinaus hatte die Landbevölkerung gegebenenfalls einquartierten Soldaten Unterkunft und Verpflegung gegen eine Erstattung von lediglich einem Kreuzer pro Kopf und Tag zu gewähren. Nach dem System Haugwitz wird nunmehr die Truppenstärke des Heeres halbiert und die Truppen werden in Kasernen auf Kosten des Hofes untergebracht, ohne Zwischenschaltung der Länder, die nach Leistungsfähigkeit einen jährlichen Fixbetrag an den Hof zu zahlen haben. Die Reichsstadt Eger wird auf dem Verwaltungswege dem Lande Böhmen eingegliedert. Die alte seit dem Spätmittelalter geltende Kreiseinteilung ist aufgelöst.

1748: Einführung des Theresianischen Katasters, womit die Ertragsgüte des Bodens bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt wird.

Einrichtung der Getreide-Schüttkästen in Orten mit agrarischer Wirtschaftsstruktur: Bislang liehen in Notzeiten oder beim Aufbau eines Hofes die Gutsherrschaften ihren Untertanen auch Getreide, damit diese ihr Leben fristen konnten oder über ausreichend Saatgut verfügten. Als 1748 "überall die Getreide-Kontributions-Schüttkästen ... mit zwangsweiser Vorratshaltung von Getreide ... errichtet wurden, bekamen die Bedürftigen die notwendigen Darlehen an Saatgut und Mahlgetreide aus diesen Schüttböden"

1753: Die Gossengrüner Berggewerkschaft errichtet in der Mühle von Berg (auf Schossenreuther Grund) eine Pochmühle und Erzwäsche. Zitat bei Gradl: "Die Bergwerke auf Blei bei Berg haben jährlich bloß 50 bis 60 Zentner Blei geliefert, was die Kosten nicht gedeckt hat. Erst in letzter Zeit haben einige Bürger von Eger und Gossengrün die Bleibergwerke bei Berg wieder in Gang gesetzt 1755 grub man nach Gold und Silber bei dem Leibitschbach im Dorfe Berg, Zirkner genannt" (GG I # 14). Die Zeche wurde vom Bergamt Beistadt bestätigt und erhielt den Namen "Johanni Nepomucori" (GG I # 15).

1755: Wegen der Vorbereitung zur Rückgewinnung Schlesiens betreibt Österreich (Staatskanzler Graf Kaunitz-Rietberg) nach dem Abschluß des Bündnisvertrages mit Frankreich gegen Preußen den Aufbau einer schagkräftigen Armee.  "Die Kreispatentbücher dieser Zeit enthalten eine Unmenge Anweisungen für Kriegslieferungen. Neben Mehllieferungen hatte Bleistadt namentlich Heu und Stroh zu liefern und Transportfuhren zu stellen. Gewöhnlich waren Lobositz  Pirna  Dresden  Prag  Komotau  Eger u. a. die Bestimmungsorte. Da in Bleistadt nur kleine Häuslerwirtschaften existierten, die kaum den eigenen Bedarf an landwirtschaftlichen Produkten deckten, mußte Bleistadt das Angeforderte selbst kaufen. Meistens wurden die Schutzjuden um Königsberg und Kirchenbirk mit diesen Geschäften betraut. Die Rekrutierungen wurden nach der Häuseranzahl der Ortschaften durchgeführt. So mußten z. B. 1755 Bleistadt, Schaben, Berglas und Maria Kulm zwei Mann stellen. Wie sich die Gemeinden einigten, darum kümmerte sich das Kreisamt nicht. Die Ortskinder hatten wenig Lust zum Militärdienste; so stellte man einmal einen preußischen Deserteur als Rekruten der österreichischen Armee. An Einquartierungen fehlte es natürlich auch in diesem Krieg nicht,  namentlich zum Kriegsende".

1760, 9.7.: Julius Heinrich von Pisnitz befreit die "Untertanen von Gossengrün und ihre Nachkommen von Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft, von aller Robot, Natural- und Geldzinsungen gegen jährliche Zahlung von 64,59 fl an die Hartenberger herrschaftl. Renten" (GG I # 15). Die Gossengrüner bentigen u. a. bei Wegzug keinen Freilaßbrief mehr. Gossengrün entrichtete allerdings weiter die früheren Zinsen und Robotleistungen. Die endgültige Ablösung erfolgte erst 1838.

1761, 20.6.: Julius Heinrich von Pisnitz fertigt eine neue Armenstiftung (2. Spital) für Gossengrün aus (GG I # 28 ff.). 

1767: Nummerung von Häuser:  Die Reihenfolge ist einigermaßen fortlaufend nebeneinander bzw. dem der Nummerierung zugrundeliegenden Rundgang entsprechend. Alle späteren Nummern beziehen sich auf Häuser, die zu dieser Zeit noch nicht vorhanden waren. Das nächste Haus erhielt eben die nächstfolgende Nummer ohne Rücksicht darauf, wo es stand und ob es sich in die Reihenfolge, die ja nicht nach Straßen ging, einreihen konnte. Dadurch kamen niedrige und hohe Hausnummern durcheinander, weil einmal da und einmal dort neu gebaut wurde. Der Volksmund sagte, das sind eingeflickte Nummern und man war stolz darauf, wenn man eine alte Nummer besaß. Sonst aber kümmerte man sich nicht viel um Hausnummern, dafür waren die Hausnamen jedermann bekannt.

1769: Theresianisches Robotgesetz: Das Nutzungsrecht der Gemeindewiesen und Wälder, das bisher hauptsächlich von den Grundherren genutzt wird, wird durch die Verordnung von 1769 auf die einzelnen Hufenbesitzer individuell aufgeteilt. 1770, 15.10.: Rats- und Gemeindeordnung von Gossengrün (Text siehe Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm, S. 15 ff).

1771: Hungersnot in Böhmen: Maria Theresia eine Urbarial-Komission, um die wirtschaftliche und rechtliche Situation der dortigen Landbevölkerung zu eruieren und um die Grundlagen für eine Landreform festzustellen. Auch Maria Theresias Sohn Joseph hält sich zur Zeit der Hungersnot in Böhmen auf; er zwingt die Gutsbesitzer, ihre Getreidespeicher für die Hungernden zu öffnen und spendet auch noch aus seiner Privatschatulle 400 000 Gulden zur Linderung der Not.

1773 stirbt der letzte Graf Pisnitz in der männlichen Linie als Mönch im Franziskanerkloster in Eger. "Von ihm rühren die großen Stiftungen in Gossengrün her, darunter das Pfründlerhaus. Die außergewöhnlich stilvolle Holzschnitzerei um den Hochaltar der Pfarrkirche in Gossengrün ist sein Geschenk". Die Herrschaft erbt seine Nichte, Josefa gebürtige von Pisnitz, verehelicht mit dem Grafen Friedrich Karl Max von Bredau. Ihre Tochter, Maria Anna, Gemahlin des Grafen Leopold von Auersperg, kauft die Herrschaft Hartenberg von ihrer Mutter. Graf Julius Heinrich von Pisnitz stiftete auch den Akanthus-Altar in der Pfarrkirche von Gossengrün. 

1775: Im Robotpatent kann der untertänige Bauer zwischen Arbeitsleistung und Zahlung wählen, wobei die Relation festgelegt wird (siehe unten). Bis 57 Kreuzer Steuerpflicht kann wahlweise 26 Tage Arbeit leisten, bis 2 Gulden und 51 Kreuzer  (60 Kreuzer ist gleich einem Gulden) ist wöchentlich ein Tag (bei Gestellung der Verpflegung durch den Grundherrn) zu leisten. Darüber hinaus ist noch nach Bedarf eine außerordentliche Robot zu leisten. "Im übrigen ist er [der Untertan] schuldig durch die ganze Sommerzeit auf allmähliches Begehren der Herrschaft von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang mit einer Person zu frohnen, dafür bekommt er zu Lohn bei dem Heuen täglich 2 Kreuzer, bei dem Schneiden täglich 4 Kreuzer nebst obbeschriebener Kost". 

1780: Gräfin Maria Anna von Auersperg gründet Annadorf, volkstümlich "Freigen" genannt (Sommer 1847, S. 54). Hier befindet sich die Abdeckerei.

1784: Sprachenverordnung: Joseph II. will auch die Völker seiner Monarchie mit einem gemeinsamen Band der Sprache verbinden. So erklärt er 1784 die deutsche Sprache zur Amtssprache, "was von den nichtdeutschen Völkern erbittert abgelehnt wurde. Wenn die deutsche Sprache in den Vordergrund trat, so geschah das, um einen deutschen Beamtenkörper zu schaffen, der in dem vielsprachigen Reiche reibungslos nur in der deutschen Sprache miteinander und mit den vorgesetzten und untergeordneten Stellen verkehren konnte".

1787 - 1789 wird zur Verbesserung des Theresianischen Katasters der sogen. Josephinische Kataster aufgestellt. 

1789: Der Kirchturm der Gossengrüner Kirche wird wegen Baufälligkeit abgetragen und erst 1859 wieder neu aufgebaut (GG I # 84).

1790, 14.4.: Nach der Stammfassion der Schule in Gossengrün sind die Orte Plumberg, Liebenau, Loch und Annadörfl zu Gossengrün mit zusammen 285 Kindern eingeschult (GG I # 78). 

1795 Goethe in Gossengrün.

1796, 26.7.: "Bürgermeister, Richter und Rat zu Gossengrün übermittelt die Personenbeschreibung des Georg Mathes Zartner, der am 25. July zwischen Littengrün und Haberspirk seinen Bruder Mathes Zartner ermordet hat und in Matzelbach sich aufhalten soll" GG I # 14).

1803: Blatternepidemie, der v. a. Kleinkinder zum Opfer fallen.

1805/1806: Die Gebrüder Josef, Martin, Johann und Friedrich Dörfler legen Kohlebergwerke bei Veitsmühle und Lauterbach an (GG I # 15).

1805, November: Durch frühen Wintereinbruch (der Boden war 3 Zoll stark gefroren, der Schnee lag darüber 6 - 9 Zoll hoch), so daß die meisten Kartoffel nicht mehr geerntet werden konnten. "Im Frühjahr während der Ackerzeit erschienen arme Leute aus dem Erzgebirge und sammelten die ausgefrorenen Erdäpfel. Sie machten daraus Stärke zur Verspeisung ... Auf der ganzen Herrschaft Hartenberg waren keine 10 Strich Winteranbau ausgesät worden, kein Hauswirt hatte im ganzen Herbste eine Furche ackern können ... Ob Mangel des Futters wurde der Viehstand verringert; das Getreide stand in einem unerhört hohen Preise. Das Nötigste wurde aus dem Baierlande zugeschafft"  (GG II # 18).

1807: 1807 muß im ganzen Habsburgerreich alles Gold und Silber als Kontribution an Frankreich abgeliefert werden. Auch der silberne Hochaltar von Maria Kulm wird zu diesem Zwecke eingeschmolzen. Im gleichen Jahre wird durch kaiserliches Dekret das bisher zur Diözese Regensburg gehörende historische Egerland der Diözese Prag unterstellt. Napoléon wird in der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16.-19.10.1813 geschlagen und zieht sich über den Rhein zurück. Bei diesem Rückzug wird das Egerland wieder enorm in Mitleidenschaft gezogen. Ständig ziehen russische und preußische Truppen in Richtung Rheinland, die aus dem Land versorgt werden müssen. "Der Himmel bewahre jeden Ort vor der Militärstraße, alle Dörfer liegen voll. Jeder Bauer hat täglich 20 bis 30 Mann im Quartier".

1807: Bei einem großen Brand am Dreieinigkeitsfeste fallen Rathaus und Kirche von Gossengrün sowie 42 Wohnhäuser, Scheuern und Nebengebäude den Flammen zum Opfer. 1808 - 1809 erfolgt der Neubau des Rathauses (Sternau S. 12 ff).

1814: Josef Joachim von Auersperg, Enkel der Gräfin Maria Anna von Auersperg, übernimmt die Herrschaft Hartenberg.

1816 und 1817: Hungersnot, Wegen ständiger feuchter Witterung 1816 starke Einbußen bei der Getreideernte. 1817 müssen Saatgetreide und Saatkartoffeln zugekauft werden. Zwei Drittel der Gossengrüner lebten im Sommer größtenteils von Kräutern (GG II # 18). Graf Auersperg läßt den Schloßteich und weitere mit Zwodauwasser gespeiste Fischteiche anlegen, um einigen armen Bewohnern der Herrschaft durch die Ausgrabungsarbeiten und die Fischzucht Einkünfte zu bieten. 

1819: Goethe hält sich als Gast des Grafen Josef von Auersperg auf Schloß Hartenberg auf. Weitere Aufenthalte 1821 und 1823 (27.8.) zu seinem 72. Geburtstag.

1819, 1.11.: In Gossengrün wird eine Fachschule für die Erzeugung Brüsseler Spitzen eröffnet, zunächst mit 12 Schülerinnen mit Unterstützung des Grafen Auersperg (GG I # 82). Die Schule wird 1821 wieder geschlossen, nachdem eine genügende Anzahl von Mädchen ausgebildet wurde. Ab dem 60er Jahren (mögl. ab 1854) wird die Spitzenerzeugung durch den Spitzenhändler Wechselmann unterstützt, der die "point a l'aiguille" Fertigung propagiert und im Orte Musterwerkstätten einrichtete. Wechselmann wurde vom Stadtrat zum Ehrenbürger ernannt, was "den heftigen Widerspruch einer kleineren Bürgerpartei" hervorrief, die Wechselmann als "Geschäftsjuden" bezeichnete. Wechselmann zog dann nach Hirschberg in Schlesien und nahm einige geübte Spitzennäherinnen mit (GG I # 83).  

1824, 1.1. bis 5.2.: In der Herrschaft Hartenberg kommt es zu sogenannten "Schwarmbeben" (Knett J.: Das erzgebirgische Schwarmbeben vom 1. Jänner bis 5. Feber 1824, aus: Internetseite des Landesmuseums Österreich)

1829, 1.10.: Für die Orte Hartenberg, Josefsdorf, Robesgrün und Werth wird in Josefsdorf als Expositur der Gossengrüner Pfarrschule eine Schule errichtet. Die Schüler besuchten vom 6. bis zum 12. Lebensjahr die einklassige, ab 1888 die zweiklassige Schule (Fenderl: Gedenkbuch Hartenberg).

1834, 1.1.: Die Herrschaft Hartenberg eröffnet Armen-Institut, das 1845 33 Arme unterhält (Sommer 1847, S. 50).

1836 wird in Loch eine Wanderschule eingerichtet (GG I # 78)

1838: lösen die Einwohner von Gossengrün die Robot- und Zinsleistungen an die Grundherrschaft durch eine Geldzahlung in Höhe von 36.000 fl ab, also 10 Jahre vor der allgemeinen Aufhebung der Grundverfassung von 1848-1850. 

1840: Die Gemeinde Gossengrün verkauft ihr Alaun- und Kohlebergwerk an Joh. David Stark (GG I # 15).

1842  kommt es in Böhmen zu einer Missernte mit dem darauffolgenden Hungerwinter, der die Nahrungsmittelversorgung auch noch in den Folgejahren belastet. In Gossengrün war die Ernte durch Trockenheit und Hitze auf die Hälfte gemindert, die Wiesen brannten durch die Hitze vollständig aus. In der Gossengrüner Gegend kam es zur sogen. Erdäpfelkrankheit. Vor allem 1843 mußten die schwarzen Knollen auf dem Feld liegen bleiben (GG II # 19).

1843: Eine Teuerung, verbunden mit einer Hungersnot bedrängt das gesamte Gebiet. "Es bilden sich Privatvereine zu Wien, Prag, Karlsbad, welche Lebensmittel und Kleidungsstücke dahin schaffen lassen. Vom Kreisamte und vom Grafen Erwin Nostitz (Falkenau) wurden Spitzeneinkäufe veranlaßt; auch wurden Erdäpfel hergeschafft, um die Felder wieder bebauen zu können ... Graf Josef Auersperg ließ Geld und Getreide an die Armen nverteilen" (GG I # 21).

1843: Die Herrschaft Hartenberg gründet in Gossengrün ein Armeninstitut. 1845 werden hier 2 arme Personen unterhalten (Sommer, 1947, S. 53).

1844 kommt es daher in Prag zu Aufständen, die sich über das ganze Land ausweiten. Auch Notstandsmaßnahmen der Verwaltung in Prag können den Aufruhr nicht eindämmen, da gleichzeitig der Nationalitätenkonflikt immer wieder ausbricht. 

1845 wird die Straße von Gossengrün nach Bleistadt gebaut (Bernau, S. 14).

1846/1847: Die beiden Stifts-Spitäler von Gossengrün werden abgerissen und durch einen einzigen Neubau (Ziegelbau) ersetzt (GG I # 43)

1847: Böhmen (ohne Mähren) weist insgesamt 4.405.934 Einwohner auf, davon 1.828.105 Deutsche (damit hatte diese Bevölkerungsgruppe einen Anteil von 41,7 % an der Gesamtbevölkerung). In Prag selbst ist die Mehrheit der Bevölkerung deutschsprachig. Hier rechnet sich auch das jüdische Bürgertum überwiegend zur deutschen Volksgruppe. 

1847: Für die Hartenberg beschreibt Sommer die wirtschaftliche Situation des Dominiums Hartenberg und der einzelnen Orte (Sommer 1847, S. 46 ff., in Auszügen):

- "Die obrigkeitlichen 5 Maierhöfe (Hartenberg, Leopoldshammer, Pürgles, Lippnitzgrün, Nüglhof) sind (1847) zeitlich verpachtet. Nur beim Hartenberger Hofe werden einige Grundstücke auf dem kleinen Maierhofe Schmiedhof in eigener Regie bewirthschaftet. Beim Pürgeser, Spital= und Nüglhofe sind auch die Gebäude eingegangen. Eben so sind in Folge der Verpachtung der Maierhofsgründe die Schäfereien bei Hartenberg und Leopoldshammer, so wie der Hammelhof bei Bernau, aufgehoben und die Gebäude zu Wohnungen umgeschaffen worden" (Sommer 1847, S. 50).

- "An mehreren Punkten des Dominiums befinden sich Steinbrüche, welche Baustein (Thonschiefer) liefern. Bergbau wird von Privatgewerken betrieben: auf Blei, nächst Bleistadt (Theresienteche); auf Eisenstein bei Bernau (Petri- und Paul-Zeche) dann auf Steinkohlen nächst Lauterbach".

- Die obrigkeitliche Glasfabrik zu Leopoldshammer beschäftigt 19 Arbeiter.

- Dorf Hartenberg: 36 Häuser, 205 Einwohner, Schloß mit einer Kapelle zu den Heiligen drei Königen, Wohnung des Amtsdirektors und der Schloßkaplans, 1 obrigkeitl. Maierhof, 1 do. Bräuhaus, 1 do. Branntwein-Haus, 1 Wirtshaus, , 1 kleiner Maierhof (Schmiedhof), 1 (ehem) Schäferei, 2 Mühlen (1 mit Brettsäge), Petri- und Paul-Stollen.

- Markt Gossengrün, 229 H., 1633 E., 1 Pfarrkirche hl. Aposteln Peter und Paul, 1 Schule, 1 Gemeinde-Bräuhaus, 1 "Waaren=Controll= und Commercial=Stempelamt", 1 Rathaus, 2 Spitäler, 2 Gasthäuser (Rathaus und Herrenhaus), früherer (emphyteutisierter) Maierhof (Grünhof), 2 Kapellen 

- Loch: 32 H., 202 E.

- Werth: 19 H., 116 E., 1 eingängige Mühle mit einem Graupengang, ehemaliger Maierhof "Hannahof"

- Robesgrün: 32 H., 190 E., 1 Steinkohlenbruch.

- Annadorf: 21 H., 121 E., 1 Abdeckerei, 1780 gegründet.

- Plumberg: 36 H., 259 E., 1 Wirtshaus, 2 Mühlen (Stegmühlen) in einem gemeinschaftlichen Gebäude, mit Brettsäge.

- Leopoldshammer: 15 H, 148 E., 1 Maierhof, 2 Jägerhaus, 2 zweigängige Mühlen, eine mit Brettsäge, abseits eine obrigk. Glashütte.

- Bernau: 35 H., 252 E., 1 Eisenstein-Bergwerk.

- Liebenau: 58 H., 439 E., 1 Schule, 1 Kapelle.

- Prünles: 105 H., 748 E., 1 Schule, obrigk. Forstamtsgebäude mit der Wohnung des Waldbereiters, 1 Bleibergwerk (Teresien-Zeche) mit 1 Pochwerksgebäude.

- Lindenhammer: 13 H., 102 E., 1 Mühe mit Brettsäge, aufgelassene Glashütte Annathal.

- Horn: 34 H., 247 E., 1 Schule, 1 1 Mühle (Herrnmühle) mit Brettsäge.

- Pürgles: 34 H., 290 E., 1 Schule.

- Lauterbach: 18 H., 107 E., 1 schule, 1 Mühle (Veitsmühle) mit Brettsäge

- Marklesgrün: 24 H., davon gehören 6 Häuser zum Gute Maria Kulm und 3 Häuser zum Gute Kornau, 161 E.

1850: Bau des Spitals in Gossengrün (Bernau, S. 14).

1854: Das "kleine Geld war aus dem Verkehr ganz verschwunden. Die Leute wußten sich bei Käufen und Verkäufen nicht zu helfen. In dieser Kleingeldnot zerschnitt oder zerriß man die 1-Gulden-Banknoten zu 60 Kr in vier Stücke, die als Zahlungsmittel Verwendung fanden. Zwei Geschäftsleute in Gossengrün gaben eigenes Papiergeld (Notgeld) heraus (GG II # 20).

1865 fallen vier Häuser in Gossengrün einem Brand zum Opfer (Sternau S. 14).

1866, März: Mobilisierung der österreichischen Armee, als ein Krieg gegen Preußen (und Italien) droht. Die Infanteristen der Herrschaft Hartenberg sind im Regiment 73 zusammengefaßt. In der Schlacht von Jitschin am 29. Juni verlor das Regiment (bei einer Stärke von 162 Offizieren und 3.672 Soldaten) 27 Offiziere und 540 Mann, in der Schlacht von Chlum/Königgrätz 4 Offiziere und 146 Mann bei insgesamt noch zusätzlich über 1.300 Verwundeten. Der folgende Rückzug nach Südböhmen mit diversen Epidemien brachte noch einen weit erheblicheren und nicht mehr registrierbaren Blutzoll (Ladek Karl: Geschichte des k. u. k. Infanterieregiments Albrecht Herzog von Württemberg Nr. 73. Prag 1912, S. 46 ff). 

1881 wird in Gossengrün die Spitzenschule wieder eröffnet (GG I # 83).

1901, 13.1.: In Josefsdorf wird ein neues Schulgebäude errichtet (Fenderl: Gedenkbuch Hartenberg).

1901, 11.6.: Mit Franziska Gräfin von Auersperg stirbt die letzte Vertreterin der Linie Auersperg. Maria Gräfin von Kopal, die Nichte der Franziska von Auersperg, erbt die Herrschaft Hartenberg. 

1901: Errichtung einer Bürgerschule in Gossengrün: Die Volksschule sollte acht Jahre lang besucht werden ... Als Alternative war nach fünf Jahren ein Überwechseln auf die dreijährige Bürgerschule vorgesehen. Die Bürgerschule war eine Pflichtschulvariante mit höherem Bildungsangebot und sollte einen mittleren Bildungsweg darstellen. Mädchen konnten diese Bildungseinrichtung besuchen, der Lehrplan sah für sie, wie in der Volksschule, die Fächer Handarbeiten und Haushaltskunde vor (aus: Wikipedia-Eintrag zum Thema "Bürgerschule in Böhmen").

1905, 16.1.: Nikolaus Adler wird Pfarrer in Gossengrün: "antea cappellanus Egrensis, natus 5. Decembris 1870 in Unterkunfreuth prope Egram, ordinatus Romae 9. Maii 1897, ab 16. Augusti 1904 administrator intercalaris (eingeschoben) Gossengrünensis, ab 16. Januar. 1905 parochus Gossengrünensis" (Kirchenbuch Gossengrün 4, # 189).

1908: Die Volksschule in Gossengün wird mit der neu errichteten Bürgerschule gemeinschaftlich betrieben. Direktoren der Bürgerschule in Gossengrün waren (GG I # 78, 81):

- Josef Christl 1908 - 1930

- Franz Bartl 1930 - 1934

- Franz Dörfler (stv.) 1934 - 1937

- Josef Stahlich (von Bleistadt) ab 1937

1910: Der Bezirk Falkenau umfasste 1910 eine Fläche von 499,21 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 95.995 Personen. Von den Einwohnern hatten 1910  1361 Tschechisch und 93.011 Deutsch als Umgangssprache angegeben. Des Weiteren lebten im Bezirk 1623 Anderssprachige oder Staatsfremde.

 1910, 22.3.: In Gossengrün brennt das einstige Frühmeßhaus ab. Die Bewohner, Johann Batz mit seiner Frau ersticken in den Rauchschwaden (GG II # 16). Am 10. Juni desselben Jahres vernichtet ein Feuer 5 Anwesen

1913: Nach dem Tode der Gräfin Maria von Kopal am 23.1. geht die Herrschaft Hartenberg an ihre Tochter Franziska von Kopal über.

1914, 26.7.: Ermordung des Thronfolgers Franz Ferdinand in Sarajewo. Die Mobilmachung der österreichischen Armee erfolgte am 31. August. Allein Gossengrün stellte 200 Mann.

1914, 5.10.: Gemäß Erlaß vom Bezirksschulrat wird in den Schulen die Hälfte der Industrialunterrichts- stunden zur Anfertigung von Socken, Pulswärmern, Schneehauben etc. für die im Felde stehenden Soldaten benutzt. Die Schule in Bleistadt fertigt 46 Paar Pulswärmer, 23 Paar Socken, 4 Paar Kniewärmer (SB # 53). Ende November wird von den Schulkindern aus mitgebrachten Leinen- und Baumwollstoffen für die Soldaten Charpie (Wundverbandsmaterial aus Leinen oder Baumwolle) gezupft. Ebenso wurde in Gossengrün Wolle zu Pulswärmern, Charpie etc. verarbeitet (GG II # 21).

1915, im April ordnet die Bezirksschuldirektion für jedes Kind einen monatlichen "Entsagungs- (oder Entbehrungs-) tag" an, wobei man die ersparten Beträge "auf den Altar der Menschenliebe lege". 

1915, März: Ausgabe von Brotmarken: Die Ausgabe von Brot ist auf 1 1/2 kg pro Kopf und Woche begrenzt (GB # 37). 

1915, Mai: Die allgemeine Landsturmpflicht wurde von 42 auf 50 Lebensjahre erweitert, deren Einberufung im Herbst erfolgt (GG II # 22).

1915, 2. und 9.10.: Die Schüler der Bürgerschule von Gossengrün führen eine Woll- und Kautschuksammlung durch (GG II # 23). In Gossengrün mußten 17 Handwerksbetriebe wegen Einberufung schließen.

1916, 14.1.: Die Futtermenge für Pferde, Rinder, Kälber und Ziegen wird rationiert (GG II # 23).

1916, 25.7.: Eine Verordnung setzt für jede Woche 2 fleischlose Tage (Mittwoch und Freitag) auch in den Privathaushaltungen fest. Über die Einhaltung wachte die Gendarmerie durch Stichproben (GG II # 25).

1916, 27.7.: Bei einer behördlich angesetzten Metallsammlung mußten alle Geräte aus Kupfer, Messing Zinn, Tombak und Nickel in der Gossengrüner Schule vor einer "Metallkommission" abgeliefert werden. "Viele Leute trennten sich von ihren Geschirren nur schweren Herzens. Besonders die Ablieferung von Zinngerät, das sich oft in der Familie von einer Generation zur anderen vererbt hatte, mit dem oft ein Stück Familiengeschichte verknüpft war, bedeutete für viele ein großes Opfer. Da brachte z. B. eine ältere Frau Kruzifix und Zinnleuchter, vererbt von ihren Eltern. Bei der Ablieferung brach sie fassungslos in Tränen aus. Ihr ganzes Herz hing an dem einfachen schlichten Kruzifix. Es wurde ihr belassen" (GG II # 25).

1916, 11.9.: Zwei Stadträte in Gossengrün gehen von Haus zu Haus und verzeichnen die Anzahl der Rinder. Jeder Besitzer hat auch anzugeben, wieviel Milch er täglich erhält, verkauft und verbuttert (GG II # 25).

1916, 15.9.: Einführung von Fettkarten. (GG II # 25).

1916, 21.9.: "Pro Kopf und Tag werden 300 g Kartoffel festgelegt. Das Reicht nicht einmal zur Sättigung für eine Mahlzeit. Und man hat nichts anderes zur Sättigung" Drei Tage später wird die Verbrauchsmenge auf 500 g festgelegt. Nach Ende der Kartoffelernte werden noch viele "Nachleser" bemerkt (GG II # 26).

1916, 20.10.: Verbot der Gräberbeleuchtung (GG II # 27

1916, 9.11.: Die Gemeinde Gossengrün kauft in Ungarn 100 Schafe, die hier geschlachtet und verkauft werden (GG II # 27).

1917, 8.1.: Von Karlsbad kamen 512 kg Zucker nach Gossengrün. Bisher sind viele Karten verfallen, da die Kaufleute nur wenig und nur selten Zucker erhalten (GG II # 28).

1917, 10.3.: "Heute rückten die 18-jährigen ein, ohne Musik!" (GG II # 29).

1917, März, April: Gossengrün hat wegen der Bedarfsberechnungen Milch und Kartoffeln nach auswärts zu liefern (GG II # 29).

1917, 12.5.: Einführung der Zuckerkarten; im September: Einführung von Seifenkarten.

1917, 19.5.: Musterung für die bis zu 55-jährigen (GG II # 30).

1917, 20.5.: "Häufig sind Klagen, daß im Felde liegende Saatkartoffeln wieder ausgewühlt und gestohlen werden. Die Gemeinde Gossengrün ersucht um 5 Mann Bewachungsmannschaft (GG II # 30). Am 24. Mai erscheinen 2 Mann ohne Bewafnung. Ab 29 Mai wird der Kartoffelankauf- und Verkauf frei gegeben. Da den Landwirten alles weggenommen wurde, ist diese Erlaubnis gleich Null. Die Zahl der Bettelleute wächst (GG II # 30).

1917, 25.5.: "Von Samstag auf Sonntag stahl man aus dem Stalle der Geschwister Renz (# 163) ein lebendes Kalb. Die Spur führte gegen Haberspirk" (GG II # 30). Es kommt zu Unruhen und offenen Protesten.

1917: Die Schulkinder von Bleistadt werden angehalten, in den Ferien Pilze, Beeren und Brennholz zu sammeln. In der Schule fertigen sie sogen. Billrothpapier (wasserdichter Verbandsstoff/Batist nach Theodor Billroth).

1917, 24.6.: Feierliche Benagelung des Wehrschildes der "73er" (GG II # 31).

1917, 17.7.: "Die Nahrungsfrage erstickt alle anderen Interessen. Eine Woche lang kein Brot, die zweite Woche werden die Brotkarten nachträglich eingelöst. Die neuen Karten bleiben ohne Wert, da kein Mehl zu erhalten ist. Wer nicht Landwirt ist, weiß nicht, was er essen soll. Die Gartenmelde (Molke) junge Krautblätter, auch Rübenblätter, junger Klee, Blätter von Kastanien u. a. werden zu Spinat verkocht" (GG II # 31).

1917, August: Die Kaninchenzucht hat durch den Krieg ungeahnten Aufschwung genommen, Wer nur kann, züchtet Kaninchen (GG II # 32). Die Kartoffel-Diebstähle gehen weiter, so daß die Kartoffel schon vor der völligen Reifung ausgegraben werden.

1918, März: "Manche Leute haben außer dem Mittagessen in der Kriegsküche nichts weiter zum essen" (GG II # 35).

1918, 26.3.: "Heute war der junge Kaiser Karl in Falkenau, Graslitz und Karlsbad. Er wollte sich persönlich von der Notlage überzeugen. In Graslitz besuchte er auch die Kriegsküche und kostete die Suppe" (GG II # 35).

1918, 28.4.: Die 5 jüngsten Geburtsjahrgänge ziehen mit Musik nach Falkenau zur Musterung. Von 23 Mann sind 2 tauglich. Nachmittags kam ein Hauptmann vom Ernährungsamt zur Kontrolle uns Revision; fand alles in Ordnung (GG II # 35).

1918, 6.7.: Durch die Kriegsküche werden in Gossengrün an 1600 Personen Essen ausgegeben (GG II # 36).

1918, Juni bis Oktober: Hungersnot in der Herrschaft: Viele Menschen starben an Unterernährung, spanischer Grippe und Hungeryphus. "Die Kinder wurden allgemein zum Sammeln von Beeren, Pilzen und allen möglichen eßbaren Pflanzen verwendet" (Fenderl: Gedenkbuch Hartenberg, S. 26 f.). In den Jahren sind alleine in Bleistadt wegen der schlechten Ernährungslage 16 Menschen verhungert (GB # 42).

1918, 2.11.: Die Landesregierung ruft zur Bildung eines deutschböhmischen Volksheeres auf (GB # 41). 

1918, 14.12.: Ein Oberstleutnant ergreift im Namen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik Besitz von Stadt und Kreis Falkenau. Volkswehren und alle bewaffneten Organisationen sind aufgelöst. (GB # 41).

1919, Mai: Der Bezirk Falkenau gibt Notgeld heraus. Über die "Amerikanische Kinderfürsorge" wird eine Versorgungsaktion für die Kinder wird in der Kantine der Glasfabrik gestartet.

1919: "An der Friedenskonferenz von St. Germain nahmen die tschechoslowakischen Delegierten als Vertreter einer Siegermacht teil. Sie verstanden es, den faktischen Vorsprung und das psychologische Plus einer bereits während des Krieges bewährten militärischen und demokratischen Bundesgenossenschaft bei den Alliierten auszuwerten. 

1919, 27.3.: Das Gesetz zur Bodenreform in der Tschechoslowakei wird erlassen. Es soll die Enteignung des Großgrundbesitzes sowie die Schaffung bäuerlicher Siedlungen begründen, wird aber als Hauptwaffe gegen den Grundbesitz der Deutschen in der CSR benutzt.

1920: Die von der ohne demokratische Wahl und allein von den Tschechen und wenigen Slowaken gebildeten 'Revolutionären Nationalversammlung' am 1920 beschlossene Staatsverfassung begann mit dem Begriff 'wir, die tschechoslowakische Nation. Sie folgt zwar grundsätzlich den westeuropäischen Vorbildern einer parlamentarischen Demokratie. Anders als in der Schweiz wird kein kantonales Selbstverwaltungssystem geschaffen; der Staat ist zentralistisch geordnet, so daß die Bürger in allen Angelegenheiten der Zentralregierung unterstehen. 

1920: Das Sprachengesetz beinhaltete "schikanöse Bedingungen für die von deutschen Beamten abzulegende tschechische Sprachprüfung. Zehntausende von Deutschen verloren daraufhin ihren Arbeitsplatz; die Folge war auch, daß in den deutschen Gebieten zunehmend tschechische Staatsbedienstete eingesetzt wurden. All diese Aktionen der tschechischen Staatsführung konnten als Schritte zu dem Ziel verstanden werden, die Staatsgrenze zur Volksgrenze werden zu lassen".  Deutsche Beamte werden nach abgelegter Sprachprüfung in das Landesinnere versetzt, während nun tschechische Beamte in die Sudetengebiete versetzt werden. Auch die Schulsprache ist tschechisch.

1920, 1.5.: In Horn wird die neu errichtete čechische Schule errichtet. Aus der Bleistädter Schule treten 30 Kinder - v. a. aus den Abeiterfamilien der Glasfabrik - in diese Schule ein (SB # 92)

1935: Die Situation des Sudetenlandes im Jahre 1938 schildert Golo Mann (Dt. Geschichte S. 278): "Der alte, aus dem Habsburger Reich ererbte Sport der Tschechen und Deutschen, einander nicht zu mögen, wurde in der Tschechoslowakei herzhaft fortgesetzt. Jedoch lag der Vorteil seit 1918 bei den Tschechen. Sie waren das Staatsvolk, waren in der Mehrheit; und wo sie die Deutschen, ohne geradezu das Recht zu brechen, ein wenig schädigen konnten, da taten sie es. Das rächte sich nun. Ein großer Teil der 'Sudetendeutschen' lief einem Führer [Henlein] nach, der, ursprünglich auf eigene Faust handelnd, rasch zum Werkzeug Hitlers und der Reichspolitik herabsank. Was seine Anhänger eigentlich wollte, ist nicht zu sagen, weil man sie nie danach gefragt hat. Man darf aber die Willensklarheit des Bürgers in einer solchen Krise nicht überschätzen; schließlich will er das, was eine lautstarke Führung ihm zu wollen vorgibt".

1935, 18.12.: Nach dem Rücktritt von Präsident Th. G. Masaryk wird Dr. Eduard Benesch zum Staatspräsidenten gewählt. "Das Ergebnis der Wahl wurde von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung mit großer Freude begrüßt" (GB # 171).

1938 Im Spätsommer erreicht die Sudetendeutsche Partei bei den Gemeindewahlen einen Stimmenanteil bei den Sudetendeutschen von 92,5%. 

1938, 9.9.: In Hitlers Reichsparteitagsrede vom 9. September, in welcher er mit wüsten Beschimpfungen über Benesch herzieht und auch den Anlaß für einen Aufstand im Sudetenland bildet. "In Eger und Karlsbad kam es zu widerlichen Szenen, wobei mehrere Menschen getötet wurden". Die Tschechen riefen daraufhin das Standrecht aus und waren am 15. wieder Herr der Lage. " In der Wasserstadt, am Pichlberg und in Neuhäuser lag tschechisches Militär. Die tschechische Gendarmerie wurde im Orte verstärkt. In normaler Zeit war der Posten mit 2 bis 3 Mann besetzt. Jetzt brachte er es auf bis zu 32 Mann. Nächtlicherweise wurde viel Munition in das Postengebäude Haus Nr. 24 gebracht. Im Fenster im 1. Stockwerke befand sich ein Maschinengewehr. Zu allen Tages- und Nachtstunden fuhr in Lastkraftwagen und Panzerwagen tschechisches Militär durch den Ort. Nachdem über den Bezirk Falkenau das Standrecht verhängt wurde, ist auch Bleistadt davon betroffen. Nach 7 Uhr abends durfte niemand mehr auf der Straße sein" (GB # 192). In diesen Tagen kam ein Gendarm aus Gossengrün,der schwer verwundet war. "Der Unterkiefer war ihm zerschmettert. Jetzt gingen die Verhaftungen an ... Es kam die tschechische Mobilmachung. Auf den Aufruf Konrad Henleins hin ging die Flucht über die Grenze nach Deutschland los. Meist wehrfähige Männer, aber auch Frauen und Kinder verließen Bleistadt ... in den Nächten fuhren Panzerwagen durch den Ort. Die Soldateska gab Schüsse ab."

1938, 29.9.: Konferenz in München: Hitler trifft die Regierungschefs von Italien, England und Frankreich. Man kommt überein, die Forderungen Hitlers weitgehend zu erfüllen und erhält dafür eine Landkarte mit der neuen in Bleistift eingetragenen Grenzziehung zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechei. Die Tschechen wurden hierbei nicht gefragt. "Diese falschen Sieger von 1918 mußten nun ein Diktat hinnehmen, das die Härten des Versailler Vertrages in den Schatten stellt. Nicht einmal die Sudetendeutschen wurden gefragt, obgleich der Vertrag in den umstrittenen Gebieten Volksabstimmungen versprach" (Mann, Golo: Deutsche Geschichte, S. 881). Präsident Benesch muß ins Exil gehen, die beiden Diktatoren [Mussolini und Hitler] überlassen den Engländern und Franzosen die unangenehme Aufgabe, den Tschechen die Bedingungen für die Aufteilung ihres Landes mitzuteilen. Hitler sind die Anliegen der Sudetendeutschen ziemlich gleichgültig. Er benutzte sie nur als Mittel, die Tschechei zu zerschmettern. Viele Sudetendeutsche, die jahrelang arbeitslos gewesen waren, erhalten in kurzer Zeit Beschäftigung. Gleichzeitig verlassen seit 1919 zugewanderte Tschechen mehr oder minder freiwillig (sie verlieren vor allem Arbeitsplätze in Behörden) und mehrere zehntausend Juden und Sozialdemokraten aus berechtigter Sorge um Leib und Leben das Territorium. 

1939, 15.3.: Hatte Hitler am 26. September 1938 noch erklärt, daß die Abtretung des Sudetenlandes seine letzte Forderung gewesen sei, im Münchener Abkommen gemeinsam mit den übrigen Signatarstaaten den staatlichen Bestand der Tschechei garantiert, so leitet er nur drei Wochen später die Planung der militärischen Erledigung der Rest-Tschechei ein. Die Nachfolge Beneschs im Amt des tschechoslowakischen Staatspräsidenten tritt der Jurist Emil Hácha, an. Ministerpräsident wird Rudolf Beran, der der Reichsregierung die loyale Erfüllung des Münchener Abkommens zusichert und bietet dem Deutschen Reich am 23.1.1939 sogar die praktische Beherrschung an (Zollunion und einen deutschen Hohen Kommissar in der Prager Regierung). Hitler lehnte dieses Angebot mit dem Hinweis auf die deutschfeindliche Haltung der tschechischen Bevölkerung, die von Juden, Bolschewisten und Beneschisten beherrscht sei, ab". Die Sudetendeutsche Partei wird aufgelöst, Ihre Mitglieder treten überwiegend des NSDAP bei. 

1939, 14.3.: Der tschechische Staatspräsident Hacha reist nach Berlin. "Am 15. März in der Nacht von etwa 1.00 Uhr bis 4.00 Uhr fanden in der Reichskanzlei die Gespräche zwischen Hitler und Hácha statt. Auf Hachas Einwand, ob tatsächlich eine Besetzung der Tschechei nötig sei, um die tschechische Armee zu entwaffnen, man könnte dies doch auch auf andere Weise machen, entgegnet Hitler, daß sein Entschluß unwiderruflich sei. Man wisse ja was ein Entschluß des Führers bedeute ... Mit der Drohung, Prag durch die Luftwaffe dem Erdboden gleichmachen zu lassen, platzt Göring in die Verhandlungen, worauf der greise Staatspräsident in Ohnmacht fällt. Schließlich erpreßt Hitler Háchas Zustimmung nach dessen telefonischer Rückversicherung in Prag, gegen den Einmarsch der deutschen Truppen keinen Widerstand leisten zu wollen. Um 6.00 begann der Einmarsch deutscher Truppen nach Böhmen und Mähren. Im Abkommen, das Hacha letztlich unterzeichnete, wird kundgetan, daß Hacha als Ergebnis der Verhandlungen das Schicksal des tschechischen Volkes und Landes vertrauensvoll in die Hände des Führers [gelegt habe] ... Es kam kein Wort von Drohung oder Invasion darin vor. Die Legalität war gewahrt worden. Als der englische und französische Botschafter [im Außenministerium in Berlin] vorsprachen, um pflichtgemäß zu protestieren, hielt man für sie das Argument bereit, daß der Führer lediglich der Bitte des tschechischen Präsidenten Folge geleistet habe". Nach dem Kriege kommt Hacha im Rahmen der antifaschistischen Kampagne der neu installierten tschechoslowakischen Justiz ins Gefängnis, wo er im Juni 1945 verstirbt. 

1939, 1.9.: Mit dem Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen und den dadurch veranlaßten Kriegserklärungen Frankreichs und Großbritanniens beginnt der II. Weltkrieg. Während der Kriegszeit ist die Situation für die Bevölkerung in der Heimat nicht so sehr mit Entbehrungen verbunden wie während des I. Weltkrieges. Nahrungsmittel sind zwar rationiert, das Markensystem ist wieder eingeführt, aber sie sind wegen der Zulieferungen aus den besetzten Gebieten und des Einsatzes von Kriegsgefangenen auch in der Reichs-Landwirtschaft nicht ausgesprochen knapp. Schlimmer ist die Lage für die wehrfähige männliche Bevölkerung, die - abgesehen von einigen Beschäftigten in wehrwichtigen Betrieben oder im öffentlichen Dienst - fast ausnahmslos als Soldaten im Fronteinsatz steht. 

1940, 27./28.10.: Erster Luftangriff über Horn, Falkenau, Gossengrün (GB # 198)

1941 Das Sudetengebiet wird verwaltungsmäßig neu gegliedert; insbesondere wird der Regierungsbezirk Eger eingerichtet, wobei großenteils die alten Landkreisgrenzen erhalten bleiben. 

1945, ab April: Die 3. US-Armee besetzt das Egerland vom Erzgebirge bis in den Raum um Karlsbad, während sich die russischen Vorstöße Richtung Berlin und Wien konzentrieren. Der Zusammenbruch der deutschen Ostfront führt auch dazu, daß Flüchtlinge aus den Ostgebieten des ehemaligen deutschen Siedlungsraumes (Polen, Rumänien, Ungarn) zusammen mit versprengten Truppenteilen auch in das Sudetenland strömen. Nach der Kapitulation Berlins (2.5.) kommt es am 5. Mai in Prag zu einem Aufstand gegen die deutsche Besatzung, wobei es nun erstmals zu Exzessen auch gegen deutsche Zivilpersonen kommt. 

9.5.1945: Nach der deutschen Kapitulation wird das gesamte Sudetenland von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt. Aufgrund einer Vereinbarung der tschechoslowakischen Exilregierung mit der Sowjetunion besetzen Truppen der Roten Armee das Gebiet der einstigen Tschechoslowakei. Mit diesen russischen Truppen kommen auch die Politkommissare, die von Osten her in den Orts- und Bezirksverwaltungen aktiv werden. Benesch wird zum Präsidenten der Tschechoslowakei ernannt. Verfassung und Gesetze werden nicht in Form demokratischer Willensbildung, sondern über Präsidialdekrete erlassen. Nun häufen sich die Auflagen und Schikanen, denen die Sudetendeutschen nun ausgesetzt sind. Sie müssen ein weißes Kenzeichen am Arm mit dem Buchstaben "N" (Nemec = Deutscher) tragen, dürfen bestimmte Berufe nicht mehr ausüben, keine Elektrogeräte, vor allem keine Radiogeräte mehr besitzen, nachts sich nicht mehr auf öffentlichen Straßen aufhalten. Die tschechische Regierung stellt Gewalttaten von Einzelpersonen an staatlich unzuverlässigen Personen (Deutschen, Ungarn und tschechischen Kollaborateuren) per Gesetz vom 8.5.1946 rückwirkend straffrei: "Eine Handlung, die in der Zeit vom 30.9.1938 bis zum 28.10.1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziel hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre". Es war dies die große Zeit krimineller Elemente, die ohne Furcht vor rechtlicher Verfolgung den niederen Trieben ihren Lauf lassen konnten. Diese gesetzlich sanktionierte Straffreiheit ist nach wie vor geltendes Recht in Tschechien.

1945, 17.7.-2.8.: Bei der Potsdamer Konferenz wurde von den drei Siegermächten der Transfer der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland zurückgeführt werden muß. "Der Transfer der Anfang 1945 im Sudetenland anwesenden Bevölkerung (die aus der Gefangenschaft zurückkehrenden sudetendeutschen Wehrmachtsangehörigen ließen sich meistens bereits nach den Westzonen Deutschlands entlassen) vollzog sich in fünf relativ deutlich abgrenzbaren Phasen: Im Sommer 1945 kommt es bereits zu wilden Vertreibungen. Zwischen Mai und November 1945 finden Massenaustreibungen aus gewissen Sprachinseln und Randgebieten durch tschechoslowakische Verwaltungsbeamte und die Revolutionsgarde (paramilitärische Organisation) bei gleichzeitigem Massenterror statt. 

1946, 19.1.: Nun geht man nun die Vertreibung mit Zustimmung der Alliierten systematisch an. Blockweise wird die Bevölkerung der einzelnen Ortschaften abtransportiert. Bis zum 27.11.1946 verlassen insgesamt mehr als tausend Eisenbahntransporte mit durchschnittlich jeweils 1200 Sudetendeutschen ihre Heimatgebiete. Hier liegt der eigentliche Kern des Vertreibungsvorganges. Für die Besiedlung durch Tschechen lassen sich folgende Phasen unterscheiden (vgl. Vortrag vom ehem. Bäderdirektor von Franzensbad, Dr. Roman Salamancuk bei den Egerer Gesprächen vom 20.10.2004, veröffentlicht im Neudeker Heimatbrief 2/2005 S. 14): 

- "Goldgräberzeit" unmittelbar nach Kriegsende kommen Leute aus allen Teilen der Tschechoslowakei in die Sudetengebiete, um das Land unter dem Vorwand einer "gerechten Vergeltung" auszuplündern. Sie verschwinden aber meist nach getaner Tat. 

- Nach der Übernahme der Regierung durch die Kommunisten werden linientreue Tschechen durch massive Förderung angeworben. Beschäftigung finden sie in Kolchosenbetrieben und bei staatlichen Behörden. 

- Anwerbung von Arbeitslosen aus dem inneren Gebiet Tschechiens: Gerade Industrie und Landwirtschaft stehen praktisch vor dem Nichts. Landwirte finden sich mit den relativ ertragsarmen Böden, die hohe Arbeitsintensivität erfordern, nicht zurecht und verlassen vielfach wieder das Land. Viele, vor allem kleinere Orte sind nun praktisch menschenleer. Sie werden in den folgenden Jahren eingeebnet, so daß später nur ansatzweise die Lage der früheren Ortschaft zu erkennen ist. 

ab ca. 1955: Der Ort Lauterbach Dorf fällt in den Folgejahren dem Braunkohleabbau zum Opfer (Beranová Vaicová Romana, S. 131 f.). Weitere untergegangene und abgerissene Dörfer sind: Bernau (2005 noch 1 Einwohner), Horn, Leopoldshammer (Entleerung), Liebenau (1929: 393 Einwohner, 2005: 36 Einwohner), Loch (Entvölkerung), Plumberg (Stausee, eine kleine Plattenbau-Neuansiedlung im Osten des ehemaligen  Dorfes wird für Zuzügler aus dem Osten der CSSR angelegt) sowie u. anderem die Stegmühle, Steberlmühle, Herrnmühle, Hammermühle (vgl. Interneteintrag "Zaniklé obce a objekty - Okres Sokolov).

1985 Schloss Hartenberg brennt, nachdem das verbliebene Inventar geplündert wurde, ab - möglicherweise aufgrund von Brandstiftung. Das Gebäude ist auch durch den Verfall in der Folgezeit nur noch als Ruine erhalten. Die noch verbliebene Innenausstattung ist damit auch zugrunde gegangen. Die Bestände der seit der Mitte des 19. Jahrhunderts von Viktor von Kopal angelegten Sammlung der Schloßbibliothek - insbesondere die alten Drucke aus dem 16. bis 18. Jahrhundert - wurden nach dem II. Wetkriege großenteils im Nationalmuseum Prag untergebracht und inventarisiert. Durch private Initiativen von geschichtsinteressierten Bürgern aus der Umgebung wird versucht, den weiteren Verfall des Schlosses zu verhindern und das Gelände einer sozial orientierten Nutzung zuzuführen.

 

 

 

 

III.  Verwendete Quellen: 

 

 

Archivalien:

- Archivum coronae regni Bohemiae

- Archiv des Westböhmischen Kreises in Pilsen, veröffentlicht im Internet unter "porta fontium"

- Canova Eliska: Soupis Poddaných Podle Víry Z Roku 1651- Loketsko (Untertanenverzeichnis für den Elbogener Kreis von 1651) Prag 1985

- Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae; Ausgabe G. Friedrich, Band II.

- Gedenkbuch von Bleistadt (kurz: GB) "Kronika města", geführt ab 1901 vom Stadtsekretär Otto, ab 1923 vom Lehrer Voit 

- Gemeindechronik von Gossengrün 1931 - 1947 in 2 Büchern (kurz: GG I bzw. GG II), geführt von Bürgerschuldirektor Josef Christl.

- Friedrich G.: Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae. I., Prag 1904.

- Gradl Heinrich: Das Egerland. Heimatkunde des Ober-Eger-Gebietes. IV. Abtheilung: Monumenta Egrana. I. Band. Eger 1886.

- Gradl Heinrich Monumenta Egrana.

- Kirchenbücher von Bleistadt, Gossengrün, Maria Kulm, teils unter "porta fontium", soweit nicht im Internet einsehbar als Film/Buch in den Archivräumen des Archivs Pilsen.

- Memorabilienbuch von Bleistadt unter "porta fontium", geführt ab 1837 (kurz: MB).

- Monumenta Germaniae Historica (MGH), zu den einzelnen Epochen

 

 

 

Literatur (im Text als Kurzreferenz angegeben): 

Beranová Vaicová Romana: Zanikle obce na Sokolovsku - Verschwundene Orte im Kreis Falkenau. Sokolov 2005.

Bernau Friedrich: Album der Burgen und Schlösser im Königreiche Böhmen. 1. Band. Saaz 1881. Mit einer Geschichte der Herrschaft Hertenberg

Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung Heft 132: Deutsche und  Tschechen, Neudr. 1993.

Bosl Karl: Böhmische Länder, (1967, 1974)

Cerman Markus, Luft Robert: Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im "Alten Reich". Sozialgeschichtliche Studien zur Frühen Neuzeit. München, 2005.

Dörfler Wilhelm: Ein Dorf im Egerland. Loch bei Gossengrün, Kreis Falkenau/Eger. Schwandorf 2005.

Dürrbeck P.: Familiengeschichte Dürrbeck, 1957.

Emler J. (Hrsg): Regesta diplomatica necnon epistolaria II, Prag 1853.

Erben: Regesta bohemicae et Moraviae I.

Erlbeck Gustav: Der Familienname Erlbeck, in der Reihe: Genealogische Arbeiten Nr. 1, 1988.

Erlbeck Reinhold, Erlbeck Wilhelm: Gossengrün und sein Umland. Porträt einer Kleinstadt im  Egerland. Crailsheim 1979.

Ettel Ernst: Orts- und Flurformen des Egerlandes in: Schreiner Lorenz: Eger und das Egerland. München 1980.

Ettel Ernst: Beiträge zur Siedlungsgeschichte des Egerer Kreises unter besonderer Berücksichtigung der  Orts- und Flurformen. Quellen und Erörterungen Band 4 der Otnant-Gesellschaft für Geschichte  und Kultur in der Euregio Egrensis. Pressath, 204.

Fenderl Martin: Gedenkbuch Hartenberg (hdschr.) Ortschronik von Werth, verfaßt 1935. Handschrift  in der Falkenauer Heimatstube in Schwandorf.

Fischer Rudolf: Zur Namenkunde des Egerlandes, Reichenberg, Leipzig 1940.

Franz, G.,  Bauernstand, 1970.

Franzel Emil: Sidetendeutsche Geschichte. Mannheim 1958.

Fröbe Walter: Ein Jahrtausend erzgebirgischer Geschichte, Schwarzenberg, 1933

Gradl Heinrich: Mundarten Westböhmens. 1895.

Haubertova et al.: Buch 12 der Urbarienreihe im Archiv Luditz, # 50 des Verzeichnisses der  westböhmischen Urbare. Plzen 1993.

Honesch Jörg K.: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis ins 20. Jahrhundert. München 1987.

Hruby V.: Archivum coronae et regni Bohemiae. Tom. 1346-135. ed. V., Prag 1928.

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Korb Frantisek: Místní Jména v Sokolovském Okresse. Karlovy Vary 1957.

Kubu František: Die staufische Ministerialität im Egerland, Bamberg 1955 

Kühnl Josef: Geschichte der Stadt Schlackenwerth, Nachdruck Rastatt 1976.

Kvetoslava et al.: Soupis Západoceskych Urbaru. Plzen 1993. 

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Moraw Peter: Mittelalter, in: Prinz Friedrich: Deutsche Geschichte im Osten Europas – Böhmen und  Mähren. Berlin 1993.

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Prinz Friedrich: Nation und Heimat. Beiträge zur böhmischen und sudetendeutschen Geschichte. München 2003.

Profous Antonin, fortgeführt von Jan Svoboda: Místní Jména v C'echách [Die Ortsnamen in Böhmen],  Díl IV. Praha 1957.

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Roth Willibald: Gewässer-, Orts- und Flurnamen, in: Schreiner Lorenz (Hrsg.): Eger und das Egerland.  München 1980.

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Schreiber Rudolf: Der Elbogener Kreis und seine Enklaven nach dem Dreissigjjährigen Kriege. Prag 1935.

Schreiner Lorenz: Heimatkreis Eger. Geschichte einer deutschen Landschaft in Dokumentationen und Erinnerungen. Amberg 1981. 

Schwarz Ernst: Die Ortsnamen der Sudetenländer als Geschichtsquelle, München 1961.

Schwarz Ernst: Sudetendeutsche Familiennamen des 15. und 16. Jahrhunderts, München 1973.

Schwarz Ernst: Sudetendeutsche Familiennamen aus vorhussitischer Zeit. Köln, Graz 1957.

Sommer Johann Gottfried: Das Königreich Böhmen, statistisch-topographisch dargestellt. 15. Band: Elbogenerer Kreis, Prag 1847.

Sternau Friedrich: Album der Burgen und Schlösser im Königreiche Böhmen. Saaz 1891

Sternberg Graf Kaspar: Umrisse einer Geschichte der böhmischen Bergwerke, 1. Band, Prag 1836.

Sturm Heribert: Eger. Geschichte einer Reichsstadt. Augsburg 1951.

Sturm Heribert, Nordgau - Egerland - Oberpfalz., 1984 

Theisinger Hugo: Falkenau Stadt und Land. Buchloe 1983.

Zartner W. R.: Der Bleibergbau im westlichsten böhmischen Erzgebirge, Bleistadt.

 



 

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